Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 17
lauten eben meistens „für Wohlfahrtszwecke“, und weil deshalb eine Zergliederung
nicht möglich gewesen ist, so sind diese Beträge der Gruppe 3 überwiesen worden. Nur
darauf ist geachtet worden, daß in dieser allgemeinen Bezeichnung „für Wohlfahrtszwecke“
nicht die gesetzlichen Anforderungen mit enthalten gewesen sind. Wo letzteres der
Fall war, ist die betreffende Notiz unbeachtet geblieben, wie dies z. B. äußerst oft
bei den Gewinn- und Verlust-Aufstellungen der Aktiengesellschaften der Fall ist. Es erklären
sich hieraus die verhältnismäßig geringen Beträge der deutschen Aktiengesellschaften für
Wohlfahrtszwecke. Im ganzen zeigt der 24jährige (für die Jahre 1883, 1885, 1887, 1889,
1892 und 1893 sind keine Beträge ermittelt worden) Betrag der Gruppe 3 die hohe Summe
von 261 099967 M., von der allein auf das Jahr 1912 ein Betrag von 19603861 M. entfällt.
Die Gruppe 4 umfaßt meistens Vermächtnisse, welche an die Stadtverwaltungen zur
Ausführung von gemeinnützigen Anstalten und Einrichtungen aller Art ge
fallen sind. Da der Anfall solcher Vermächtnisse vom Zufall abhängt, so ergibt sich daraus
die Unregelmäßigkeit innerhalb der Jahressummen. Vom Jahre 1887;—1912 (in den Jahren
1883—1886 sind keine Zuwendungen festgestellt worden) ergibt sich ein Gesamtbetrag
von 272 572 370 M. Es ist diese Gruppensumme also nächst Gruppe 1 die höchste der
23 Gruppen. Auf den Jahresdurchschnitt entfallen über 10 Millionen Mark, auf das Jahr
1912 entfällt ein Betrag von 17 714 109 M.!
Es bedarf nicht des besonderen Hinweises, daß alle für „gemeinnützige“ Einrichtungen,
meistens von früheren Großindustriellen, Kaufleuten, Bankiers und deren Erbberechtigten
gemachten Vermächtnisse und Schenkungen — die Aktiengesellschaften und Banken als
solche haben, wie ja die für das Jahr 1912 in Tabelle 2 gegebenen detaillierten Zahlen
ausweisen, nur einen geringen Anteil an Gruppe 3 — in erster Linie den arbeitenden
Klassen und ihren Angehörigen zugute kommen.
Unter Gruppe 5, Fürsorge für die Erhaltung des Handwerks, sind meist solche
Beträge rubriziert worden, die von Privaten, meist wohlhabend gewordenen ehemaligen
Handwerkern, für Unterstützung kreditbedürftiger Handwerker, für Förderung der hand
werksmäßigen Fachbildung, für Prämiierung von Gesellen- und Lehrlingsarbeiten usw.
gemacht worden sind. Die Altersfürsorge für Handwerker macht sich meist durch Zu
wendungen für Errichtung von Altersheimen, Freiwohnungen, sowie von Wohltätigkeits
stiftungen usw. geltend, und es sind daher die hierauf bezüglichen Beträge in die Gruppen 7,
13 und 17 gefallen.
Für einen 22jährigen Zeitraum (für die Jahre 1883—1886, 1888, 1891, 1895 und 1899
sind keine Beträge ermittelt worden) ist ein Gesamtbetrag von 17 584 825 M. ermittelt
worden.
KINDERFÜRSORGE UND JUGENDPFLEGE. Dieses Gebiet der indirekten Arbeiter
fürsorge ist seitens der Arbeitgeber erst in jüngster Zeit mit freiwilligen Zuwendungen plan
mäßiger bedacht worden. Erst nachdem die Versicherungsanstalten durch ihre Heil
behandlung und die städtischen Armen- und Fürsorgeämter in der Kinderfürsorge bisher
fast unbekannte, in ihren sichtlichen Erfolgen aber nachahmenswerte Einrichtungen schufen,
wendete sich auch die private Fürsorge mehr diesen Wohlfahrtsaufgaben zu. So haben wir für
die Jahre 1883—1899 entweder gar keine (1885 und 1898) oder doch nur minimale Beträge
in die obige Bezeichnung tragende Gruppe 6 einschreiben können, der Durchschnitts
betrag dieses 17jährigen Zeitraumes beläuft sich auf die Summe von 140 089 M. Erst
vom Jahre 1900 ab wird der Jahresbetrag der freiwilligen Zuwendungen für diesen Zweck
ein beachtlicher, er steigert sich von 1 239 324 M. im Jahre 1900 auf 4 160 325 M. im
Jahre 1904, fällt dann wieder etwas im Jahre 1905, für welches Jahr 2 719 032 M. festge
stellt wurden, und steigt dann wieder für das Jahr 1912 auf 3 963 961 M. Im ganzen weist
der jüngste 30 jährige Zeitraum einen Betrag von 44115 243 M. für Kinderfürsorge und
Jugendpflege auf. Es sind aber außerdem in den Gesamterträgnissen der Gruppen 8 (soweit
nämlich die Kinderkrankenfürsorge in Betracht kommt), 9 (Gesundheitspflege, Ferien-