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Kaisers Kaffeegeschäft, G. m. b. H.,
Viersen,
mit Zweigniederlassungen zu Dülken, Spandau, Breslau,
Heilbronn, Basel.
1. BADEEINRICHTUNG. Die Benutzung der Badeeinrichtung, getrennt für Männer
und Frauen (Wannen- und Brausebäder), ist den Arbeitern während der Arbeitszeit ohne
Lohnabzug gestattet.
Die kaufmännischen Angestellten dürfen nur außerhalb der Arbeitszeit baden, weil
die 7stündige Kontor-Arbeitszeit (8 *4 bis 12 und 1 y 2 bis 5 Uhr) eine weitere Verkürzung
nicht mehr verträgt.
2. GESCHÄFTSBIBLIOTHEK. Eine große Anzahl sittlich durchaus einwandfreier
Bücher die von Jahr zu Jahr durch neuerschienene Werke vermehrt wird, dient zur Unterhaltung
und Belehrung unserer Angestellten und Arbeiter in ihren Mußestunden.
Durchschnittlich werden von 1100 Benutzern an 7000 Bücher im Jahre entliehen.
3. GESCHÄFTSSPARKASSE. Die Sparkasse nimmt Einlagen im Mindestbetrage von
1 M. und bis zu einem Höchstbetrage von 10 000 M. entgegen und verzinst sie mit 5 %.
Die Rückforderung der eingezahlten Beträge ist jederzeit gestattet.
Am 1. Juli 1912 betrugen die Einlagen von 277 Sparern 284781,25 M. Auf jeden Sparer
entfielen demnach durchschnittlich 1028 M.
4. UNTERSTÜTZUNGSKASSE.
a) für Arbeiter: Für diesen Zweck ist ein Kapital bestimmt, das am 1. Januar 1913
rund 152000 M. betrug und mit 6% jährlich von der Firma verzinst wird. Die
Unterstützungen werden ohne Beeinflussung der Firma vom Arbeiterausschuß
festgesetzt.
In dem am 30. Juni 1912 abgelaufenen Geschäftsjahre sind etwa 350 Arbeiter
und Arbeiterinnen mit insgesamt rund 9000 M. unterstützt worden.
b) für Angestellte: Diese Kasse verfügte über ein Kapital von rund 94 000 M.
am 1. Januar 1913, das von der Firma ebenfalls mit 6% verzinst wird. Über die
Einkünfte dieser Kasse bestimmt zu Unterstützungszwecken für die Angestellten
ein Ausschuß von 5 Angestellten, von denen 2 Mitglieder von der Firma bestimmt
werden, während die übrigen 3 in geheimer Abstimmung von den großjährigen Angestellten
gewählt werden.
Im Kalenderjahre 1912 sind 78 Angestellte mit 6211 M. unterstützt worden.
5. JULIE KAISER-STIFTUNG. Ein Kapital von rund 182 000 M., das mit 6 % von der
Firma verzinst wird, ist der Wöchnerinnen- und Säuglingspflege in den Familien der Angestellten
und Arbeiter gewidmet. Eine geprüfte Pflegerin übernimmt nach der Entbindung
die Pflege von Mutter und Kind, nachdem sie die Mutter bereits vorher über ein zweckmäßiges
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