Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Körting  &  Mathiesen,  Leutzsch  bei  Leipzig.

203*

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Grundriß  des  Erdgeschosses.  0

irgendwelche  Kosten  entstehen, ­
  die  Verbringung
eines  nutzbringenden  Urlaubes ­
  zu  ermöglichen.
Es  soll  also  nicht  etwa  ein
Genesungsheim  sein  für
Kranke,  sondern  eine  Erholungsstätte ­
  für  Gesunde.
Kranke  Angestellte  können ­
  zwar  unter  bestimmten ­
  Voraussetzungen  auch
Aufnahme  im  Ferienheim
finden,  die  Regel  bildet  das  ß r /% T -
aber  nicht.  Man  unterscheidet ­
  demnach  unter
den  Besuchern  des  Ferienheims ­
  zwei  Kategorien,
nämlich  Feriengäste  und
Kurgäste.
Die  Feriengäste.
Jeder  Beamte  und  Arbeiter
der  Firma,  welcher  mindestens  5  Jahre  in  den  Diensten  der  Firma  Körting  &  Mathiesen
A.-G.  steht,  hat  Anwartschaft  auf  Aufnahme  im  Ferienheim;  die  Gesamtzahl  der  zurzeit
anwartschaftberechtigten  Personen  beziffert  sich  auf  annähernd  300.  Alljährlich  wird  von
diesen  anwartschaftberechtigten  Personen  der  Hälfte  die  Verbringung  eines  Urlaubs  im
Ferienheim  freigestellt,  so  daß  also  jeder  Feriengast  alle  2  Jahre  an  die  Reihe  kommt.  Die
Dauer  des  Aufenthaltes  im  Ferienheim  ist  für  alle  Feriengäste  gleich  und  beträgt  in  der
Regel  14  Tage.  Die  Feriensaison  beginnt  am  1.  Mai  und  endet  im  September.
Den  Feriengästen  erwachsen  durch  den  Aufenthalt  im  Ferienheim  keinerlei  Ausgaben, ­
  das  gesamte  Reisegeld  wird  von  der  Firma  vergütet,  Unterkunft  und  Verpflegung
in  dem  Heim  sind  vollständig  frei.  Die  Familien  verheirateter  oder  sonst  unterhaltspflichtiger ­
  Arbeiter  erhalten,  weil  der  Lohn  während  des  Urlaubs  nicht  weiterläuft,  einen
angemessenen  Beitrag  zum
Lebensunterhalt  (20  M.  pro
Woche).
Soweit  die  Raumverhältnisse ­
  es  gestatten,  können  in
dem  Heim  auch  die  Ehefrauen,
Kinder  und  sonstige  nahe  Angehörige ­
  der  Beamten  und  Arbeiter ­
  gegen  Entrichtung  einer
mäßig  bemessenen  Gebühr  Aufnahme ­
  finden.
Die  Kurgäste.  Angestellte, ­
  welche  sich  infolge  einer
überstandenen  Krankheit  oder
aus  sonstigen  Ursachen  ruheund
  erholungsbedürftig  fühlen,
können  auf  Antrag  gleichfalls
in  dem  Heime  mit  aufgenommen
werden  (Kurgäste).  Vorausset-  Ferienheim  Lückendorf:  Grundriß  der  I.  Etage.

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