Körting & Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig.
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Grundriß des Erdgeschosses. 0
irgendwelche Kosten entstehen,
die Verbringung
eines nutzbringenden Urlaubes
zu ermöglichen.
Es soll also nicht etwa ein
Genesungsheim sein für
Kranke, sondern eine Erholungsstätte
für Gesunde.
Kranke Angestellte können
zwar unter bestimmten
Voraussetzungen auch
Aufnahme im Ferienheim
finden, die Regel bildet das ß r /% T -
aber nicht. Man unterscheidet
demnach unter
den Besuchern des Ferienheims
zwei Kategorien,
nämlich Feriengäste und
Kurgäste.
Die Feriengäste.
Jeder Beamte und Arbeiter
der Firma, welcher mindestens 5 Jahre in den Diensten der Firma Körting & Mathiesen
A.-G. steht, hat Anwartschaft auf Aufnahme im Ferienheim; die Gesamtzahl der zurzeit
anwartschaftberechtigten Personen beziffert sich auf annähernd 300. Alljährlich wird von
diesen anwartschaftberechtigten Personen der Hälfte die Verbringung eines Urlaubs im
Ferienheim freigestellt, so daß also jeder Feriengast alle 2 Jahre an die Reihe kommt. Die
Dauer des Aufenthaltes im Ferienheim ist für alle Feriengäste gleich und beträgt in der
Regel 14 Tage. Die Feriensaison beginnt am 1. Mai und endet im September.
Den Feriengästen erwachsen durch den Aufenthalt im Ferienheim keinerlei Ausgaben,
das gesamte Reisegeld wird von der Firma vergütet, Unterkunft und Verpflegung
in dem Heim sind vollständig frei. Die Familien verheirateter oder sonst unterhaltspflichtiger
Arbeiter erhalten, weil der Lohn während des Urlaubs nicht weiterläuft, einen
angemessenen Beitrag zum
Lebensunterhalt (20 M. pro
Woche).
Soweit die Raumverhältnisse
es gestatten, können in
dem Heim auch die Ehefrauen,
Kinder und sonstige nahe Angehörige
der Beamten und Arbeiter
gegen Entrichtung einer
mäßig bemessenen Gebühr Aufnahme
finden.
Die Kurgäste. Angestellte,
welche sich infolge einer
überstandenen Krankheit oder
aus sonstigen Ursachen ruheund
erholungsbedürftig fühlen,
können auf Antrag gleichfalls
in dem Heime mit aufgenommen
werden (Kurgäste). Vorausset- Ferienheim Lückendorf: Grundriß der I. Etage.
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