Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Körting & Mathiesen, Leutzsch bei Leipzig. 
203* 
Pe-randct. 
Grundriß des Erdgeschosses. 0 
irgendwelche Kosten ent 
stehen, die Verbringung 
eines nutzbringenden Ur 
laubes zu ermöglichen. 
Es soll also nicht etwa ein 
Genesungsheim sein für 
Kranke, sondern eine Er 
holungsstätte für Gesunde. 
Kranke Angestellte kön 
nen zwar unter bestimm 
ten Voraussetzungen auch 
Aufnahme im Ferienheim 
finden, die Regel bildet das ß r /% T - 
aber nicht. Man unter 
scheidet demnach unter 
den Besuchern des Ferien 
heims zwei Kategorien, 
nämlich Feriengäste und 
Kurgäste. 
Die Feriengäste. 
Jeder Beamte und Arbeiter 
der Firma, welcher mindestens 5 Jahre in den Diensten der Firma Körting & Mathiesen 
A.-G. steht, hat Anwartschaft auf Aufnahme im Ferienheim; die Gesamtzahl der zurzeit 
anwartschaftberechtigten Personen beziffert sich auf annähernd 300. Alljährlich wird von 
diesen anwartschaftberechtigten Personen der Hälfte die Verbringung eines Urlaubs im 
Ferienheim freigestellt, so daß also jeder Feriengast alle 2 Jahre an die Reihe kommt. Die 
Dauer des Aufenthaltes im Ferienheim ist für alle Feriengäste gleich und beträgt in der 
Regel 14 Tage. Die Feriensaison beginnt am 1. Mai und endet im September. 
Den Feriengästen erwachsen durch den Aufenthalt im Ferienheim keinerlei Aus 
gaben, das gesamte Reisegeld wird von der Firma vergütet, Unterkunft und Verpflegung 
in dem Heim sind vollständig frei. Die Familien verheirateter oder sonst unterhalts 
pflichtiger Arbeiter erhalten, weil der Lohn während des Urlaubs nicht weiterläuft, einen 
angemessenen Beitrag zum 
Lebensunterhalt (20 M. pro 
Woche). 
Soweit die Raumverhält 
nisse es gestatten, können in 
dem Heim auch die Ehefrauen, 
Kinder und sonstige nahe An 
gehörige der Beamten und Ar 
beiter gegen Entrichtung einer 
mäßig bemessenen Gebühr Auf 
nahme finden. 
Die Kurgäste. Ange 
stellte, welche sich infolge einer 
überstandenen Krankheit oder 
aus sonstigen Ursachen ruhe- 
und erholungsbedürftig fühlen, 
können auf Antrag gleichfalls 
in dem Heime mit aufgenommen 
werden (Kurgäste). Vorausset- Ferienheim Lückendorf: Grundriß der I. Etage. 
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