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KRAUSE
PAPI ER-AUSSTATTUNGS - FABRIK
BEGRÜNDER: KGL. KOMMERZIENRAT MAX KRAUSE u. MITINHABER DESSEN SOHN MAX KRAUSE jr
LONDON-EC- BERLIN-S-42- IN EW YORK
70/72 JRONMONGER ROW II ALEXANDRINENSTR. 93/94 II <STs\ 29 BROADWAY /eT®
DIE FIRMA BESTEHT SEIT48 JAHREN. ANGESTELLTE u. ARBEITER675. ANZAHL DER MASCHINEN 430.
DIE PAPIERAUSSTATTUNG IST EIN NEUER,VON DEM BEGRÜNDER DER FIRMA INS LEBEN
GERUFENER ZWEIG DES PAPIERFACHES u. BESCHÄFTIGT HEUTE VIELE TAUSEND PERSONEN,
Die Firma Max Krause besitzt an Wohlfahrts-Einrichtungen:
PENSIONSKASSE. Nur aus den Mitteln der Firma aufgebaut. Grundkapital 1912:
141 000 M. Zur Verfügung standen daraus für 1912: 9300 M. Davon wurden 19 Jubilare
mit 25 jähriger Zugehörigkeit, 11 Invaliden und 11 Witwen ausgesteuert.
ALTERS- UND INVALIDENKASSE, zur Erinnerung an die 60jährige Berufsfeier des
Begründers, Kommerzienrat Max Krause, gestiftet und von ihm mit 10000 M. Grundkapital
ausgestattet. Die Firma Max Krause bezahlt 1000 M. bar oder gibt eine gleichwertige
Leibrente dem Angestellten:
a) wenn jemand 65 Jahre alt wird und 20 Jahre im Dienste war,
b) wenn jemand 65 Jahre alt wird und sich nach 30 Dienstjahren zur Ruhe setzt,
c) wenn jemand 15 Jahre im Dienste war und Invalide wird,
d) wenn jemand 15 Jahre im Dienste war und stirbt,
e) wenn jemand 30 Jahre im Dienste war und sich zur Ruhe setzt.
OTTO VANDREY-STIFTUNG, von dem Begründer zu Ehren seines Neffen und Reisenden,
welcher in Para starb, gestiftet. 1912 betrug das Kapital 15000 M. Aus den Zinsen
wurden 1912 = 13 Kinder zur Ferienerholung gesandt.
FERIEN für Angestellte und Arbeiter. Die Firma gibt seit 12 Jahren allen Angestellten
14 Tage, den Arbeitern 8 Tage Ferien mit voller Bezahlung und schließt ihren Betrieb während
der Zeit.
GEWINN-ANTEIL. Dieser wird seit vielen Jahren derart gewährt, daß den Angestellten
bis y 4 Monatsgehalt, den Arbeitern ein voller Wochenlohn bei Antritt des Urlaubes gezahlt
wird; sie erhalten also neben dem Urlaub noch doppelten Lohn für die Ferien.
BETRIEBSKRANKENKASSE. Diese gewährt über die gesetzlich vorgeschriebenen
Leistungen hinaus:
1. Krankengeld vom ersten Tage der Erwerbsunfähigkeit ab.
2. Bei Schwangerschaftsbeschwerden eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes
für 6 Wochen.
3. An Wöchnerinnen: a) Erstattung der Kosten für ärztliche Geburtshilfe; b) Hebammengebühren.
4. Erhöhtes Krankengeld (% des Tagesverdienstes) vom Beginn der 5. Woche der
Erkrankung bis zur Beendigung der 26. bzw. 52. Woche.
5. Krankengeld für 52 Wochen nach halbjähriger Mitgliedschaft.
6. Zuschußgeld in Höhe der Hälfte des Krankengeldes auch an Unverheiratete bei
Aufenthalt im Krankenhause.
7. Als Sterbegeld den 40fachen Betrag des durchschnittlichen Tagesverdienstes.