Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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NORDDEUTSCHER 
LLOYD BREMEN 
Der Norddeutsche Lloyd, Bremen, hat am i. Oktober 1873 bis 1. Januar 1894 zugunsten 
seiner Angestellten und deren Hinterbliebenen eine Fürsorgeeinrichtung errichtet, die seitens 
des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung, Berlin, als „Großer Versicherungs 
verein a. G.“ unter dem Namen 
I. Seemannskasse des Norddeutschen Lloyd 
anerkannt wurde. 
LEISTUNGEN DER SEEMANNSKASSE. Dieselben erstrecken sich auf Effekten - 
versicherung und Pensionen. Für letztere ist eine 5jährige Wartezeit festgesetzt, nach 
welcher die Invalidenpension mit 25 % des pensionsfähigen Jahreseinkommens beginnt, 
um später durch jährliche Steigerungen von 1 y 2 % nach 25jähriger Beitragszeit auf den 
Höchstsatz von 50% zu steigen. Die Witwenpension beträgt gleichbleibens 25% des 
pensionsfähigen Einkommens. Die Waisenpension, nur Vollwaisenpension, ist bei 
mehreren Kindern gleich der Witwenpension, und beträgt bei nur einem Kinde die Hälfte 
derselben. 
Die Beiträge der Mitglieder zum Zwecke der Deckung der Leistungen belaufen sich 
auf 5 % des beitragspflichtigen Einkommens. 
Besondere Einnahmen (§ 54) fließen der Kasse zu in Gestalt von namhaften Zu 
schüssen des Norddeutschen Lloyd, etwaigen Vermächtnissen und Schenkungen, Büchsen 
geldern usw. 
Die deutlichste und beste Sprache für die Bedeutung der Seemannskasse des Nord 
deutschen Lloyd sprechen folgenden Zahlen. Der Mitgliederbestand am 31. Dezember 1911 
setzte sich zusammen aus: 
10 340 Aktiven 
642 Invaliden- und Alterspensionären 
382 Witwenpensionären 
82 Waisenpensionären 
11 446 
Vermögen am 31. Dezember 1911 8328990,55 M. 
Bisher an Mitglieder geleistete Zahlungen 8114 900,30 ,, 
Prämienreservefonds laut Versicherungsbilanz 19 785 002,— ,,
	        
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