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NORDDEUTSCHER
LLOYD BREMEN
Der Norddeutsche Lloyd, Bremen, hat am i. Oktober 1873 bis 1. Januar 1894 zugunsten
seiner Angestellten und deren Hinterbliebenen eine Fürsorgeeinrichtung errichtet, die seitens
des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung, Berlin, als „Großer Versicherungs
verein a. G.“ unter dem Namen
I. Seemannskasse des Norddeutschen Lloyd
anerkannt wurde.
LEISTUNGEN DER SEEMANNSKASSE. Dieselben erstrecken sich auf Effekten -
versicherung und Pensionen. Für letztere ist eine 5jährige Wartezeit festgesetzt, nach
welcher die Invalidenpension mit 25 % des pensionsfähigen Jahreseinkommens beginnt,
um später durch jährliche Steigerungen von 1 y 2 % nach 25jähriger Beitragszeit auf den
Höchstsatz von 50% zu steigen. Die Witwenpension beträgt gleichbleibens 25% des
pensionsfähigen Einkommens. Die Waisenpension, nur Vollwaisenpension, ist bei
mehreren Kindern gleich der Witwenpension, und beträgt bei nur einem Kinde die Hälfte
derselben.
Die Beiträge der Mitglieder zum Zwecke der Deckung der Leistungen belaufen sich
auf 5 % des beitragspflichtigen Einkommens.
Besondere Einnahmen (§ 54) fließen der Kasse zu in Gestalt von namhaften Zu
schüssen des Norddeutschen Lloyd, etwaigen Vermächtnissen und Schenkungen, Büchsen
geldern usw.
Die deutlichste und beste Sprache für die Bedeutung der Seemannskasse des Nord
deutschen Lloyd sprechen folgenden Zahlen. Der Mitgliederbestand am 31. Dezember 1911
setzte sich zusammen aus:
10 340 Aktiven
642 Invaliden- und Alterspensionären
382 Witwenpensionären
82 Waisenpensionären
11 446
Vermögen am 31. Dezember 1911 8328990,55 M.
Bisher an Mitglieder geleistete Zahlungen 8114 900,30 ,,
Prämienreservefonds laut Versicherungsbilanz 19 785 002,— ,,