Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

24  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
—  Die  Chemischen  Werke  von  Henkel  &  Co.  in  Düsseldorf  haben  drei  Spielplätze
mit  Turngeräten,  je  einen  für  ihre  männlichen,  weiblichen  und  jugendlichen  Arbeiter  zur
Verfügung  gestellt.  —  Bei  W.  Spindler  in  Spindlersfeld  gehört  namentlich  auch  der
Ruderverein  zu  den  beliebtesten  Sportgelegenheiten.  Bei  der  Firma  Knape  &  Würk,
Schokoladenfabrik,  Leipzig,  haben  die  Sommerfestezu  beliebten  Familienfesten  sich
ausgestaltet.
Die  Erteilung  von  Urlaub  an  Angestellte  und  Arbeiter  gehört  zu  den  neuzeitlichen ­
  gesundheitlichen  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  sich  unverhältnismäßig  schnell
Bahn  gebrochen  haben.
Es  sind  in  dieser  Richtung  namentlich  die  großstädtischen  Betriebswerke  vorangegangen.
Nach  dem  „Kommunalen  Jahrbuch“  für  1912/13  {Jena,  Fischer)  gewähren  zurzeit
265  Stadtgemeinden  in  Deutschland  regelmäßigen  Urlaub  an  ihre  Arbeiter,  von  2  Tagen
bis  zur  Ausdehnung  auf  14  Tage.
Es  liegen  außer  der  bereits  1901  von  der  Reichsregierung  veranstalteten  Erhebung
über  die  Arbeitszeit  der  Gehilfen  und  Lehrlinge,  welche  auch  die  Urlaubsgewährung
mit  umfaßte  (Drucksachen  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik,  Berlin  1902),  und  außer
den  bezüglichen  Tabellen  des  „Kommunalen  Jahrbuchs“  noch  einige  Erhebungen  neuester
Zeit  über  diese  Wohlfahrtseinrichtung  vor.  Von  diesen  beruht  die  eine  auf  einer  vom  Verband ­
  der  Gemeinde-  und  Staatsarbeiter  am  1.  April  1912  vorgenommenen  Zählung,  deren
Resultate  in  der  Schrift:  „Die  Arbeiterfürsorge  in  den  Gemeindebetrieben“,
Berlin  1912,  veröffentlicht  sind.  Diese  Erhebung  weist  nach,  daß  225  Gemeinden  unter
Fortzahlung  des  Lohnes  ihren  Arbeitern  Sommerurlaub  gewähren.  •—  Auch  der  deutsche
Metallarbeiterverband  hat  eine  Erhebung  über  den  Arbeiterurlaub  in  der  Metallindustrie ­
  durchgeführt  und  veröffentlicht  (Stuttgart,  Schlicke,  1913)  (36  S.).  —  Eine
weitere  Erhebung  wurde  auf  Grund  eines  Beschlusses  der  „Internationalen  Vereinigung
für  gesetzlichen  Arbeiterschutz“  vom  Bureau  für  Sozialpolitik  der  deutschen  Sektion  dieser
Vereinigung  durch  das  Bureaumitglied  Dr.  Ludwig  Heyde  ausgeführt,  deren  Ergebnisse ­
  in  der  Schrift:  „Urlaub  für  Arbeiter  und  Angestellte  in  Deutschland“
(München  und  Leipzig  1912,  Duncker  &  Humblot)  veröffentlicht  worden  sind.
Die  Einrichtung  der  Arbeitszeit  kann  unter  Umständen  als  eine  Ergänzung  der
Urlaubserteilung  gelten,  weil  z.  B.  eine  kürzere  oder  sogenannte  „durchgehende“  Arbeitszeit ­
  den  Angestellten  und  Arbeitern  für  Erholungs-,  also  für  gesundheitliche  Zwecke,  Zeit  übrig
läßt.  So  ermöglicht  beispielsweise  bei  den  Chemischen  Werken  Henkel  &  Co.  in
Düsseldorf  die  durchgehende  Arbeitszeit  den  Bureauschluß  um  4y 2  Uhr.  —  Bei  der  Firma
Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken,  Berlin,  dauert  die  tägliche  Arbeitszeit  der  Angestellten ­
  nur7V 2  Stunden.  —  Die  „Sarotti“-Chocoladen-Industrie,  A.-G.,  Berlin,
macht  Propaganda  für  gesetzliche  Einführung  einer  sog.  „Sommerzeit“  und  hat  für
eine  entsprechende  Petition  an  den  Reichstag  bereits  80000  Unterschriften  gesammelt.
—  Viele  Arbeitgeber  gewähren  den  Arbeiterurlaub  nicht  nur  unter  Fortbezahlung  des
Lohnes,  sondern  sie  geben  zum  Lohne  noch  einen  Urlaubszuschuß,  da  doch  die  Ausführung
einer  Erholungsreise  oder  eines  Erholungsaufenthaltes  auf  dem  Lande  mit  besonderen  Ausgaben ­
  verknüpft  ist.
Der  Umstand,  daß  in  sehr  vielen  Fällen  die  Tarifverträge  und  die  Arbeitsordnungen ­
  ausdrücklich  die  Urlaubsskala  für  die  Arbeiter  feststellen,  beweist,  wie  sehr  die
Urlaubserteilung  an  die  Werksgenossen  als  eine  Ehrenpflicht  der  deutschen  Arbeitgeber
betrachtet  wird.
Bei  Aufzählung  einiger  Beispiele  von  Urlaubsgewährungen  an  Arbeiter  ist  zu  erwähnen, ­
  daß  die  Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &  Co.  in  Leverkusen  im
Jahre  1911  3013  Arbeiter  mit  10  087  Tagen  und  mit  Urlaubslöhnen  im  Betrage  von  58  437  M.
beurlaubten.  In  diesem  Betrage  ist  der  Lohn  und  ein  15  proz.  Zuschlag  zu  demselben  als
„Urlaubszulage“  enthalten.  Im  Jahre  1912  hat  die  Firma  vier  große  möblierte  Ferien-
            
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