Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

26  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
in  Gruppe  io  einen  Gesamtbetrag  für  den  Zeitraum  1883  1912  von  18  155  331  M.  ermittelt ­
  haben,  in  erster  Linie  auch  den  Arbeitern,  ihren  Frauen  und  Kindern  zugute  kommt,
darf  wohl  kaum  bezweifelt  werden.  —  Die  Firma  W.  Spindler  in  Spindlersfeld  hat
anschließend  an  ihr  Fabrikareal  einen  Park  von  25  Morgen  Größe  geschaffen,  der  den
Arbeitern  und  Familien  von  Spindlersfeld  zur  Erholung  überlassen  ist.  —  Geheimrat
Dr.  Füllner,  Inhaber  der  Maschinenfabrik  H.  Füllner,  Warmbrunn,  stiftete  1906  zur
Kaiser-Silberhochzeit  einen  16  ha  großen  Park,  der  der  Allgemeinheit  zur  Verfügung  steht.
Im  Park  befindet  sich  u.  a.  ein  12  000  qm  großer  Teich,  der  auch  im  Winter  bei  elektrischem
Bogenlicht  für  den  Eissport  benutzt  wird.  Ein  norwegisches  Blockhaus  dient  Restaurationszwecken. ­
  —  Hervorragend  nach  Lage  und  innerer  Ausgestaltung  ist  auch  der  von  der  Firma
Gebr.  Barasch,  Breslau,  eingerichtete  37  Morgen  große  Park,  in  dem  sich  ein  schönes
Erholungsheim  für  die  Angestellten  und  deren  Familienangehörige  befindet,  und
in  welchem  auch  letzteren  freie  Verpflegung  geboten  wird.
Die  Gruppe  11,
BLINDEN-  UND  TAUBSTUMMENFÜRSORGE,  KRÜPPELPFLEGE,  kann  natürlich
sich  auch  nur  relativ  auf  die  Arbeiter  beziehen.  Dagegen  fallen  die  gespendeten  Beträge,
von  denen  nach  Ausweis  der  Quellenverzeichnisse  sehr  viele  aus  Arbeitgeberkreisen  stammen,
wohl  sämtlich  den  minderbemittelten  unter  den  Gebrechlichen  zu.
Der  von  uns  ermittelte  Gesamtbetrag  für  den  Zeitraum  1883—1912  beträgt  8  230  223  M.
Die  Gruppe  12,
OBDACHLOSEN-  UND  ENTLASSENENFÜRSORGE,  ist  ebensowenig  nur  auf  die
Arbeiter  bezüglich.
Der  ermittelte  Betrag  von  1883—1912  beläuft  sich  auf  1  392  334  M.
Die  Gruppe  13,
WOHNUNGSFÜRSORGE,  bildet  dagegen  einen  eminenten  Teil  der  Arbeiterfrage,
schon  deshalb,  weil  hier  die  Interessen  des  Arbeitgebers  auch  oft  mit  beteiligt  sind.  Es  ist
denn  auch  für  die  Wohnungsfürsorge  ein  erheblicher  Betrag  für  den  Zeitraum  1887  (für
den  Zeitraum  1883  1886  wurden  keine  Zuwendungen  festgestellt)  bis  1912  von  102  139  692  M.
ermittelt  worden.
Auf  das  Jahr  1912  entfällt  hiervon  ein  Betrag  von  18  188  229  M.
Die  Wohnungsfürsorge  seitens  der  Arbeitgeber  macht  sich  nach  den  verschiedensten
Richtungen  hin  geltend.  Sie  kann  zunächst  sich  indirekt  dadurch  betätigen,  daß  der
Arbeitgeber  durch  Gewährung  von  Beihilfen  an  Baugenossenschaften  seinen  Angestellten
und  Arbeitern  fremde  geeignete  Wohnungen  sichert,  indem  die  betreffende  Baugenossenschaft ­
  eine  entsprechende  Anzahl  von  Wohnungen  für  den  Arbeitgeber  reserviert.  So  hat
der  Generaldirektor  der  Steingutfabrik  Villeroy  &  Boch  in  Dresden  dem  Dresdner
Spar-  und  Bauverein  auf  10  Jahre  einen  jährlichen  Beitrag  von  2000  M.  zugesichert,  gegen
die  Berücksichtigung  einer  entsprechenden  Anzahl  seiner  Arbeiter  und  Angestellten  als
Mieter  von  Vereinswohnungen.  —  Eine  indirekte  Wohnungsfürsorge  liegt  auch  in  der
Aufmunterung  zum  Eigenbau  durch  Gewährung  von  Bauprämien  an  die  Arbeiter.  Auf
diesem  Wege  bewirken  z.  B.  viele  staatliche  Bergbau-  und  Verkehrsbetriebe  die  Schaffung
von  Eigenwohnungen  ihrer  Arbeiter.  Die  direkte  Wohnungsfürsorge  durch  Herstellung
von  Arbeiterwohnungen  seitens  der  Arbeitgeber  ist  die  verbreitetste  Art.  Sie  braucht  durchaus ­
  nicht  egoistischen  Trieben  zu  entspringen,  sich  durch  den  Mietkontrakt  einen  Arbeiterstamm ­
  zu  sichern.  In  den  allermeisten  Fällen  wird  es  ebensosehr  dem  Wunsche  des  Arbeiters ­
  entsprechen,  in  eine  gesunde  und  billige  Wohnung,  mit  der  sehr  oft  noch  allerlei
sonstige  Bequemlichkeiten  durch  gemeinsam  zu  benutzende  Anlagen,  durch  Gemüsegärten ­
  usw.  verbunden  sind,  zu  ziehen,  als  dem  des  Arbeitgebers,  seine  Arbeiter  an  seine
Arbeitsstätte  zu  binden.  In  Fällen  der  Wohnungsnot,  z.  B.  bei  der  Erschließung  von  Bodenschätzen ­
  inmitten  unbewohnter  Gegenden,  bei  Kanal-  und  Eisenbahnbauten  usw.  wird  es
dem  Arbeiter  sehr  lieb  sein,  sich  auf  seinen  Wohnkontrakt  berufen  zu  können,  um  nicht
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.