Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.  25

häuser  für  die  Familien  der  Werksangehörigen  einrichten  lassen.  Ein  Ausschuß
von  Fabrikbeamten  führt  über  diese  Häuser  die  Aufsicht.
Die  Badischen  Anilin-  und  Sodafabriken  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  gewähren
ihren  älteren  Arbeitern  bis  zu  14  Tagen  Urlaub,  gewähren  zum  Lohn  einen  Zuschuß  bis
zu  7  M.  und  hatten  im  Jahre  1910  2403  Arbeiter  beurlaubt.  —  Die  Papierfabrik
M.  Krause,  Berlin  -  Charlotten  bürg,  gewährt  ihren  beurlaubten  Arbeitern  den  doppelten ­
  Lohnsatz.
In  der  Porzellanfabrik  Ph.  Rosenthal  &  Co.  in  Selb  i.  Bay.  hat  jeder  Arbeiter,
welcher  10  Jahre  im  Betriebe  tätig  gewesen  ist,  Anspruch  auf  einen  I4tägigen  Urlaub
gegen  volle  Vergütung  des  durchschnittlichen  Lohnes.  Alle  Arbeiter,  welche  Mitglieder
der  Wohlfahrtskasse  des  Verbandes  deutscher  Porzellanfabriken,  deren  Ziele  der
spezielle  Teil  auf  führt,  sind,  haben  bereits  nach  einem  Jahr  der  Beschäftigung  bei
der  Firma  Anspruch  auf  einen  8tägigen  Urlaub.  Arbeiterinnen  haben  nach  3  Jahren  Anspruch
auf  8  Tage  Urlaub.
Als  einen  beachtlichen  gesundheitlichen  Faktor  muß  man  auch  die  Ruhesäle  betrachten, ­
  die  von  einigen  Firmen  dann  eingerichtet  sind,  wenn  eine  größere  Anzahl  ihrer
Arbeiter  mittags  keine  Gelegenheit  zum  Ausruhen  findet.  Letzteres  ist  namentlich  bei
denjenigen  Arbeitern,  die  wegen  der  weiten  Entfernung  ihres  Wohnortes  von  der  Arbeitsstätte ­
  mittags  nicht  nach  Hause  gehen  können,  der  Fall.  Solche  Arbeiter  brauchen  nach
der  Einnahme  ihres  eigenen,  durch  besondere  Fabrikvorrichtungen  gewärmten  Mittagsessens ­
  oder  nach  dem  Speisen  in  der  Fabrikkantine  nicht  in  letzterer  sich  länger  aufzuhalten, ­
  wo  sie  leicht  alsdann  sich  unnötigem  Biergenuß  hingeben  würden.  —  Die  Firma
Günther  Wagner  in  Hannover  und  die  Zigarettenfabrik  Yenidze  in  Dresden
haben  musterhafte  Ruhesäle  mit  Liegestühlen  eingerichtet,  die  wirklich  Ruhegelegenheiten
sind,  weil  sie  abseits  vom  Geräusch  sich  befinden.  Bei  der  Firma  Yenidze  befinden  sie
sich  in  der  großen  Glaskuppel  des  im  orientalischen  Stile  erbauten  Fabrikgebäudes.  —
Bei  den  ChemischenWerken  Henkel  &  Co.  in  Düsseldorf  steht  während  der  Mittagspause ­
  den  Ruhebedürftigen  der  „Dachgarten“  zur  Verfügung.  ■—  Wenn  bei  den  meisten
der  in  Betracht  kommenden  Firmen  die  Länge  des  Urlaubs  auf  einer  Staffelung  nach  Dienstjahren ­
  beruht,  so  herrscht  bei  dem  Zeißwerk  in  Jena  noch  eine  gewissermaßen  feinere
Abgrenzung  der  Urlaubsdauer.  Bis  im  vorigen  Jahre  hatte  jeder  Arbeiter  im  Zeißwerk
nach  einjährigem  Dienst  bei  der  Firma,  ein  Alter  von  20  Jahren  vorausgesetzt,  jährlichen
Anspruch  auf  6  Tage  Urlaub  und  Wochenlohn.  Nach  den  neuesten  Bestimmungen  steigt
jetzt,  vom  31.  Lebensjahre  ab,  der  Anspruch  auf  Urlaub  alle  5  Jahre  um  einen  Tag,  bis
schließlich  ein  bezahlter  Urlaub  von  12  Tagen  im  Jahre  erreicht  wird.  Außerdem  wird
zum  Urlaubslohn  ein  Zuschlag  bezahlt,  und  zwar  nach  5  Dienstjahren  10  %,  nach  10  Dienstjahren ­
  20  %  und  nach  30  Dienstjahren  30  %.  Beide  Verbesserungen  des  Urlaubs  sind
Anregungen  und  Anträgen  des  Arbeitsausschusses  entsprungen.  Die  Ausgabe  für  die
Arbeiterferien  betrug  im  letzten  Geschäftsjahre  rund  50  000  M.
Bei  einer  Firma  erhalten  diejenigen  Werkmeister,  welche  auf  den  ihnen  zustehenden
Urlaub  verzichten,  eine  um  einen  Viertelmonatsgehalt  erhöhte  Weihnachtsgratifikation.
Wir  halten  dieses  Verfahren  nicht  für  nachahmenswert,  auch  nicht  für  im  Interesse  des
Arbeitgebers  liegend.
Für  eine  wichtige  gesundheitsförderliche  Sache  halten  wir  auch  den  Kleingartenbau. ­
  Inwieweit  Arbeitgeber  hierzu  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  die  Möglichkeit
bieten,  wollen  wir  bei  der  Besprechung  der  Gruppe  13,  Wohnungsfürsorge,  kurz  erörtern.
Hinsichtlich  der  Gruppe  10,
ERHOLUNGSSTÄTTEN  UND  VOLKSPARKS,  kommen  meistens  Stiftungen  für  Ausdehnung ­
  bereits  bestehender  oder  für  Neuanlage  von  städtischen  Parkanlagen  in  Betracht.
Es  handelt  sich  hier  also  nicht  eigentlich  um  Arbeiter-,  sondern  um  Volkseinrichtungen.
Daß  aber  die  freiwilligen  Zuwendungen  für  diesen  gemeinnützigen  Zweig,  für  welchen  wir
            
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