Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Pfälzische Bank, Ludwigshafen a. Rh. 
PENSIONSKASSE. Am i. Januar 1895 errichtete die Bank eine Beamtenpensions 
kasse nebst Sterbekasse. Die Kasse wurde ganz selbständig organisiert und es wurden ihr 
Korporationsrechte erwirkt. In der Pensionskassenverwaltung hatte sich die Bank den nö 
tigen Einfluß gesichert. Die Einrichtung basierte vollständig auf dem Kapitaldeckungs 
verfahren. Die Verwaltung war kostenlos, da sie von Beamten der Bank im Nebenamte 
geführt wurde. Jeder gesunde volljährige Beamte war zur Mitgliedschaft verpflichtet und 
hatte 5 % seines Gehaltes als Beitrag zu leisten. Einen gleichen Beitrag leistete die Bank. 
Wer über 5000 M. Gehalt bezog, konnte doch nur mit 5000 M (dem Maximum) Mitglied 
der Kasse werden. — Pensionen: Fünfjährige Karenzzeit. — Jedes Jahr Kasseangehörig 
keit ergab 2% Pensionsanspruch (aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre), Mi 
nimum 30 % und Maximum 80 %. Witwen hatten Anspruch auf die Hälfte, jedes Kind bis 
zu 18 Jahren auf l / 10 des Pensionsrechtes des Vaters. (Witwe und Kinder zusammen nicht 
mehr als 4 /s-) 
Diese gut funktionierende Pensionskasse wurde als selbständige Einrichtung am 31. De 
zember 1905 aufgelöst, weil das Aufsichtsamt für Privatversicherung in Berlin sie als Ver 
sicherungsgesellschaft behandeln wollte, obwohl sie nichts anderes war als eine soziale Für 
sorge für die Beamten der Bank. Das Vermögen wurde auf die Bank übertragen und dieser 
gegenüber übernahmen die Beamten die gleichen Verpflichtungen wie gegenüber der frü 
heren selbständigen Kasse, und umgekehrt übernahm die Bank die Verpflichtungen der 
Kasse gegen die Beamten. Der Beamtenpensionsfonds, welchen die Bank durch besondere 
Zuweisungen von zusammen 150 000 M. kräftigte, um für ältere Beamten im Verhältnis 
der gemachten Zuwendungen Rückdatierungen ausführen zu können, ist bis 31. Dezember 
1912 angewachsen auf 1 460 000 M. Nach versicherungstechnischen Gutachten aus den 
letzten Jahren ist die Kapitaldeckung für alle reglementarischen Ansprüche gegeben. 
Infolge des Privatbeamtenversicherungsgesetzes überführte die Bank die Beamten 
unter 5000 M. Einkommen an den Beamtenversicherungsverein des deutschen Bank- 
und Bankiergewerbes (a. G.) in Berlin und setzt mit denjenigen Beamten, die über 5000 M. 
beziehen, die eigene Versorgungseinrichtung fort. 
BEAMTENERHOLUNGSHEIM. In Jugenheim a. d. Bergstraße ist ein Erholungs 
heim für die Beamten der Bank und deren Angehörige im Bau. Im Laufe des Jahres 1913 
wird das Heim mit 30 Betten eröffnet werden können.
	        
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