Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Verband Deutscher Gewerbevereine und 
Handwerkervereinigungen, Darmstadt. 
Die Gewerbevereine Deutschlands, die als freie und gemeinnützige Vereinigungen 
auf eine hundertjährige Vergangenheit zurückblicken, haben sich größtenteils im Jahre 
1892 zu einem Verbände geeinigt, der heute den Namen „Verband Deutscher Gewerbevereine 
und Handwerkervereinigungen“ führt und aus 16 Landesverbänden und 9 einzelnen städti 
schen Vereinen besteht mit rund 150 000 Mitgliedern. Vorort des Verbandes ist seit 1902 
der Gewerbeverein für das Großherzogtum Hessen mit dem Sitze in Darmstadt. 
Das Arbeitsgebiet dieser Vereine umfaßt: 
1. DAS UNTERRICHTSWESEN durch Errichtung von Handwerker-, Gewerbe- und 
Fachschulen, von Fachkursen zur Vorbereitung für Gesellen- und Meisterprüfungen, Ab 
haltung von Gesellenprüfungen, Veranstaltung von Meisterkursen, Einrichtung von Lehr 
lingswerkstätten und Lehrlingsheimen. 
2. ALLGEMEINE GEWERBEFÖRDERUNG durch Bibliotheken, technische Muster 
sammlungen, Lehrmittelsammlungen, Ausstellung von Gewerbe- und Handwerkserzeug 
nissen, von Lehrlings- und Schülerarbeiten, Herausgabe von Zeitschriften (Gewerbeblätter), 
Förderung des Arbeitsnachweises, Lehrstellenvermittlung. 
3. DIE PFLEGE DES VEREINSLEBENS und fachlichen Zusammenschlusses durch 
Vorträge und Versammlungen mit Erörterung der das Gewerbe berührenden Fragen, gemein 
same Besichtigungen gewerblicher Betriebe und großer Ausstellungen. 
4. WIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNG DES GEWERBESTANDES durch Pflege des 
Genossenschaftswesens, des Versicherungswesens für Unfall-, Haftpflicht-, Lebens-, Sach 
schaden- und Feuerversicherung, Einrichtung von Sterbekassen, von Erholungsstätten, 
Bekämpfung der Auswüchse des Submissionswesens, der Ausverkäufe, des Hausierhan 
dels usw. 
Die Vereine des Verbandes besaßen im Jahre 1906 nach den damals vom Kaiserlichen 
Statistischen Amte angestellten Erhebungen über die Wirkungen des Handwerkergesetzes 
ein Vermögen von rund 4768000 M., von denen 2 297 000 M. in Grundvermögen angelegt 
waren. Die Einnahmen der Vereine sind in der Hauptsache der allgemeinen Gewerbeförde 
rung gewidmet, und zwar jährlich rund 770 000 M. für Schulzwecke, Bibliotheken und 
Lesezimmer, Meisterkurse, belehrende Vorträge und Ausstellungen. Das Vermögen der 
Stiftungen und Fonds belief sich im Verbände auf 614 000 M., deren Zinsen der Förderung 
des Handwerkerstandes dienen. Bei den Gewerbevereinen bestanden 16 Genossenschafts 
hallen, 8 Verkaufshallen, 5 gemeinschaftliche Geschäftsbetriebe und 351 Schulen mit 
31 540 Schülern und 915 Berufslehrern, von denen 553 Handwerksmeister waren. 
WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN. Zur wirtschaftlichen Förderung seiner Mitglieder 
bestehen zahlreiche Wohlfahrtseinrichtungen im Verbände. Zunächst eine Verbands 
sterbekasse mit einem Reservefonds von etwa 120 000 M. Sie gibt für die Versicherten, 
Männer wie Frauen und Familienangehörige, bis zu 1000 M. Sterbegeld. Uber Haftpflicht- 
und Lebensversicherungen sind mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein a. G. 
zu Stuttgart Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen worden. Ebenso bestehen Emp 
fehlungsverträge über Feuerversicherung mit der Württembergischen Privatfeuerversiche 
rung auf Gegenseitigkeit in Stuttgart; mit der Stuttgarter Mit- und Rückversicherungs- 
Aktiengesellschaft über Einbruchdiebstahl, Wasserleitungs-, Gas-, Sturmschaden-, Maschinen-, 
Kraftfahrzeuge- und Veruntreuungsversicherung. Schließlich ist mit dem „Nordstern“, 
Unfall- und Haftpflicht-Versicherungs-Aktiengesellschaft zu Berlin ein Vertrag über Unfall-
	        
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