Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

362*

Verband  Deutscher  Gewerbevereine,  Darmstadt.

Versicherung  abgeschlossen  worden.  Die  Verbandsvereine  haben  im  Jahre  1912  an  Provisionen ­
  aus  diesen  verschiedenen  Versicherungsverträgen  27  000  M.  erhalten.
Einzelne  größere  Landesverbände  haben  für  sich  eigene  Sterbe-  und  Krankenkassen
sowie  Spargenossenschaften  eingerichtet.  Der  Landesverband  der  Badischen  Gewerbeund
  Handwerkervereinigungen  besitzt  zu  Bad  Sulzburg  ein  eigenes
ERHOLUNGSHEIM,  andere  Verbände  sind  in  der  Gründung  solcher  Anstalten  begriffen. ­
  Auch  die
JUGENDFÜRSORGE  findet  ihre  Pflege  in  dem  Deutschen  Verbände  durch  Errichtung
von  Lehrlingsheimen  in  den  Vereinsgebäuden  oder  durch  Anschluß  an  andere  der  Jugendfürsorge ­
  dienende  Veranstaltungen.  In  neuster  Zeit  hat  der  Deutsche  Verband  Fühlung
genommen  zur  Frage  der
TUBERKULOSENBEKÄMPFUNG  IM  MITTELSTÄNDE.  Den  einzelnen  Landesverbänden ­
  fällt  die  Aufgabe  zu,  für  ihre  Mitglieder  einen  Unterstützungsfonds  zu  gründen,
welcher  für  die  Fälle  der  Tuberkulosenerkrankung  wenig  bemittelten  Handwerkern  und
Gewerbetreibenden  sowie  deren  Familienangehörigen  den  Kuraufenthalt  in  einer  Heilstätte ­
  ermöglichen  soll.
Die  dem  Verbände  angeschlossenen  Landesverbände,  welche  zum  Teil  von  den  Bundesregierungen ­
  ehedem  ins  Leben  gerufen  wurden  und  noch  heute  von  ihnen  unterstützt  werden,
pflegen  freundschaftliche  Beziehungen  mit  den  verschiedensten  Organisationen  der  Industrie, ­
  des  Handels-  und  Gewerbestandes  sowie  des  Handwerkerstandes.  Hierdurch  wurde
es  dem  Verbände  möglich,  die  gemeinsamen  Interessen  seiner  Angehörigen  auf  den  hier
bezeichneten  verschiedenen  Gebieten  zu  vertreten  und  mit  Erfolg  zu  fördern,  zugleich  aber
auch  vermittelnd  einzutreten  bei  vorhandenen  Interessengegensätzen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.