Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Günther  Wagner,  Hannover  und  Wien.

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riger  Dienstzeit  alljährlich  bei  voller  Lohnzahlung  ein  Urlaub  von  acht  Tagen  zu.  —  Hoher
Wert  ist  auf  ästhetische  Maßnahmen  gelegt.  Das  freundliche  Grün  des  Fabrikhofes  und
der  Umgebung,  die  schönen,  stilechten  Formen  der  Gebäude,  der  Schmuck  der  Wände
und  die  geschmackvolle  Ausstattung  der  Räume  sollen  die  Freude  an  der  Arbeit  heben
und  den  Sinn  für  das  Schöne,  auch  im  Interesse  der  eigenen  Häuslichkeit,  fördern.  —  Die
Fenster  sind  mit  Blumen  geschmückt,  deren  Pflege  während  der  Arbeitszeit  gestattet  ist.
Die  Blumen  werden  den  Arbeiterinnen  zur  Verfügung  gestellt  und  die  bestgepflegten  von
der  Firma  prämiiert.  —  Der  geistigen  Förderung  dient  eine  Bibliothek.  Für  belehrende  Vorträge ­
  steht  ein  großer  Lichtbildapparat  mit  Kinematograph  zur  Verfügung.
Damit  die  Firma  in  Fühlung  mit  ihren  Arbeitern  bleibe,  hat  sie  schon  vor  Einführung
der  gesetzlichen  Arbeiterausschüsse  die  Bildung  eines  aus  der  Mitte  der  Arbeiterschaft
gewählten  Ausschusses  veranlaßt,  der  mit  der  Leitung  über  die  Angelegenheiten  der  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  berät.  —  Ein  seit  10  Jahren  bestehendes  Sozialsekretariat  erteilt  den
Arbeiterinnen  Rat  in  sozialen,  Gesundheits-  und  Rechtsfragen,  vermittelt  zwischen  ihnen
und  dem  Arzte  oder  der  Leitung  und  macht  Vorschläge  zum  Wohle  der  Arbeiterschaft.  Die
Vorsteherin  besucht  kranke  Arbeiterinnen  und  Wöchnerinnen,  nimmt  sich  der  Kinder
an  usw.  Gelegentliche  Kurse  für  Säuglingspflege  u.  dgl.  tragen  weiter  zur  Förderung  der
Wohlfahrt  bei.  —  Durch  die  Bereiterklärung,  Gerichtsassessoren  informatorisch  zu  beschäftigen, ­
  ist  es  der  Firma  möglich  geworden,  eine  Rechtsauskunftsstelle  für  Arbeiter  und
Beamte  zu  errichten.  —  Für  die  Beamten  besteht  seit  1910  eine  Pensions-Witwen-  und
Waisenkasse.  Den  Grundstein  legte  der  jetzige  Inhaber  der  Firma  im  Jahre  1906  durch
die  oben  erwähnte  Stiftung  von  100000  M.  Diese  Stiftung  ermöglichte  es,  die  Mitgliedschaft
älterer  Beamten  bis  zu  ihrem  vor  Gründung  der  Kasse  erfolgten  Dienstantritt  zurückzudatieren. ­
  Die  Firma  leistet  einen  Zuschuß  von  8  %  der  von  ihr  gezahlten  pensionsfähigen
Jahresgehälter.  Ferner  besteht  eine  Sterbekasse,  die,  von  der  Firma  angeregt,  in  den
Händen  der  Beamten  liegt.
Die  aufgeführten  ästhetischen  und  hygienischen  Maßnahmen  kommen  auch  den  Beamten ­
  zugute.  Auch  sie  sind  an  den  Sonnabendnachmittagen  frei  und  haben  jährlich  auf
Urlaub  Anspruch.  Eine  Bibliothek,  verschiedene  Lesezirkel,  Vorträge  und  Ausbildungskurse ­
  sowie  gelegentliche  Preisausschreiben  über  kaufmännische  und  organisatorische  Fragen

regen  zur  Fortbildung
an.  Durch  eine  prozentuale ­
  Beteiligung  am  Geschäftsgewinn ­
  wird  die

Arbeitsfreude  und  die
Anteilnahme  der  Beamten ­
  an  der  Entwicklung
des  Geschäftes  erhöht.

Badezellen,

Sozialsekretariat,

Kantine.
            
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