Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen.

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Die  Siegle-Stiftung  übernimmt  für  kränkliche  Mitglieder  der  Württ.  Metallwarenfabrik ­
  je  nach  Bedürftigkeit,  Dienstzeit  usw.  ganz  oder  teilweise  die  Kosten  des  Aufenthalts
und  der  Verpflegung  in  Heilanstalten  und  Luftkurorten  und  gewährt  außerdem
nach  Lage  der  Verhältnisse  eine  Familienunterstützung  während  der  Kurdauer,
letzteres  namentlich  auch  während  der  Durchführung  von  Heilverfahren,  die  seitens  der
Invalidenversicherung  eingeleitet  sind.
Einer  großen  Zahl  von  Fabrikangehörigen  ist  schon  durch  die  Siegle-Stiftung  eine
auswärtige  Kur  zugut  gekommen  und  die  Wiedererlangung  der  Gesundheit  erleichtert

worden.
Die  Verwilligungen  betrugen  im  Jahr  1912:
Kur-  und  Verpflegungskosten,  Reisegeld  usw  1062,10  M.
Familienunterstützung  1388,83  ,,

2450,93  M.
In  bezug  auf  die  Arbeitsräume  wird  den  gesundheitlichen  Erfordernissen  besondere
Aufmerksamkeit  geschenkt.  Betriebsräume,  in  denen  sich  Dämpfe,  Metall-  oder  Glasstaub ­
  u.  dgl.  entwickeln,  sind  mit  Ventilations-  und  Absaugevorrichtungen,  Luftvorwärmern
usw.  versehen.
Die  Arbeitszeit  beträgt  im  allgemeinen  10  Stunden  einschließlich  je  einer  viertelstündigen ­
  Vesperpause  vor-  und  nachmittags.
Im  Sommerhalbjahr  1912  wurde  versuchsweise  Durcharbeitszeit  an  den  Samstagen
von  6  —  1  Uhr  eingeführt.  Die  gemachten  Erfahrungen  können  als  günstig  bezeichnet
werden.  Die  Durcharbeitszeit  ist  nunmehr  auf  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  30.  September
ausgedehnt.  Die  Fabrikangehörigen  empfinden  die  nach  abgeschlossener  Wochenarbeit
ermöglichte  ausgiebigere  Erholung  außerordentlich  wohltuend  und  freuen  sich  der  Gelegenheit, ­
  private  Geschäfte  in  zusammenhängenden  Freistunden  erledigen  zu  können.
BETRIEBSKRANKENKASSE.  Die  Betriebskrankenkasse  in  Geislingen  hat,  wesentlich ­
  mit  Hilfe  freiwilliger  Zuwendungen  der  Firma,  einen  Reservefonds  von  190  715  M.
erreicht.  Sie  gewährt  allen  Kassenmitgliedern,  die  mindestens  6  Monate  der  Kasse  angehören, ­
  die  Krankenunterstützung  über  die  gesetzliche  Dauer  von  26  Wochen  hinaus  bis
zu  einem  Jahr.  Außerdem  ist  seit  1890  als  freiwillige  Mehrleistung  der  Kasse  die  Unterstützung ­
  der  Familienangehörigen  eingeführt.  Diesen  werden  ärztliche  Behandlung,
Arzneimittel  und  Sterbegelder  gewährt  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Kassenmitglieder  an
den  Arzt-  und  Apothekerkosten  für  ihre  Familienangehörigen  %  zu  tragen  haben.  Die
Beiträge  sind  auf  3,5%  des  durchschnittlichen  Tagelohns  festgesetzt.  Die  Firma  hat  den
ihr  gesetzlich  obliegenden  Beitragsanteil  von  %  =  1,16%  auf  1,25%  erhöht.  Die  Karenzzeit ­
  ist  auf  1  Tag  herabgesetzt  und  das  Sterbegeld  für  Mitglieder  auf  das  1  y 2  fache  der
gesetzlichen  Beträge  festgelegt.
Die  Zahl  der  Kassenmitglieder  betrug  im  Jahr  1912  durchschnittlich  3620,  diejenige
der  Familienangehörigen  am  31.  Dezember  1912  5145.
ZUSCHUSSKASSE.  Als  Zuschußkasse  in  der  rechtlichen  Form  eines  Versicherungsvereins ­
  auf  Gegenseitigkeit  besteht  in  Göppingen  seit  1882  ein  Arbeiter-Unterstützungsverein, ­
  in  Geislingen  seit  1911  ein  Arbeiterinnen  -  Unterstützungsverein. ­
  Beide  Kassen,  die  ihre  Mitgliedschaft  auf  Angehörige  der  W.  M.  F.  beschränken,
bieten  ihren  Mitgliedern  in  Krankheitsfällen  einen  willkommenen  Zuschuß  zu  den  Leistungen
der  Pflichtkrankenkasse.  Die  Württ.  Metallwarenfabrik  läßt  beiden  Vereinen  tunlichste
Unterstützung  angedeihen.
FREIWILLIGE  INVALIDENVERSICHERUNG.  Um  die  Wohltaten  der  Invalidenund
  Hinterbliebenenversicherung  auch  den  Hausarbeitern  und  Hausarbeiterinnen
(Poliererinnen)  zu  sichern,  wird  von  der  Fabrik  für  solche,  die  ehemals  pflichtweise  versichert ­
  waren,  die  freiwillige  Weiterversicherung,  und  für  diejenigen,  welche  früher  in
keinem  versicherungspflichtigen  Beschäftigungsverhältnis  standen,  die  freiwillige  Selbst-
            
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