Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

424* Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen. 
Versicherung, je in Klasse II (24Pf. für die Woche), übernommen. Die Bemessung der Bei 
träge geschieht unter Zugrundelegung der 14 tägigen Zahltagseinnahme dergestalt, daß bei 
5 M. und weniger 1 Beitragsmarke, bei mehr als 5 M. 2 Beitragsmarken geklebt werden. 
Ausgabe 1912: 1992,35 M. 
FABRIKBADEANSTALT. Die Fabrikbadeanstalt enthält Räume für Brausebäder und 
Vollbäder. Den Fabrikangehörigen wird das ganze Jahr hindurch Gelegenheit gegeben, in 
bestimmter für die einzelnen Werkstätten festgesetzter Reihenfolge während der Geschäfts 
stunden unentgeltlich zu baden. 
Im Jahr 1912 wurden abgegeben: 48962 Brausebäder, 1324 Vollbäder und 127 Sol 
bäder. Hiernach entfallen durchschnittlich 14 Bäder im Jahr auf jeden Arbeiter. 
In der Fabrikbadeanstalt befindet sich ein Krankenzimmer mit Verbandkasten und 
verschiedenen Apparaten; der Bademeister ist zur ersten Hilfeleistung bei Verletzungen 
eingeübt. 
Badekarten zu warmen Bädern, Solbädern, kohlensauren Bädern und Mineral 
bädern usw. in anderen Badeanstalten werden auf ärztliche Verordnung an Mitglieder 
der Krankenkasse unentgeltlich und an Familienangehörige von solchen gegen Ersatz 
von y 2 oder y 3 der Selbstkosten abgegeben. Neuerdings werden in gleicher Weise Luft 
badjahreskarten verabfolgt. 
Im Jahr 1912 betrug die Zahl der abgegebenen Badekarten 1138. 
FREIWILLIGE SANITÄTSKOLONNE. Die Freiwillige Sanitätskolonne in Geislingen 
besteht zum größten Teil aus Angehörigen der Fabrik. Diese Mitglieder, zurzeit 40 an 
der Zahl, sind zur Hilfeleistung bei Betriebsunfällen bestimmt; ein Verzeichnis derselben 
ist in allen Werkstätten aufgehängt. 
WOHNUNGSDESINFEKTION. Zur Desinfektion der Wohnungen bei ansteckenden 
Krankheiten sind 2 Desinfektionsapparate vorhanden, welche im Bedarfsfall an Fabrik 
angehörige ausgeliehen werden. Die dazu gehörigen Pastillen (2 y 2 Pastillen für 1 cbm 
Raum) werden auf ärztliche Anordnung unentgeltlich abgegeben. 
Im Jahr 1911 wurde die Desinfektion in 119 Wohnungen ausgeführt. 
URLAUB. In der Erkenntnis, daß eine mehrtägige Ruhepause von nicht zu unter 
schätzendem Einfluß auf die Gesundheit, auf Hebung der geistigen und körperlichen Spann 
kraft und Schaffensfreudigkeit ist, hat die Württ. Metallwarenfabrik seit einer Reihe von 
Jahren den Meistern und einem Teil der Arbeiter alljährlich einen Erholungsurlaub unter 
Fortzahlung des Gehalts oder Lohnes gewährt. Der Erholungsurlaub, der im Jahr 1910 
eine weitere Ausdehnung erfahren hat, wird nach folgenden Grundsätzen erteilt: 
Arbeiter, welche nach dem 21. Lebensjahr eine ununterbrochene Dienstzeit 
von 15 Jahren in unserer Fabrik zugebracht haben, erhalten jährlich 4 Arbeitstage, 
nach dem 25 jährigen Dienstjubiläum 6 Arbeitstage, nach 50jähriger Dienstzeit 9 Ar 
beitstage. 
Meister im Stundenlohn und ständige Vorarbeiter haben einen Feriengenuß 
von 6 Arbeitstagen und nach 25jähriger Dienstzeit von 8 Arbeitstagen; 
Meister mit festem Gehalt haben 9 Arbeitstage und nach 25jähriger Dienst 
zeit 12 Arbeitstage. 
Die kaufmännischen und technischen Angestellten erhalten nach ijäh- 
riger Dienstzeit ebenfalls einen nach der Zahl der Dienstjahre abgestuften jährlichen 
Erholungsurlaub. 
Bei der Berechnung der Dienstzeit gelten Krankheit und Militärdienst nicht als Unter 
brechung. Wünsche des Urlaubsberechtigten finden, soweit dies mit den Anforderungen 
eines ungestörten Betriebes vereinbar ist, tunlichste Berücksichtigung. 
BEAMTEN- UND ARBEITERWOHNUNGEN, GARTENLÄNDER. Das Bedürfnis 
nach billigen und gesunden Wohnungen für die Angehörigen der Württ. Metallwarenfabrik 
machte sich hauptsächlich unmittelbar nach der Verlegung der Eßlinger Fabrik nach
	        
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