424* Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen.
Versicherung, je in Klasse II (24Pf. für die Woche), übernommen. Die Bemessung der Bei
träge geschieht unter Zugrundelegung der 14 tägigen Zahltagseinnahme dergestalt, daß bei
5 M. und weniger 1 Beitragsmarke, bei mehr als 5 M. 2 Beitragsmarken geklebt werden.
Ausgabe 1912: 1992,35 M.
FABRIKBADEANSTALT. Die Fabrikbadeanstalt enthält Räume für Brausebäder und
Vollbäder. Den Fabrikangehörigen wird das ganze Jahr hindurch Gelegenheit gegeben, in
bestimmter für die einzelnen Werkstätten festgesetzter Reihenfolge während der Geschäfts
stunden unentgeltlich zu baden.
Im Jahr 1912 wurden abgegeben: 48962 Brausebäder, 1324 Vollbäder und 127 Sol
bäder. Hiernach entfallen durchschnittlich 14 Bäder im Jahr auf jeden Arbeiter.
In der Fabrikbadeanstalt befindet sich ein Krankenzimmer mit Verbandkasten und
verschiedenen Apparaten; der Bademeister ist zur ersten Hilfeleistung bei Verletzungen
eingeübt.
Badekarten zu warmen Bädern, Solbädern, kohlensauren Bädern und Mineral
bädern usw. in anderen Badeanstalten werden auf ärztliche Verordnung an Mitglieder
der Krankenkasse unentgeltlich und an Familienangehörige von solchen gegen Ersatz
von y 2 oder y 3 der Selbstkosten abgegeben. Neuerdings werden in gleicher Weise Luft
badjahreskarten verabfolgt.
Im Jahr 1912 betrug die Zahl der abgegebenen Badekarten 1138.
FREIWILLIGE SANITÄTSKOLONNE. Die Freiwillige Sanitätskolonne in Geislingen
besteht zum größten Teil aus Angehörigen der Fabrik. Diese Mitglieder, zurzeit 40 an
der Zahl, sind zur Hilfeleistung bei Betriebsunfällen bestimmt; ein Verzeichnis derselben
ist in allen Werkstätten aufgehängt.
WOHNUNGSDESINFEKTION. Zur Desinfektion der Wohnungen bei ansteckenden
Krankheiten sind 2 Desinfektionsapparate vorhanden, welche im Bedarfsfall an Fabrik
angehörige ausgeliehen werden. Die dazu gehörigen Pastillen (2 y 2 Pastillen für 1 cbm
Raum) werden auf ärztliche Anordnung unentgeltlich abgegeben.
Im Jahr 1911 wurde die Desinfektion in 119 Wohnungen ausgeführt.
URLAUB. In der Erkenntnis, daß eine mehrtägige Ruhepause von nicht zu unter
schätzendem Einfluß auf die Gesundheit, auf Hebung der geistigen und körperlichen Spann
kraft und Schaffensfreudigkeit ist, hat die Württ. Metallwarenfabrik seit einer Reihe von
Jahren den Meistern und einem Teil der Arbeiter alljährlich einen Erholungsurlaub unter
Fortzahlung des Gehalts oder Lohnes gewährt. Der Erholungsurlaub, der im Jahr 1910
eine weitere Ausdehnung erfahren hat, wird nach folgenden Grundsätzen erteilt:
Arbeiter, welche nach dem 21. Lebensjahr eine ununterbrochene Dienstzeit
von 15 Jahren in unserer Fabrik zugebracht haben, erhalten jährlich 4 Arbeitstage,
nach dem 25 jährigen Dienstjubiläum 6 Arbeitstage, nach 50jähriger Dienstzeit 9 Ar
beitstage.
Meister im Stundenlohn und ständige Vorarbeiter haben einen Feriengenuß
von 6 Arbeitstagen und nach 25jähriger Dienstzeit von 8 Arbeitstagen;
Meister mit festem Gehalt haben 9 Arbeitstage und nach 25jähriger Dienst
zeit 12 Arbeitstage.
Die kaufmännischen und technischen Angestellten erhalten nach ijäh-
riger Dienstzeit ebenfalls einen nach der Zahl der Dienstjahre abgestuften jährlichen
Erholungsurlaub.
Bei der Berechnung der Dienstzeit gelten Krankheit und Militärdienst nicht als Unter
brechung. Wünsche des Urlaubsberechtigten finden, soweit dies mit den Anforderungen
eines ungestörten Betriebes vereinbar ist, tunlichste Berücksichtigung.
BEAMTEN- UND ARBEITERWOHNUNGEN, GARTENLÄNDER. Das Bedürfnis
nach billigen und gesunden Wohnungen für die Angehörigen der Württ. Metallwarenfabrik
machte sich hauptsächlich unmittelbar nach der Verlegung der Eßlinger Fabrik nach