Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Gebr. Arnhold’scher Pensionsverein, 
Dresden. 
Schon lange bevor das Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte in Kraft trat und 
den Arbeitgeber zwang, seinen Angestellten die Wohltat der Alters-, Invaliditäts- und Hinter 
bliebenenversorgung zuzuführen, haben in Deutschland manche sozial empfindende Arbeit 
geber sich freiwillig zu einer solchen Versicherung ihrer Angestellten entschlossen und zwar 
ging das Bestreben dahin, nicht, wie es früher häufig der Fall war, aus den in vielen Be 
trieben bestehenden Pensionsfonds in eintretenden Fällen den Angestellten bzw. ihren 
Hinterbliebenen freiwillig eine Pension zu gewähren, die für die Empfänger doch meist 
die Form einer Unterstützung hatte, sondern eine Institution zu schaffen, welche den Ver 
sicherten unter Mitwirkung in der Verwaltung statutenmäßige Rechte verleihen und die 
Versorgung auf eine gesicherte Basis stellen sollte. Diesem Gedanken verdankt auch der 
Gebr. Arnhold’sche Pensionsverein sein Entstehen. Die Bestrebungen der Inhaber 
des Bankhauses Gebr. Arnhold, des am 4. Dezember 1908 verstorbenen Konsul Kommerzien 
rat Max Arnhold und des Konsul Kommerzienrat Georg Arnhold, für die Angestellten 
ihrer Firma und die der ihr nahe stehenden Unternehmungen eine Pensionseinrichtung 
zu schaffen, gehen bis auf das Jahr 1899 zurück. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal 
des Gebr. Arnhold’schen Pensionsvereins ähnlichen Einrichtungen gegenüber liegt darin, 
daß in demselben nicht nur die Angestellten einer Firma versichert sind, sondern neben 
den Angestellten der Firma Gebr. Arnhold selbst und denen ihrer Kommanditen auch die 
Angestellten der zahlreichen Aktiengesellschaften, in deren Aufsichtsrat die Firma Gebr. 
Arnhold vertreten ist. Diese zum Konzern der Gründungsfirma gehörigen Aktiengesell 
schaften haben sich dem Gebr. Arnhold’schen Pensionsverein teils sofort, teils später in 
der Überzeugung, daß der Verein den bei ihnen versicherten Firmen auf Grund seiner 
Satzungen Besonderes zu leisten vermag, angeschlossen. 
Nachdem die zum Teil sehr mühevollen Vorarbeiten erledigt waren, wurde dem Gebr. 
Arnhold’schen Pensionsverein durch Verordnung des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern 
vom 27. August 1901 die Rechtsfähigkeit verliehen. Er eröffnete, ausgestattet mit einem 
freiwilligen Gründungsbeitrag von 75 000 M. seitens der beiden vorgenannten Inhaber 
des Bankhauses Gebr. Arnhold seine Tätigkeit am 1. September desselben Jahres. Die 
Anzahl der vom Beginne ab beteiligten Firmen betrug 15, die der Versicherten 262. An 
Beiträgen vereinnahmte der Pensionsverein im ersten Jahre 16 898 M., an Zinsen 1139 M. 
Von Jahr zu Jahr wuchs durch Anschluß der und jener neuen Firma und durch die natür 
liche Ausdehnung der beteiligten Firmen die Zahl der Versicherten nun ständig. So konnte 
der Verein nach 10 jährigem Bestehen im Jahre 1911 darauf hinweisen, daß die Zahl der 
beteiligten Firmen sich auf 22, die der Versicherten sich auf 617 erhöht hatte, während die 
Einnahmen an Beiträgen sich auf 195 857 M., die an Zinsen auf 40 359 M. beliefen. Das 
Vermögen des Vereins, das am Schlüsse des ersten Geschäftsjahres 92 829,78 M. betrug, 
worin der obenerwähnte freiwillige Gründungsbeitrag in Höhe von 75 000 M. enthalten 
ist, betrug am 31. Dezember 1910 schon 1 120000 M.; die Jahrespensionen, die schon 
damals zur Auszahlung gelangten, bezifferten sich auf 22 735,48 M. und zwar betrafen sie 
23 pensionierte Versicherte, 25 hinterlassene Frauen und 21 ebensolche Kinder.
	        
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