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gebracht werden, die in Wirklichkeit gar nicht mehr für jede
Landtransitstrecke einzeln ausbezahlt, sondern höchst summarisch
mit Hülfe des Berner Bureaus als Clearing house durch Aus
gleich der gegenseitigen Guthaben und Barzahlung des
etwaigen Schuldüberschusses verrechnet werden.
Dazu kommen dann noch die bestehenden subven
tionierten Postdampferlinien. Wenn z. B. Deutschland
auch für deutsche Briefe von Havre nach New York einer
Briefe und Drucksachen
Postkarten u. dgl.
Frühere billigere Sätze sollten bestehen
bleiben.
Berner Konferenz 1876:
über 300 Seemeilen:
a) nach und von Nordamerika und inEuropa 6,50 Fr. 50 Centimes
b) nach sonstigen überseeischen fernen
Ländern und von da 26,— „ 100 „
Pariser Kongress 1878:
a) bis 300 Seemeilen 2,— Fr. 25 Centimes
jedoch, wenn dieselbe Verwaltung bereits
Landtransit erhebt unentgeltlich
b) über 300 Seemeilen:
1. von und nach Nordamerika 5,— „ 50
2. nach sonstigen überseeischen Ländern
und von da * 1»,— „ 100 „
c) Auf rech terhaltnng der bereits vorhande
nen billigeren oder unentgeltlichen Be
förderung.
Kongress zu Washington 1897:
Der Satz von bisher . . . . , 16,— „ Fr.
wird ermässigt für die Jahre 1899 und 1900 auf 14,— „
1901 „ 1902 „ 12,— „
und von 1903 ab „ 10,— „
Die Gewichtsstatistik von 189H bleibt
einstweilen für die Vergütungen massgebend.
Neuester Beschluss des Weltpostkongresses
zu Rom 1906
(seit Anfang 1908 in Kraft):
a) bis 300 Seemeilen (666 km) 1,50 Fr. 20 Centimes
Wenn die befördernde Verwaltung
schon Landtrapsitgebühr erhält, ist die See
beförderung unentgeltlich.