Object: Weltporto-Reform

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gebracht werden, die in Wirklichkeit gar nicht mehr für jede 
Landtransitstrecke einzeln ausbezahlt, sondern höchst summarisch 
mit Hülfe des Berner Bureaus als Clearing house durch Aus 
gleich der gegenseitigen Guthaben und Barzahlung des 
etwaigen Schuldüberschusses verrechnet werden. 
Dazu kommen dann noch die bestehenden subven 
tionierten Postdampferlinien. Wenn z. B. Deutschland 
auch für deutsche Briefe von Havre nach New York einer 
Briefe und Drucksachen 
Postkarten u. dgl. 
Frühere billigere Sätze sollten bestehen 
bleiben. 
Berner Konferenz 1876: 
über 300 Seemeilen: 
a) nach und von Nordamerika und inEuropa 6,50 Fr. 50 Centimes 
b) nach sonstigen überseeischen fernen 
Ländern und von da 26,— „ 100 „ 
Pariser Kongress 1878: 
a) bis 300 Seemeilen 2,— Fr. 25 Centimes 
jedoch, wenn dieselbe Verwaltung bereits 
Landtransit erhebt unentgeltlich 
b) über 300 Seemeilen: 
1. von und nach Nordamerika 5,— „ 50 
2. nach sonstigen überseeischen Ländern 
und von da * 1»,— „ 100 „ 
c) Auf rech terhaltnng der bereits vorhande 
nen billigeren oder unentgeltlichen Be 
förderung. 
Kongress zu Washington 1897: 
Der Satz von bisher . . . . , 16,— „ Fr. 
wird ermässigt für die Jahre 1899 und 1900 auf 14,— „ 
1901 „ 1902 „ 12,— „ 
und von 1903 ab „ 10,— „ 
Die Gewichtsstatistik von 189H bleibt 
einstweilen für die Vergütungen massgebend. 
Neuester Beschluss des Weltpostkongresses 
zu Rom 1906 
(seit Anfang 1908 in Kraft): 
a) bis 300 Seemeilen (666 km) 1,50 Fr. 20 Centimes 
Wenn die befördernde Verwaltung 
schon Landtrapsitgebühr erhält, ist die See 
beförderung unentgeltlich.
	        
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