Full text: Weltporto-Reform

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oder 10 Centimes, aus Mexiko nach Neuseeland aber, so viel 
ich weiss (vgl. S. 283), für 25 Centimes. Die Seeportozuschläge 
schaffen ähnliche Verhältnisse in den überseeischen Beziehungen, 
je nach der Richtung. 
Die Buntscheckigkeit des bestehenden Zustandes ruft 
übrigens leicht die Erinnerung wach an die vom amerikanischen 
Generalpostmeister Blair aus ähnlichen Ursachen zusammen 
gerufene internationale Pariser Postkonferenz von 1863 und an 
Englands Anregung einer einheitlichen internationalen Gewichts 
progression von 1862. 
Wenn die Buntscheckigkeit zeitweilig noch vermehrt würde; 
so würde das insofern nichts schaden, als dadurch die Not- 
noch Zuschläge hinzu, die zwischen 5, 10, I2V2, 15 und 25 Centimes 
schwanken, während die obigen vier Tarifarten auch hier Vorkommen und 
ihre ohnehin vorhandene Verschiedenheit durch die Zuschlagstaxeu nun 
noch weiter vermehrt wird. 
So erheben z. B. Sau Domingo und der Kongostaat für je 15 g 
je 25 Centimes als Normalporto und ausserdem je 25 Centimes als Seeporto- 
zuschlag für weite Seestreoken, d. h. also 50 Centimes für je 15 g, natürlich 
nur bei den nach auswärts abgehenden Briefen, während die einlaufenden 
nur 25 Centimes bezahlt haben, je nachdem für 15, 20 oder 28 g. Man 
kann nun aber feststellen, was für gewaltige Portounterschiede 
da bei schwereren Briefen in der einen und in der andern 
Richtung entstehen. 
Ein Brief von zehnfachem Gewicht, also 150 g, würde hiernach 
5 Franken oder 4 Mark zu entrichten haben. Käme er aber aus einem 
Lande mit der Unze (28,34 g) als Gewichtseinheit und mit dem Tarif von 
25 Centimes für die erste und 15 Centimes für jede weitere Unze, so hätte 
ein gleich schwerer Brief von 150 g nur 1 Franken oder 80 Pf. an Porto zu 
entrichten. Es bestellt also noch heute in gewissen Fällen der ungeheuer 
liche Zustand, dass ein gleich schwerer Brief von A nach B 5 Franken 
und von B nach A nur 1 Frauken kostet. Im ersteren Falle also 5mal oder 
um 4-00% mehr! 283,4 g aber kosten von A ans 9,50 Franken (7.70 M.i, 
von B aus aber nur 1,60 Franken (1,30 M.). 
Es kann nur gut sein, einmal mit der Fackel der forschenden Wissen 
schaft gründlich in diese verborgene Welt der Wunderlichkeiten des Welt 
portowesens hineinzuleuchten. Man kann dabei oft noch in Staunen 
geraten. Jedenfalls aber schöpft man daraus die Anregung zu gründlichen zeit- 
gemässen Reformen, denn der Weltpostverein ist zurzeit von einem Einheits 
tarif noch weiter entfernt denn vorher. 
Zur Orientierung über die Seeportozuschläge sei hier noch folgendes 
gesagt; nach dem Weltpostvertrage vom 26. Mai 1906, Artikel 5, § 2, kann 
im Absendeland von Briefen, die den für sehr weite Strecken angesetzten
	        
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