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schweige denn, daß sie einen Ausgleich für die beispiellos hohe
Preissteigerung der Lebensmittel darstellt.
Es ist auch bekannt, daß die Familien der Bergarbeiter
zu den kinderreichsten gehören, eine Tatsache, die im Interesse
der allgemeinen Volkspolitik zu begrüßen ist. Aber der Kinder
reichtum der Bergarbeiterfamilien vermehrt nun unter der
Herrschaft der enormen Nahrungsverteuerung die wirtschaft
liche Not dieser Familien noch besonders. Wenn selbst der
Durchschnittslohn der bestbezahlten Hauer, Lehrhauer und
Schlepper (Gedingearbeiter) nur auf 6,64 Mk. bemessen ist,
nicht höher als zu einer Zeit, wo die Lebenshaltung ganz er
heblich billiger war, so ist noch besonders zu bedenken, wie
schlecht sich die wirtschaftliche Lage, namentlich der verheirateten
anderen Untertagsarbeiter und gar die der noch geringer be
zahlten Obertagsarbeiter gestaltet hat. Die Notlage dieser Ar
beiter und Familien ist unstreitig sehr groß, darum ihre wach
sende Mißstimmung leicht erklärlich. Die unzulängliche Er
nährung verringert aber auch naturgemäß die Arbeitsfähigkeit
der Leute, muß die Leistung vermindern und die hohen Krank
heitsziffern noch steigern. Wir behaupten darum, daß eine an
gemessene Lohnerhöhung auch im Interesse der Werksbesitzer
liegt, weil sie den Arbeitern eine bessere Ernährung ermöglicht,
und dadurch die gerade jetzt so notwendigen bergbaulichen
Leistungen sichert. Mit einer unbegrenzten Zahl von Ueber-
stunden und Ueberschichten kann diese Sicherstellung nicht er
reicht werden.
Die begreifliche Mißstimmung der Arbeiter hat nun noch
eine Stütze bekommen durch das anerkennenswerte Entgegen
kommen, welches die Werksverwaltung im benachbarten hollän
dischen Kohlenbezirk ihren Arbeitern bewiesen haben. Seit
Februar d. I. gewähren die holländischen Werksverwaltungen
ihren verheirateten Arbeitern eine Kinderzulage, die sich für
jedes dritte Kind und mehr pro Kopf auf monatlich 2 Gulden
bemißt. Da bekanntlich der holländische Gulden heute 2 Mk.
(genau 2,04 Mk.) nach deutschem Gelde gilt, so bedeutet diese
Zulage.schon eine ansehnliche Familienbeihilfe. Uns sind zahl
reiche Fälle bekannt, wo diese Kinderzulage 6 bis 12 Gulden
monatlich, also nach unserem Geldwert 12 bis 24 Mk. ausmacht!
Sodann haben aber die holländischen Werksverwaltungen
laut Schreiben vom 28. Oktober d. I. an die Vorstände der Berg-
arbeiterorganisationen den Bergwerksarbeitern eine allgemeine
Lohnerhöhung zugesichert, die ab 1. November in Kraft ist. Durch.
diese in aller Form schriftlich zugestandene Bewilligung stellt
sich nun in Holland der durchschnittliche Lohn (nach dem jetzigen
Geldwerte) der Hauer auf 8 Mk., der Lehrhauer ans 7,20 Mk.,