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der Gedingeschlepper auf 6,40 Mk,, der übrigen erwachsenen
Schlepper auf 4,80 Mk,, der erwachsenen Reparaturarbeiter
(Verbauer) auf 7,20 Mk., der anderen Verbauer auf 6 Mk.,
der Obertagsarbeiter (erwachsene und jugendliche zusammen)
auf 4,40 Mk.
. Vergleichen wir nun die Löhne in Holland und in Ihrem
Vereinsgebiete, so stellt sich schon ein bedeutender Unterschied
heraus, auch wenn wir annehmen, daß inzwischen der Durchschnittslohn,
beispielsweise der „eigentlichen Bergarbeiter" (d. h.
der Gedingehauer und Schlepper) in Ihrem Vereinsgebiet auf
etwa 6 Mk. gestiegen sein sollte. Hier der Vergleich, wobei der
jetzige Geldwert zu Grunde gelegt sei:
Im Wnrmqevict In Holland
Hauer, Lehrhauer und Schlepper 6 Mk. 7,20 Mk,
Daß ein solcher Lohnunterschied zwischen zwei engbenachbarten
Gebieten mit ziemlich gleichen Gewinnungsbedingungen
keinen günstigen Einfluß auf die Stimmung der diesseitigen
Arbeiter haben kann, liegt ebenfalls klar zutage. Man muß
aber auch außerdem in Betracht ziehen, daß, obgleich auch in
Holland die Lebenshaltung sehr verteuert ist, doch dort immer
noch die wichtigsten Lebensmittel, namentlich die Fett- und
Fleischwaren, bedeutend billiger als im diesseitigen Bezirke sind.
Dadurch wird der Lohnunterschied noch wesentlich erhöht zu ungunften
der Arbeiter in Ihrem Vereinsgebiete.
Wenn wir also beantragen, die Löhne allgemein um l0 bis
20 Prozent zu erhöhen und dringend ersuchen, namentlich die
erwachsenen Vollarbeiter, die Familienernährer sind, nicht unter
7 Mk. pro Schicht zu entlohnen, so wiirde die vollständige Berücksichtigung
unseres Antrages nicht einmal ganz den nominellen
Lohnunterschied zwischen den holländischen und den Bergleuten
in Ihrem Vercinsgebiet ausgleichen. Der Unterschied
der Lebensmittelpreise wäre damit noch nicht ausgeglichen, ebenfalls
noch längst nicht die vorhin angegebene Erhöhung der
Ernährungskosten.
Da die Bergwerksindustrie sich jetzt einer selten starken Nachfrage
nach ihren Förderungsprodukten erfreut, infolgedessen
die Verkaufspreise erheblich gestiegen sind und einen beträchtlichen
Betriebsgewinn gestatten, glauben wir im Interesse der
tatsächlich notleidenden Bergarbeiter und ihrer Familien auf
eine Berücksichtigung unseres Antrages rechnen zu dürfen und
sehen einer gefälligen zusagenden Antwort entgegen.
Mit hochachtungsvollem Glückauf!
(folgen Unterschriften.)
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