Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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der in der Eingabe beantragten Teuerungszulage von rund 10 Prozent 
des im 2. Vierteljahr verdienten Durchschnittslohnes war somit be 
reits im August d. I. erreicht. Seit dieser Zeit sind aber die Löhne 
noch weiter gestiegen, so daß der Unterschied zwischen der auf den 
Durchschnittslohn des 2. Vierteljahrs bezogenen Forderung und der bis 
heute erfolgten Lohnerhöhung nicht mehr beträchtlich sein kann und 
bald ganz ausgeglichen sein wird, da zurzeit kein Grund zu der An 
nahme vorliegt, daß die Löhne bereits ihren Höchststand erreicht haben. 
Wird im übrigen der durch die Belegschaftsverschiebung zwischen 
der tatsächlichen Lohnhöhe und der Lohnstatistik sich ergebende Unter 
schied, der bei einer vergleichenden Lohnaufstellung zwischen den Mo 
naten Juli 1814 und Oktober 1615 annähernd im gleichen Maße wie 
in dem Beispiel auf Seite 3 in die Erscheinung treten mutz, mitberück 
sichtigt, so ist die beantragte Erhöhung von 10 Prozent für den Teil 
der Belegschaft, der seit Kriegsausbruch heute noch auf den Zechen 
beschäftigt ist, bereits erheblich überschritten. 
Wenn in der Eingabe ferner auf die günstigen Geschäftsabschlüsse 
einer ganzen Reihe von Werken hingewiesen wird, so ist dem entgegen 
zu halten, datz neben diesen Betrieben auch eine ganze Reihe anderer 
Werke mit geringer Verdienstmöglichkeit vorhanden ist. Wie aber die Un 
gleichheit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Werke 
eine in Prozenten des Durchschnittslohnes berechnete sofortige Lohn 
erhöhung für das ganze Revier nicht zuläßt, so ist es auch nicht an 
gängig, die Verhältnisse einzelner wirtschaftlich besonders bevorzugter 
Zechen als Maßstab für Lohnforderungen zu wählen. 
Bei den aus den Angaben des Geschäftsberichts der Harpener 
Bergbau-Aktiengesellschaft gezogenen Schlußfolgerungen ist übersehen 
worden, daß das Geschäftsjahr der genannten. Gesellschaft mit Ende 
Juni eines jeden Jahres abschließt, somit die am 1. April d. I. bei 
einer gleichzeitigen Herabsetzung der Kokspreise erfolgte Erhöhung der 
Richtpreise für Kohlen und Briketts auf das Ergebnis des letzten Har- 
pener Geschäftsjahres nur für ein Vierteljahr einwirken konnte und 
die mit dem 1. September eingetretene Erhöhung der Kohlen-, Koks- 
und Brikettpreise bei einem Vergleich der Preise und Löhne in den 
Jahren 1913/14 und 1914/15 vollständig auszuscheiden ist. 
Die Preiserhöhung am 1. September ist aber nicht ohne Einfluß 
auf die allgemeine Aufwärtsentwicklung der Löhne geblieben und wird 
auch noch durch eine weitere Steigerung des Durchschnittslohnes in 
die Erscheinung treten. 
Glückauf! 
Zechenverband. 
Der Vorstand: Die Geschäftsführung: 
gez. Hugenberg. gez. v. Locwenstein. 
* 
Eine Aussprache wegen der gestellten Lohnforderung fand 
am 7. Dezember 1916 zwischen dem Handelsminister und den 
Vertretern der vier Bergacbeiterverbände statt. Hierbei gab der 
Minister bekannt, daß die Staatsgruben die gewünschte Lohn 
erhöhung nicht bewilligen könnten, doch würde den Arbeitern 
nach Möglichkeit Entgegenkommen gezeigt. So habe die fiskali 
sche Bergwerksverwaltung angeordnet, daß vom 1. November
	        
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