Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Xung ihrer Löhne nicht zufrieden ist, wenden, wenn sie sich durch die 
ihrer Vertretung von dem Bergwerksbesitzer erteilte Aufklärung nicht 
befriedigt fühlen sollte. 
Ich ersuche, durch diese Ausführungen die an das Königliche Ober 
bergamt zu Dortmund gerichtete Eingabe vom 30. v. M. als erledigt 
anzusehen. Ich habe diese Behörde hierüber verständigt. 
gez.: Sydow. 
Eingabe um Gewährung einer Kinderzulage. 
Essen, den 26. Februar 1916. 
An den Zechenverband in Essen, Bismarckstraße. 
Die ergebenst unterzeichneten Bergacbeiterverbände ersuchen 
den Zechenverband, zu veranlassen, daß auf den ihm angeschlos 
senen Zechen den verheirateten Belegschaftsmitgliedern eine 
Kinderzulage gewährt wird. Für die unverheirateten Arbeiter, 
die Familienernährer sind, wird ebenfalls uni eine entsprechende 
Zulage gebeten. 
Zur Begründung unseres Antrages erlauben wir uns fol 
gendes auszuführen; 
Durch die gewaltige Steigerung der Lebensmittelpreise, die 
ja allgemein bekannt ist und für die wir daher keine weiteren 
Belege beizubringen brauchen, werden gerade die kinderreichen 
Familien am härtesten getroffen. Ihnen werden durch die 
Teuerungsverhältnisse außerordentliche Entbehrungen auferlegt, 
die durch Gewährung einer Kinderzulage wesentlich herab 
gemindert werden können. 
Aus diesem Grunde ist ja auch von dem preußischen Berg 
baufiskus für die staatlichen Gruben an der Saar und in Ober 
schlesien ab 1. November 1916 eine Kinderzulage bewilligt 
worden. Dieselbe beträgt monatlich für das erste Kind 3 Mk., 
für zwei Kinder 4 Mk. und für jedes weitere Kind 2 Mk. Auch 
auf den Gruben im Ruhrgebiet ist in nächster Zeit die Ein 
führung dieser Kinderzulage zu erwarten, da diesbezügliche Er 
hebungen schweben. 
Schließlich bemerken wir noch, daß auch auf den privaten 
Zechen Rhein-Elbe und Alma in einer Arbeiterausschußsitzung 
am 21. Februar bekannt gegeben wurde, daß die betreffenden 
Zechen die Gewährung einer Kinderzulage beabsichtigten. Auch 
aus anderen Bezirken mehren sich die Meldungen von Privat 
zechen, daß man den Belegschaften eine Kinderzulage gewähren 
wolle. 
Wir gestatten uns daher, den Zechenverband ergebenst zu 
bitten, dahin wirken zu wollen, daß auf den ihm angehörenden 
Werken allgemein eine Kinderzulage nach dem Muster der staat 
lichen Zechen gezahlt wird.
	        
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