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Was wir wegen der Notlage der kinderreichen Familien
ausführten, trifft zum größten Teil auch für die Familien zu,
wo das Familienoberhaupt nicht mehr vorhanden, aber ein an
derer Familienangehöriger der Ernährer ist. Wir bitten da
her, auch für diese Fälle dieselbe Zulage zu gewähren.
Wir hoffen, daß unsere Eingabe baldigst geprüft und berück
sichtigt wird und zeichnen
mit hochachtungsvollem Glückauf!
(folgen Unterschriften.)
* * :{:
Der Zechenverband sandte folgende Erwiderung:
Essen-Ruhr, den 1. März 1916.
An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, z. H. des Herrn
H. Sachse, Bochum, Wiemelhauferstr. 38—42.
Erwiderung auf die gefl. Zuschrift vom 26. Februar 1916.
Wie Sie in Ihrer Zuschrift schon hervorheben, und wie wir nach
unserer Kenntnis der Verhältnisse bestätigen können, ist den Arbeitern
und Arbeiterinnen auf einer größeren Zahl von Zechenverwaltungen
die von Ihnen beantragte Kinderzulage bereits bewilligt worden. Es
ist hiernach zweifellos mit einer baldigen allgemeinen Einführung dieser
Beihilfe im ganzen Revier zu rechnen.
Ihre durch das Vorgehen der Zechenverwaltungen bereits' über
holte Eingabe zum Gegenstand einer besonderen Besprechung im Vor
stande unseres Verbandes zu machen, dürfte sich daher wohl erübrigen.
Glückauf!
Zechenverband. Die Geschäftsführung: Loewenstein.
Beschwerde über zu knappe Kartoffelrationen.
Bochum, den 8. April 1916.
An die Reichskartoffelstelle in Berlin.
Aus meinem Wahlkreis Waldenburg-Schlesien gehen mir
scharfe Beschwerden zu über die viel zu knappen Kartoffel
rationen, die dort für 'den Jndustriebezirk bewilligt würden.
Die Bevölkerung, die unter 3000 Mark Einkommen hat, bekommt
dort wöchentlich pro Kopf 7 Pfund Kartoffeln und Kinder bis
zu drei Jahren sollen nur 3 Pfund erhalten. Nicht nur hier aus
Westfalen, sondern auch aus anderen Bezirken ist mir bekannt,
daß der arbeitenden Bevölkerung 10% Pfund pro Kopf und
Woche zugeteilt werden, und auch im Waldenburger Nachbarkreis