Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Xung  ihrer  Löhne  nicht  zufrieden  ist,  wenden,  wenn  sie  sich  durch  die
ihrer  Vertretung  von  dem  Bergwerksbesitzer  erteilte  Aufklärung  nicht
befriedigt  fühlen  sollte.
Ich  ersuche,  durch  diese  Ausführungen  die  an  das  Königliche  Oberbergamt ­
  zu  Dortmund  gerichtete  Eingabe  vom  30.  v.  M.  als  erledigt
anzusehen.  Ich  habe  diese  Behörde  hierüber  verständigt.
gez.:  Sydow.

Eingabe  um  Gewährung  einer  Kinderzulage.
Essen,  den  26.  Februar  1916.
An  den  Zechenverband  in  Essen,  Bismarckstraße.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergacbeiterverbände  ersuchen
den  Zechenverband,  zu  veranlassen,  daß  auf  den  ihm  angeschlossenen ­
  Zechen  den  verheirateten  Belegschaftsmitgliedern  eine
Kinderzulage  gewährt  wird.  Für  die  unverheirateten  Arbeiter,
die  Familienernährer  sind,  wird  ebenfalls  uni  eine  entsprechende
Zulage  gebeten.
Zur  Begründung  unseres  Antrages  erlauben  wir  uns  folgendes ­
  auszuführen;
Durch  die  gewaltige  Steigerung  der  Lebensmittelpreise,  die
ja  allgemein  bekannt  ist  und  für  die  wir  daher  keine  weiteren
Belege  beizubringen  brauchen,  werden  gerade  die  kinderreichen
Familien  am  härtesten  getroffen.  Ihnen  werden  durch  die
Teuerungsverhältnisse  außerordentliche  Entbehrungen  auferlegt,
die  durch  Gewährung  einer  Kinderzulage  wesentlich  herabgemindert ­
  werden  können.
Aus  diesem  Grunde  ist  ja  auch  von  dem  preußischen  Bergbaufiskus ­
  für  die  staatlichen  Gruben  an  der  Saar  und  in  Oberschlesien ­
  ab  1.  November  1916  eine  Kinderzulage  bewilligt
worden.  Dieselbe  beträgt  monatlich  für  das  erste  Kind  3  Mk.,
für  zwei  Kinder  4  Mk.  und  für  jedes  weitere  Kind  2  Mk.  Auch
auf  den  Gruben  im  Ruhrgebiet  ist  in  nächster  Zeit  die  Einführung ­
  dieser  Kinderzulage  zu  erwarten,  da  diesbezügliche  Erhebungen ­
  schweben.
Schließlich  bemerken  wir  noch,  daß  auch  auf  den  privaten
Zechen  Rhein-Elbe  und  Alma  in  einer  Arbeiterausschußsitzung
am  21.  Februar  bekannt  gegeben  wurde,  daß  die  betreffenden
Zechen  die  Gewährung  einer  Kinderzulage  beabsichtigten.  Auch
aus  anderen  Bezirken  mehren  sich  die  Meldungen  von  Privatzechen, ­
  daß  man  den  Belegschaften  eine  Kinderzulage  gewähren
wolle.
Wir  gestatten  uns  daher,  den  Zechenverband  ergebenst  zu
bitten,  dahin  wirken  zu  wollen,  daß  auf  den  ihm  angehörenden
Werken  allgemein  eine  Kinderzulage  nach  dem  Muster  der  staatlichen ­
  Zechen  gezahlt  wird.
            
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