Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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nach  wie  vor  über  die  allen  anderen  Personen  zustehende  Brotmenge
hinaus  einen  Zuschuß  von  einem  Pfund  Brot  wöchentlich  und  außerdem ­
  ein  halb  Pfund  für  jede  vierstündige  Ueberschicht  unter  Tage.
Der  Wegfall  der  für  alle  männlichen  Personen  über  14  Jahre
eingeführten  Zusatzmarken  wurde  deshalb  notwendig,  weil  die  dem
Stadtkreis  Hamm  für  die  vorhergegangene  Zeit  des  laufenden  Wirtschaftsjahres ­
  zustehende  Brotmenge  überschritten  worden  war.  Es  wird
gegenwärtig  erwogen,  ob  es  möglich  sein  wird,  gegen  Ende  dieses
Monats  diese  außer  Geltung  gesetzten  Zusatzmarken  wieder  für  gültig
zu  erklären.
V.  s.  d.  st.  G.  K.  D.  Ch.  d.  St.  Giffenig,  Oberstleutnant.

Folgende  Eingabe  wegen  Fehlen  der  Sicherheitsmänner
wurde  gerichtet  an  den  Herrn  Königlichen  Bergrevierbeamten
des  Bcrgreviers  Hanim  in  Hamm:
Bochum,  den  10.  Juni  1916.
Der  Unterzeichnete  erlaubt  sich,  gestützt  auf  einen  entsprechenden ­
  Auftrag  der  in  unserem  Verbände  organisierten  und  auf
Schacht  III  der  Zeche  Werne  in  Rünthe  beschäftigten  Bergarbeiter
dem  Herrn  Bergrevierbeamten  folgendes  zu  unterbreiten:
Der  Schacht  II  der  Zeche  Werne  ist  seit  dem  1.  März  1916  in
Betrieb.  Die  Belegschaft  ist  schon  über  1000  Mann  stark  und  es
sind  augenblicklich  8  Steigerreviere  vorhanden.  Es  herrscht  nun
unter  den  Belegschaftsmitgliedern  Unzufriedenheit  darüber,  daß
gemäß  8  80  k  des  Allgemeinen  Berggesetzes  auf  dieser  Schachtanlage ­
  bis  jetzt  keine  Sicherheitsmänner  vorhanden  sind  und  auch
kein  Arbciterausschuß  besteht.
Des  weiteren  wird  lebhaft  Klage  geführt  über  die  überaus
hohen  Strafen,  die  beim  Fördern  von  unreinen  Kohlen  verhängt
werden.  Die  Kohlenflöze  auf  dieser  Schachtanlage  haben  durchweg ­
  flache  Lagerung  und  sind  zum  Teil  mit  einen:  und  auch
zwei  Bergmitteln  versehen.  Das  Bergmittel  läßt  sich  weder  durch
Stützen  abfangen,  noch  läßt  es  sich  aus  der  Kohle  herausschrämen. ­
  Bei  der  Kohlengewinnung  läßt  es  sich  dann  nicht
verhindern,  daß  das  Bergmittel  stets  mit  durch  die  Kohlen  fällt
und  es  schwer  hält,  reine  Kohlen  zu  fördern.  Kommt  nun  ein
unreiner  Wagen  Kohlen  zu  Tage,  so  werden  ganz  enorm  hohe
Strafen  verhängt.  Zum  Beweise  dafür  diene  folgendes:
Im  Revier  15,  Steiger  Sonst.  730  Meter  Sohle  im  Flöz  10,
arbeitet  eine  Kameradschaft  von  7  Mann.  Diese  Kameradschaft
wurde  wegen  Ladens  eines  einzigen  Wagens  unreiner  Kohlen
            
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