168
Reichstage uni beim Herrn Handelsminister vorgetragen worden.
Durch solche Vorkommnisse, wie wir sie oben geschildert haben,
wird die Arbeitsfreudigkeit unter den Bergarbeitern sicher nicht
gefördert. Die Organisationsleitungen haben heute sehr viel
zu tun, um der vorhandenen Unzufriedenheit über die unge
nügende Versorgung der Bergleute mit Butter, Fleisch und Fett,
sowie dem sehr oft auftretenden Lebensmittelwucher zu steuern.
Durch derartige Vorkommnisse wie auf Westende wird aber nur
Oel ins Feuer gegossen. Neumann war unser Zahlstellen-
vcrtrauensmann und besitzt als solcher unter seinen Arbeits
kameraden großes Vertrauen. Es würde sehr viel zur Beruhi
gung der Belegschaft beitragen, wenn Neumann wieder vom
Kriegsdienst entlassen und zur Bergarbeit zurückgeschickt würde.
Bemerken möchten wir noch, daß Neumann 40 Jahre alt ist und
dem ungedienten Landsturm angehört.
Einer geneigten Prüfung und Nachricht entgegensehend,
zeichnet hochachtungsvoll ergebenst
Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
» * #
Das Generalkommando erteilte am 24. Juni 1916 folgende
Antwort:
Die Zurückstellung eines kriegsverwendungsfähigen Angestellten
(Bergmann od!er Fabrikarbeiter) erfolgt nur so lange, als die Not
wendigkeit hiezu auf Grund der Angabe der betreffenden Firma oder
auf Grund vorgenommener Prüfungen der damit beauftragten Stellen
anerkannt wird. In Sonderheit sind die Zechen angewiesen, im Aus
tausch für jeden zu ihnen entlassenen garnisonverwendungsfähigen
Mann einen kriegsverwendungsfähigen zur Einstellung namhaft zu
machen. Neumann ist kriegsverwendungsfähig und wurde von der
Zeche mit fünf anderen Bergarbeitern freigegeben. Es lag mithin für
das Bezirkskommando kein Grund vor, von einer Einstellung Abstand
zu nehmen. Es war unrichtig, daß bei der Einziehung vom Bezirks-
kommnndo die von hier aus vorgeschriebene Frist von 6 Tagen nicht
eingehalten wurde.
Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos.
Für den Chef des Stabes: Kühlwetter, Major.
Bochum, den 31. Mai 1916.
An das Königliche Generalkommando, Münster.
Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, dem Königlichen Gene
ralkommando folgendes zu unterbreiten:
...