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Die Gewerbetreibenden.
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bemerkt, und wie viele nach gewisser Zeit wiederum zurückwan-
^Grten, entzieht sich vollständig jeder Feststellung. Eine Rückwan
derung fand jedenfalls statt, da man z. B. im Rathe deutscher Städte
mitunter Mitglieder livländischen Ursprungs entdeckt. In Lübecks
^äth z. H. sassen bereits im vierzehnten Jahrhundert aus Riga,
^eval und Dorpat gebürtige Männer *. Natürlich wird es schwieriger
bei einfachen Männern aus dem Volke ihren Ursprung festzuhalten,
^tid so kann ich auch nur einen Fall einer Rückwanderung nach-
y eisen: 1424 ist ein Paternostermacher, Martin von der Rige, in
I^übeck thätig*.
Eine letzte hierher gehörende Frage betrifft das Geschlecht der
ewerbetreibenden. Es fragt sich, ob in Alt-Riga Frauen selbständig
Einern gewerblichen Berufe obzuliegen pflegten.
Grundsätzlich war, wenigstens bis zum Jahre 1300, die Frau
t^mht von der gewerblichen Arbeit, nicht einmal von der Theil-
^jthme an der Zunft ausgeschlossen. Gelegentlich werden uns Frauen
s Mitglieder einer Zunft namhaft gemacht, und es haben sich
^tatuten erhalten, in denen ausdrücklich die Mitarbeiterschaft der
fiiu als zulässig erachtet wird*. Später jedoch änderte sich dieses
Grhältniss, und die allmählig in vollkommener Weise ausgebildete
unftorganisation hatte für die Frau keinen Platz mehr. Die Zünfte
''^ären nicht ausschliesslich gewerbliche Verbände, sondern über-
^hmen als Unterabtheilungen der (Gemeinde gleichzeitig gewisse
^Gchtliche, politische, militärische und administrative Functionen,
•ese Vermochten die Frauen nicht wahrzunehmen und sich daher
icht den Zutritt zu den Zünften offen zu erhalten. Allerdings
t die Frau nicht ganz ohne jede gewerbliche Beschäftigung;
wird nicht als gleichberechtigt mit den männlichen Hilfs-
Giften der Zunft angesehen. Sie wird in ihrer eigenen Behausung
^Gschäftigt ; sie ist als Gehilfin des ihr verwandten Meisters thätig;
erscheint fast nie berechtigt ein (bewerbe ordnungsmässig
\V oder es gar als selbständige Meisterin auszuüben.
sie als Wittwe das (jeschäft des verstorbenen Mannes fort-
lu^^^^ konnte das nur mit Hilfe eines in normalem Entwicke-
"gsgange ausgebildeten Gesellen geschehen.
4, S.
^^rehmer, Bciträ>re zur Lübeck. Gesch. in Zeitschr. ti. Ver. für lübeck. Gesch.
132.
I'übeckisches Urkb. 6, Nr: 586.
^beda, Entstehung des deutschen Zunftwesens, S. 116 u. 117.