Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die  Gewerbetreibenden.

Wollen  wir  nun  wissen,  in  welchen  Gewerben  die  Frauenarbeit
vorzugsweise  Verwendung  fand,  so  bietet  sich  dazu  kein  anderes
Material  als  die  in  den  für  die  Herstellung  der  vorhergehenden
Übersichten  benutzten  Quellen  enthaltenen  ausdrücklichen  Hezeichnungen
  weiblicher  Gewerbetreibenden.  Dabei  bleibt  es  zweifelhaft,
ob  mit  der  Benennung  die  selbständige  Ausübung  des  betreffenden
Gewerbes  durch  eine  weibliche  Arbeiterin  oder  nur  die  Ehefrau
eines  bestimmten  Gewerbetreibenden  gemeint  ist.
Alle  Anzeichen  sprechen  nun  dafür,  dass  die  Frau  in  Riga  verhält ­
  nissmässig  selten  als  Konkurrentin  des  Mannes  in  der  gewerblichen ­
  Arbeit  aufgetreten  ist.  Abgesehen  von  ihrer  Thätigkeit  als
Hebeamme,  findet  man  sie  im  14.  Jahrhundert  nur  als  Rothweberin,
Tuchwäscherin  und  Altkleiderhändlerin,  im  15.  Jahrhundert  als
Anfertigerin  der  aus  Kork  und  Leder  bestehenden  Überschuhe,  der
sogen.  Cilotzen,  namhaft  gemacht,  ln  Reval  ist  im  14.  Jahrhundert
die  einzige  Gewerbetreibende  eine  Aderlasserin,  d.  h.  wohl  die
Frau  eines  Inhabers  einer  Badstube,  die  sich  wie  ihr  Mann  aufs
Schröpfen  verstand.  Etwas  lebhafter  tritt  die  Frau  in  Kiel  hervor.
Man  trifft  sie  im  Bäcker-  und  im  Müllergewerbe,  in  der  Badstüberei,
sowie  als  Hökerin  und  Krämerin.  In  Stralsund  reichte  ihre  Thätigkeit
  noch  weiter.  Sie  ist  Gänse-  und  Kleiderhändlerin,  Hökerin  und
Gastwirthin,  (iärtnerin  und  Hopfenbauerin,  sowie  Weberin,  ja  sie
tritt  hier  sogar  in  zwei  für  ihr  (Geschlecht  doch  kaum  geeigneten
Berufsarten  auf  —  als  Falknerin  und  als  Sägerin.  In  Lübeck  und
Hamburg  wiederum  erscheint  sie  sehr  selten,  in  ersterer  vStadt
als  Hökerin  und  Krämerin,  in  letzterer  als  Gänsehändlerin  und
Hökerin.  Für  das  15.  Jahrhundert  versagen  unsere  Quellen
gänzlich  und  sind  weder  in  Lübeck,  Hamburg  oder  Danzig  (Gewerbetreibende ­
  weiblichen  (Geschlechts  nachweisbar.  Es  ist  also  ein
ausserordentlich  beschränktes  Feld,  auf  dem  die  h  rauenarbeit  zur
(Geltung  kommt.
            
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