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Zu 4. Die durch den Krieg verteuerte Lebenshaltung bringt
es init sich, daß Leistungen der Krankenkassen, die früher an
gemessen erschienen, heute nicht mehr ausreichen. Der Geldwert
ist gesunken und muß damit auch bei Festsetzung der Kranken-
nnterstützungen gerechnet werden. Leider gibt es aber heute
noch Krankenkassen, von denen man wirklich nicht behaupten
kann, daß sie mit der Zeit vorwärts schreiten.
Do lautet der § 15 der Weilburger Bezirks-Knappschafts-
Krankenkasse:
„Die Kassenmitglieder werden in folgende Klassen eingeteilt:
a) Männli ch e. I. Kl.: Jugendliche Arbeiter; Grundlohn
1,150 Ml. II. Kl.: Arbeiter über 16 Jahren mit einem täglichen
Arbeitsverdienst bis zu 2,80 Mk.; GruNdlohn 2,60 Mk. III. Kl.:
Arbeiter mit einem täglichen Arbeitsverdienst über 2,80 Mark;
Grundlohn 3 Mk. IV. Kl.: Beamte und Arbeiter in gehobener
Stellung; Grundlohn 4 Mk.
b) Weibliche. I. Kl.: Jugendliche Arbeiterinnen; Grund
lohn 1 Mk. II. Kl. Arbeiterinnen über 16 Jahren; Grundlohn
i.so m.“
Der § 16 bestimmt dann, daß das Krankengeld die Hälfte
des Grundlohns beträgt. Jugendliche erhalten demnach ein
Krankengeld von <5 Pf. täglich. In der II. Klasse gibt es 1,30
Mark. Arbeiter, die über 2,80 Mk. verdienen, und das sind die
Hauer und Familienväter, bekommen täglich 1,50 Mk. Kranken
geld! Man muß in dieser.Kasse schon eine „gehobene Stellung"
einnehmen oder Beamter sein, um 2 Mk. bei Krankheit zu
empfangen!
Die Knappschafts-Krankenkasse Ems sieht fünf Klassen zuin
Bezüge von Krankengeld vor. In der t. Klasse sind die Beamten
mit einem Krankengeldbezug von 2,60 Mk. täglich. Die V. (die
höchste Arbeiter-Lohnklasse) ist für die männlichen Mitglieder
über 21 Jahre, also diejenigen, welche in ihrer Mehrheit Fa
milienväter sind. Für diese am besten entlohnten Arbeiter ist
ein Krankengeld von 2 Mark festgesetzt.
. Es gibt noch eine ganze Anzahl von Kassen mit derart
niedrigen Leistungen, und bedarf es wohl nicht erst des Hin
weises, daß solche Krankenkassenleistungen in jetziger Zeit doch
etwas zu minimal sind und dringend der Aufbesserung bedürfen.
Tie Mitglieder sind sicher gerne bereit, höhere Beiträoe zu
Zahlen, wo dies zur Aufbesserung der Leistungen notwendig ist,
und ist auch von den Herren Werksbesitzern wohl kein Sträuben
dagegen zu erwarten.
In der. Hoffnung, daß die Herren Ausschußmitglieder und
Teilnehmer der Generalversammlung dieses Gesuch berück
sichtigen und bittend, demgemäße Beschlüsse fassen zu wollen, so-