Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Zu  4.  Die  durch  den  Krieg  verteuerte  Lebenshaltung  bringt
es  init  sich,  daß  Leistungen  der  Krankenkassen,  die  früher  angemessen ­
  erschienen,  heute  nicht  mehr  ausreichen.  Der  Geldwert
ist  gesunken  und  muß  damit  auch  bei  Festsetzung  der  Krankennnterstützungen
  gerechnet  werden.  Leider  gibt  es  aber  heute
noch  Krankenkassen,  von  denen  man  wirklich  nicht  behaupten
kann,  daß  sie  mit  der  Zeit  vorwärts  schreiten.
Do  lautet  der  §  15  der  Weilburger  Bezirks-Knappschafts-Krankenkasse:

„Die  Kassenmitglieder  werden  in  folgende  Klassen  eingeteilt:
a)  Männli  ch  e.  I.  Kl.:  Jugendliche  Arbeiter;  Grundlohn
1,150  Ml.  II.  Kl.:  Arbeiter  über  16  Jahren  mit  einem  täglichen
Arbeitsverdienst  bis  zu  2,80  Mk.;  GruNdlohn  2,60  Mk.  III.  Kl.:
Arbeiter  mit  einem  täglichen  Arbeitsverdienst  über  2,80  Mark;
Grundlohn  3  Mk.  IV.  Kl.:  Beamte  und  Arbeiter  in  gehobener
Stellung;  Grundlohn  4  Mk.
b)  Weibliche.  I.  Kl.:  Jugendliche  Arbeiterinnen;  Grundlohn ­
  1  Mk.  II.  Kl.  Arbeiterinnen  über  16  Jahren;  Grundlohn
i.so  m.“
Der  §  16  bestimmt  dann,  daß  das  Krankengeld  die  Hälfte
des  Grundlohns  beträgt.  Jugendliche  erhalten  demnach  ein
Krankengeld  von  <5  Pf.  täglich.  In  der  II.  Klasse  gibt  es  1,30
Mark.  Arbeiter,  die  über  2,80  Mk.  verdienen,  und  das  sind  die
Hauer  und  Familienväter,  bekommen  täglich  1,50  Mk.  Krankengeld! ­
  Man  muß  in  dieser.Kasse  schon  eine  „gehobene  Stellung"
einnehmen  oder  Beamter  sein,  um  2  Mk.  bei  Krankheit  zu
empfangen!
Die  Knappschafts-Krankenkasse  Ems  sieht  fünf  Klassen  zuin
Bezüge  von  Krankengeld  vor.  In  der  t.  Klasse  sind  die  Beamten
mit  einem  Krankengeldbezug  von  2,60  Mk.  täglich.  Die  V.  (die
höchste  Arbeiter-Lohnklasse)  ist  für  die  männlichen  Mitglieder
über  21  Jahre,  also  diejenigen,  welche  in  ihrer  Mehrheit  Familienväter ­
  sind.  Für  diese  am  besten  entlohnten  Arbeiter  ist
ein  Krankengeld  von  2  Mark  festgesetzt.
.  Es  gibt  noch  eine  ganze  Anzahl  von  Kassen  mit  derart
niedrigen  Leistungen,  und  bedarf  es  wohl  nicht  erst  des  Hinweises, ­
  daß  solche  Krankenkassenleistungen  in  jetziger  Zeit  doch
etwas  zu  minimal  sind  und  dringend  der  Aufbesserung  bedürfen.
Tie  Mitglieder  sind  sicher  gerne  bereit,  höhere  Beiträoe  zu
Zahlen,  wo  dies  zur  Aufbesserung  der  Leistungen  notwendig  ist,
und  ist  auch  von  den  Herren  Werksbesitzern  wohl  kein  Sträuben
dagegen  zu  erwarten.
In  der.  Hoffnung,  daß  die  Herren  Ausschußmitglieder  und
Teilnehmer  der  Generalversammlung  dieses  Gesuch  berücksichtigen ­
  und  bittend,  demgemäße  Beschlüsse  fassen  zu  wollen,  so-
            
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