Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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oder Krankenkasse Fürsorge zu gewähren sein wird. Auch dazu 
wird nach Abschluß der Arbeiten der Kommission Stellung zu 
nehmen sein. 
I. V.: W. S ch w a n d e r. 
Die Bergarbeitervertreter im Handelsministerium, Kriegs- 
crnährungs- und Kriegsamt. 
Am Mittwoch, den 19. September, fand im Handels- 
ministerium eine Besprechung der Organisationsvertreter mit 
Herrn Handelsminister Sydow über die gegenwärtigen Lohn- 
verhältnisse der Bergarbeiter statt. Im Vordergründe der Ver 
handlungen stand die Erörterung über die Lage der fiskalischen 
Bergarbeiter. An der Hand zahlreichen Materials aus dem 
Saargebiete und anderen Bergbaubezirken wurde die Unzuläng 
lichkeit der gegenwärtigen Löhne nachgewiesen und eine ange 
messene Erhöhung derselben gefordert. Ferner wurde die Be 
seitigung der großen Lohnunterschiede und der vielfach noch be 
stehenden Scheingedinge verlangt. Gerade diese beiden Punkte 
wären eine ständige Quelle des Unfriedens unter den Bergar 
beitern. Zumal diejenigen Bergleute, die am meisten arbeiteten, 
oft an> wenigsten verdienten- Sodann wurde noch darauf hin 
gewiesen, daß im Saargebiet immer noch Kriegsinvaliden und 
'Unfallrentner nicht ihren Leistungen entsprechend entlohn: wür 
den. Nachdrücklich wurde bei den Verhandlungen betont, daß die 
immer noch fortschreitende gewaltige Steigerung der Preise für 
Lebensmittel und sonstige Bedarfsartikel eine ausreichende Lohn 
erhöhung dringend erforderlich mache. Nur dadurch würde es 
möglich sein, die im vaterländischen Interesse notwendige Lei 
stungsfähigkeit der Bergleute aufrecht zu erhalten. Es wurde 
noch besonders gebeten, die Lohnerhöhung mit rückwirkender 
Kraft vom 1. September zu bewilligen, weil vom 1. Oktober ab 
wiederum eine besondere Steigerung der Preise der wichtigsten 
Lcbensmntel eintrete. 
Im Laufe der Verhandlungen erkannte sowohl der Handels- 
Minister Sydow wie Herr Oberberghauptmann v. Velsen wieder 
holt die Berechtigung der Bergarbeiterforderung nach einem 
höheren Lohn ausdrücklich als berechtigt an. Die Lohnerhöhung 
sei in Rücksicht auf die durch die fortwährende Preissteigerung 
hervorgerufene Entwertung des Geldes notwendig. Wenn man 
also auch die Notwendigkeit der Lohnerhöhung durchaus aner 
kenne, lo könne dieselbe ;edoch nur durch eine Steigerung der 
Kühlenpreise möglich gemacht werden- Diese Steigerung könne 
aber erst vom 1. Oktober ab erfolgen und solle von diesem Zeit 
punkte ab die Erhöhung der Löhne eintreten. Bezüglich des 
Scheingedinaes erklärten die Regierungsvertreter, daß dieses von 
ihnen entschieden gemißbilligt würde, wenn dasselbe trotzdem 
hier und dort bestehe, so sei dies ein grober Unfug, auch sie
	        
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