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oder Krankenkasse Fürsorge zu gewähren sein wird. Auch dazu
wird nach Abschluß der Arbeiten der Kommission Stellung zu
nehmen sein.
I. V.: W. S ch w a n d e r.
Die Bergarbeitervertreter im Handelsministerium, Kriegs-
crnährungs- und Kriegsamt.
Am Mittwoch, den 19. September, fand im Handels-
ministerium eine Besprechung der Organisationsvertreter mit
Herrn Handelsminister Sydow über die gegenwärtigen Lohn-
verhältnisse der Bergarbeiter statt. Im Vordergründe der Ver
handlungen stand die Erörterung über die Lage der fiskalischen
Bergarbeiter. An der Hand zahlreichen Materials aus dem
Saargebiete und anderen Bergbaubezirken wurde die Unzuläng
lichkeit der gegenwärtigen Löhne nachgewiesen und eine ange
messene Erhöhung derselben gefordert. Ferner wurde die Be
seitigung der großen Lohnunterschiede und der vielfach noch be
stehenden Scheingedinge verlangt. Gerade diese beiden Punkte
wären eine ständige Quelle des Unfriedens unter den Bergar
beitern. Zumal diejenigen Bergleute, die am meisten arbeiteten,
oft an> wenigsten verdienten- Sodann wurde noch darauf hin
gewiesen, daß im Saargebiet immer noch Kriegsinvaliden und
'Unfallrentner nicht ihren Leistungen entsprechend entlohn: wür
den. Nachdrücklich wurde bei den Verhandlungen betont, daß die
immer noch fortschreitende gewaltige Steigerung der Preise für
Lebensmittel und sonstige Bedarfsartikel eine ausreichende Lohn
erhöhung dringend erforderlich mache. Nur dadurch würde es
möglich sein, die im vaterländischen Interesse notwendige Lei
stungsfähigkeit der Bergleute aufrecht zu erhalten. Es wurde
noch besonders gebeten, die Lohnerhöhung mit rückwirkender
Kraft vom 1. September zu bewilligen, weil vom 1. Oktober ab
wiederum eine besondere Steigerung der Preise der wichtigsten
Lcbensmntel eintrete.
Im Laufe der Verhandlungen erkannte sowohl der Handels-
Minister Sydow wie Herr Oberberghauptmann v. Velsen wieder
holt die Berechtigung der Bergarbeiterforderung nach einem
höheren Lohn ausdrücklich als berechtigt an. Die Lohnerhöhung
sei in Rücksicht auf die durch die fortwährende Preissteigerung
hervorgerufene Entwertung des Geldes notwendig. Wenn man
also auch die Notwendigkeit der Lohnerhöhung durchaus aner
kenne, lo könne dieselbe ;edoch nur durch eine Steigerung der
Kühlenpreise möglich gemacht werden- Diese Steigerung könne
aber erst vom 1. Oktober ab erfolgen und solle von diesem Zeit
punkte ab die Erhöhung der Löhne eintreten. Bezüglich des
Scheingedinaes erklärten die Regierungsvertreter, daß dieses von
ihnen entschieden gemißbilligt würde, wenn dasselbe trotzdem
hier und dort bestehe, so sei dies ein grober Unfug, auch sie