Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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der Aussperrung organisierter Arbeiter. So bekamen die Berg 
hauer Beuvers aus Barsinghausen, sowie 5t. Elies und andere 
aus Kloster-Wennigsen, welche früher auf dem Werke gemaß- 
regelt wurden, trotz wiederholter Anfragen keine Arbeit. Das 
Werk könnte aber sehr gut Hauer gebrauchen, denn es werden 
sehr viele Ueberschichten Verfahren. 
9. In N i e d e r s ch leiten ist nach uns gemachten Angaben 
seit Allsbruch des Krieges ein neues Sperrsysteni eingeführt. 
Arbeiter, die ihre Arbeitsstelle wechseln, also kündigen wollten, 
erhielten zur Antwort, daß sie nur dann auf einer anderen Grube 
beschäftigt werden dürften, wenn die Grube, wo sie bisher be 
schäftigt waren, die Zustimmung, also einen Ueberweisungsschein 
gibt. Die niederschlesischen Gruben scheinen das System der 
Ueberweisüngsscheine mit denen Oberschlesiens am 1. August 
eingeführt zu haben. Auch in O b e r s ch l e s i e n gab es eine 
Anzahl ausgesperrter Arbeiter, die regelrecht gekündigt haben, 
aber keinen Ueberweisungsschein erhielten und deshalb brotlos 
wurden. Das System haben selbst Richter tu Oberschliwen für 
ungesetzlich erklärt, nachdem ein Obersteiger unter Eid angegeben 
hatte, daß diese Ueberweisüngsscheine seit August 1914 einge 
führt sind. Bemerkt sei, daß es bei der Klage nicht zu einer Ur 
teilsfüllung kam, sondern infolge der Bemerkungen des amtie 
renden Richters kam es zu einem Vergleich. Das Oberbergamt 
Breslau teilte unterm 29. Noveinber d. I. unserm Bezirksleiter 
Löffler in Kattowitz mit, daß diese Ueberweisüngsscheine tat 
sächlich von Arbeitern verlangt seien. Das Oberbergamt be 
merkt am Schlüsse: „Dieses Verfahren ist durch ein Mißver 
ständnis herbeigeführt, für dessen Beseitigung Sorge getragen 
worden ist." 
Also wieder nur ein „Mißverständnis"!. Aber in Nieder 
schlesien wird das System trotz vorstehender Zusicherung des 
Oberbergamtes, daß es beseitigt sei, noch gehandhabt. Weshalb 
wir das Hohe Reichsanit dringend ersuchen, diese ungesetzlichen 
Fesseln zu beseitigen und zu verbeiten. Daß die Bergarbeiter 
oft nicht nur wegen schlechten Gedingelöhnen, welche im Bergbau 
fast durchweg die Beamten völlig willkürlich festsetzen, sondern 
auch wegen ganz kleinlicher schikanöser Maßnahmen zum Arbeits 
wechsel getrieben werden, beweist folgender Vorgang aus dem 
niederschlesischen Revier: Auf der consolidierten Fuchsgrube in 
Weißstein wurde kürzlich neu angeordnet, daß die Schlepper 
und Bergleute den Beamten in der Grube, wenn er vor die 
Arbeit kommt, zuerst zu grüßen hätten. Bisher war es immer 
üblich daß der Beamte, wenn er vor die Arbeit kam, zuerst 
grüßte. Wenn die Arbeiter die Beamten unterwegs treffen, 
grüßen die Arbeiter zuerst. Selbst beim Militär grüßt der
	        
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