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für unsere Anträge eintreten. Ausbau der sozialen Gesetzgebung,
damit auch des Knappschaftswesens, mutz allen am Herzen liegen,
die es wirklich ehrlich meinen mit dem Dank an die, welche so
protze Opfer während dieses Krieges brachten- Errichten wir ein
Monument, das den Ruhm Deutschlands in der Welt verkündet,
sorgen wir für die Invaliden, Witwen und Waisen, helfen wir
mit, datz die Zukunft eine lichte wird und wir uns nicht vor
unseren Nachkommen zu schämen brauchen.
Mit hochachtungsvollem Glückauf!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
Betrifft Nichtachtung des vaterländischen Hilfsdicnstgcsctzes.
Bochum, den 18. Oktober 1917,
An das Hohe Kriegsamt, Berlin.
Wir erlauben uns, das Hohe Kriegsamt auf nachstehende
Schilderung von Nichtachtung des vaterländischen Hilfsdienstgesetzes
mit der Bitte aufmerksam zu machen, die notwendigen
Anordnungen zu treffen, datz die Vorschriften des Hilfsdienstgesetzes
auch von der Verwaltung der Carsten-Centrum-Grube in
Oberschlesien eingehalten werden:
Der Zahlstellenvertrauensmann unserer Organisation, Albert
Pietryga in Radzionkau, der hilfsdienftpflichtig ist, wurde
auf der Carsten-Centrum-Grube in -Oberschlesien gekündigt und
entlassen. Da er sich keines Vergehens bewußt war, fragte er
nach dem Grunde seiner Entlassung. Die Angabe des Grundes
wurde aber verweigert mit dem Bemerken, daß er nicht nach dem
Grunde zu fragen habe.
Die Entlassung geschah aber nur deshalb, weil er Vertrauensmann
unseres Verbandes ist, das geht aus den Aeußerungen
des ortsansässigen Kaplans hervor, der Frau Pietryga den Rat
gab, ihr Mann möge sich der katholischen Fachabteilung anschließen,
dann würde er wieder eingestellt.
Damit ist festgestellt, daß Pietryga entlassen wurde, weil er
unserer Organisation angehörte und die Leitung der dortigen
Zahlstelle übernommen hatte. Es liegt hier also eine Uebertretung
des- 8 14 des vaterländischen Hilfsdienstgesetzes seitens
der Grubenverwaltung vor. In seinem Arbeitsverhältnis hat
sich Pietryga nicht das geringste zuschulden kommen lassen, er ist
noch ein sehr rüstiger Arbeiter, trotzdem entläßt man ihn. weil
er für sich das Koalitionsrecht beansprucht, wie es jedem Teutschen
zusteht.
Wir möchten nur noch darauf Hinweisen, daß von der
Carsten-Centruni-Grube Hunderte von Heerespflichtigen reklamiert
sind, also dem Heeresdienst entzogen werden, während