Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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für  unsere  Anträge  eintreten.  Ausbau  der  sozialen  Gesetzgebung,
damit  auch  des  Knappschaftswesens,  mutz  allen  am  Herzen  liegen,
die  es  wirklich  ehrlich  meinen  mit  dem  Dank  an  die,  welche  so
protze  Opfer  während  dieses  Krieges  brachten-  Errichten  wir  ein
Monument,  das  den  Ruhm  Deutschlands  in  der  Welt  verkündet,
sorgen  wir  für  die  Invaliden,  Witwen  und  Waisen,  helfen  wir
mit,  datz  die  Zukunft  eine  lichte  wird  und  wir  uns  nicht  vor
unseren  Nachkommen  zu  schämen  brauchen.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Betrifft  Nichtachtung  des  vaterländischen  Hilfsdicnstgcsctzes.
Bochum,  den  18.  Oktober  1917,
An  das  Hohe  Kriegsamt,  Berlin.
Wir  erlauben  uns,  das  Hohe  Kriegsamt  auf  nachstehende
Schilderung  von  Nichtachtung  des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes ­
  mit  der  Bitte  aufmerksam  zu  machen,  die  notwendigen
Anordnungen  zu  treffen,  datz  die  Vorschriften  des  Hilfsdienstgesetzes ­
  auch  von  der  Verwaltung  der  Carsten-Centrum-Grube  in
Oberschlesien  eingehalten  werden:
Der  Zahlstellenvertrauensmann  unserer  Organisation,  Albert ­
  Pietryga  in  Radzionkau,  der  hilfsdienftpflichtig  ist,  wurde
auf  der  Carsten-Centrum-Grube  in  -Oberschlesien  gekündigt  und
entlassen.  Da  er  sich  keines  Vergehens  bewußt  war,  fragte  er
nach  dem  Grunde  seiner  Entlassung.  Die  Angabe  des  Grundes
wurde  aber  verweigert  mit  dem  Bemerken,  daß  er  nicht  nach  dem
Grunde  zu  fragen  habe.
Die  Entlassung  geschah  aber  nur  deshalb,  weil  er  Vertrauensmann ­
  unseres  Verbandes  ist,  das  geht  aus  den  Aeußerungen
des  ortsansässigen  Kaplans  hervor,  der  Frau  Pietryga  den  Rat
gab,  ihr  Mann  möge  sich  der  katholischen  Fachabteilung  anschließen, ­
  dann  würde  er  wieder  eingestellt.
Damit  ist  festgestellt,  daß  Pietryga  entlassen  wurde,  weil  er
unserer  Organisation  angehörte  und  die  Leitung  der  dortigen
Zahlstelle  übernommen  hatte.  Es  liegt  hier  also  eine  Uebertretung
  des-  8  14  des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes  seitens
der  Grubenverwaltung  vor.  In  seinem  Arbeitsverhältnis  hat
sich  Pietryga  nicht  das  geringste  zuschulden  kommen  lassen,  er  ist
noch  ein  sehr  rüstiger  Arbeiter,  trotzdem  entläßt  man  ihn.  weil
er  für  sich  das  Koalitionsrecht  beansprucht,  wie  es  jedem  Teutschen ­
  zusteht.
Wir  möchten  nur  noch  darauf  Hinweisen,  daß  von  der
Carsten-Centruni-Grube  Hunderte  von  Heerespflichtigen  reklamiert ­
  sind,  also  dem  Heeresdienst  entzogen  werden,  während
            
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