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3. Pro Mark des Schichtlohnes nicht unter 70 Pf. Gewinn
(Ausbeute) für die Grubenarbeiter.
4. Pro Mark des Schichtlohnes nicht unter 50 Pf. Gewinn
(Ausbeute) für die Tagesarbeitcr.
5. Allgemeine Einführung der achtstündigen Schichtzeit.
6. Endgültige Aufhebung der Sperre.
7. Erhöhung der Krankenunterstützungen bzw. der Grundlöhne
gemäß der letzten Verordnung des Bundesrats zu
8 180 RVO.
Begründung:
Zu 1 bis 4.: Der gegenwärtige Stand der ganzen Lebenshaltungskosten
hat eine geradezu gefahrdrohende Höhe erreicht^
demgegenüber das jetzige Lohneinkommen der Bergarbeiter, trotz
den verschiedentlich gemachten Zulagen völlig unzureichend ist.
Wir glauben mit diesem allgemeinen Hinweise uns begnügen zu
können, da auch den Herren Werksbesitzern die tatsächlichen Verhältnisse
in den Familien der Bergarbeiter nicht unbekannt sein
dürften: es braucht nur aus die eine Tatsache aufmerksam gemacht
zu werden, in welch fabelhafter Weise die Preise für Kleidung,
Schuhwerk sowie für allgemeine in der Familie unentbehrliche
Bedarfsartikel gestiegen sind. Diese Tatsache wird für
die Bergarbeiterfamilien um so empfindlicher, weil in den verflossenen
Kriegsjahren diese Sachen verbraucht wurden und nun
Neuanschaffungen unerläßlich sind. Nicht unterlassen wollen wir,
noch besonders auf die Preise der für die Bergarbeiter so notwendigen
Seife hinzuweisen. Da die tägliche körperliche Reinigung
im gesundheitlichen Interesse der Bergarbeiter unerläßlich
ist, so kommen diese mit den ihnen zugewiesenen Seifenrationeu
nie aus, sondern müssen dafür monatlich bis zu 10 Mark besondere
Aufwendungen machen. Die Begründung, die die Herren
Werksbesitzer für ihre letzte Kohlenpreiserhöhung anführten, daß
die Regiekosten auch weiter wesentlich sich verteuert haben, trifft
in noch stärkeren Verhältnissen auf die Lebenshaltung der Bergarbeitersamilien
zu. Die bei der letzten Lohnbewegung von den
Herren Werksbesitzern gegebenen Versprechungen, einen Gewinn
von <0 Prozent pro Mark des Schichtlohnes zu gewähren, sind
leider von vielen Werken nicht eingehalten worden. Im Zwickauer
Reviere wird auf keinen: Werke ein solcher Durchschnittsgewinn
erzielt: auch im Bezirk Lugau-Oelsnitz sind Werke vorhanden,
auf denen das Gleiche der Fall ist. Eine Anzahl Arbeiter in
beiden Revieren wird sogar mit besonders geringen Lohnsätzen
entlohnt.
Zu 5.: Die Einführung der achtstündigen Schichtzeit rechtfertigt
sich nicht nur aus den günstigen Erfahrungen, die bisher
allgemein mit kurzer. Arbeitszeit gemacht wurden, sondern sie
ist besonders notwendig mit Rücksicht aus die jetzige, die Gesundbeit
der Arbeiter äußerst gefährdende ungenügende Ernährungs-