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dadurch zur Minderförderung des heute so nötigen Minerals. Jni
Interesse des Turchhaltens, zum Besten unseres Vaterlandes ist
es deshalb, wenn Ew. Hochwohlgeboren schnellstens dafür Sorge
tragen, daß die benötigten Mengen Kohlen, die an Bergarbeiter
zu liefern sind, den Händlern, bei denen sich Bergarbeiter zum
Bezug einzeichneten, gestellt werden.
Die Bergarbeiter, welche von dem Anschluß an den Verein
der Reichstreuen nichts wissen wollen, haben Wohl dasselbe Anrecht
auf Heizungsmaterial, denn gerade sie sind mit die besten
Arbeiter und Familienväter. Bei weiterem Mangel an Brennstoff
werden sich bald üble Folgeerscheinungen bemerkbar machen,
die heute noch vermieden werden können.
In der Hoffnung, daß unser Gesuch bewirkt, daß baldigst das
Nötige veranlaßt wird, damit die Bergarbeiter, die nicht Mitglieder
des reichstreuen Vereins, aber ebenso gute Bergarbeiter
wie Deutsche sind, baldigst von der Kohlennot befreit werden, und
im Voraus dafür dankend, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Unterschrift.)
ch * *
Auf diese Eingabe ging unter dem 17. Dezember 1917 folgende
Antwort ein:
„Ich bin der Angelegenheit sofort nachgegangen und werde nicht
verfehlen, zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Belieferung die
erforderlichen Schritte zu tun. Vom Ergebnis werde ich Euer Hochwohlgeboren
seinerzeit verständigen."
Forderungen der sächsischen Bergleute.
Die unterzeichneten Organisationsvertreter richteten an den
Bergbaulichen Verein für Zwickau und Lugau-Oelsnitz folgende
Eingabe:
Zwickau, den 18. Dezember 1917.
Am Sonntag, den 16. d. Mts., fanden in Lugau und Zwickau
se eine starkbesuchte Konferenz von Vertretern der Bergarbeiter
sämtlicher Steinkohlenwerke in den genannten^Bergbaurevieren
statt. Sie beschäftigten sich mit der Lohn-, Schichtzeit-, Ausfperrungs-
und Krankenunterstützungsfrage, und kamen nach längeren
Beratungen einstimmig zu folgenden Forderungen, die die
Unterzeichneten im Auftrage der Konferenzen hierdurch dem
Bergbaulichen Verein für Zwickau und Lugau-Oelsnitz mit dem
Ersuchen um baldmöglichste wohlwollende Berücksichtigung unterbreiten:
1. Eine Schichtlohnzulage von 1 Mark pro Schicht.
2. Erhöhung der jetzigen Teuerungszulage von 1,70 Mark
auf 3 Mark pro Schicht.