Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

weise  der  Bergarbeiter.  Tie  von  den  Werksbesitzern  wiederholt
behauptete  Verringerung  der  Arbeitsleistung  ist  nur  eine  Folge
der  bei  der  jetzigen  ungenügenden  Ernährungsweise  die  Arbeitsfähigkeit ­
  besonders  schnell  ruinierenden  langen  Schichtzeit.  In
Erkenntnis  dessen  haben  neuerdings  auch  bereits  Werke-das  Verfahren ­
  der  bisherigen  Ueberschichten  eingestellt.  Wir  sind  der
Meinung,  daß  durch  Einführung  der  achtstündigen  Schichtzeit
Arbeitgeber  sowie  Arbeitnehmer  auf  ihre  Kosten  kommen.
Die  Verkürzung  der  Arbeitszeit  ist  besonders  mit  Rücksicht
auf  die  gegenwärtige  Kriegswirtschaft  deshalb  wichtig,  da  hierdurch ­
  die  Kohlenförderung  keinesfalls  beeinträchtigt,  die  Arbeiterleistung ­
  aber  wesentlich  gesteigert  werden  wird.
Zu  6.:  Im  Zusammenhange  mit  der  Lohn-  und  Schichtzeitfrage ­
  steht  die  Frage  der  Arbeiteraussperrung.  Diese  wird  in
beiden  Revieren  noch  bis  in  die  jüngste  Zeit  von  den  Werksbesitzern ­
  beliebt.  Sie  steht  aber  nicht  nur  im  Widersprüche  usit
der  jetzt  so  dringend  notwendigen  Kohlenförderung,  sondern  ist
besonders  moralisch  höchst  verwerflich  und  wirkt  aufreizend  unter
den  Belegschaften.  Wenn  ein  Bergarbeiter  infolge  eines  Konfliktes ­
  mit  seiner  Werksverwaltung  seine  Abkehr  gefordert  oder
werksseitig  erhalten  hat,  dann  sollte  es  damit  sein  Bewenden
haben.  Statt  dessen  aber  üben  auch  die  übrigen  Werksverwaltungen ­
  noch  Rache  an  dem  Arbeiter,  obwohl  zwischen  ihnen  und
diesem  Arbeiter  nichts  vorgefallen  ist.  Und  wenn  diese  Aussperrung ­
  in  der  Teilnahme  an  einer  früheren  Lohnbewegung
ihren  Grund  hat,  so  ist  sie  nicht  minder  verwerflich.  Denn  unter
unseren  gesitteten  Verhältnissen  ist  es  sonst  nicht  üblich,  daß
nach  einem  beigelegten  Kampfe  der  eine  Teil  gegen  den  anderen
noch  jahrelang  solch  eine  kleinliche  Rache  übt.
Zu  7.;  Daß  die  jetzige  Höhe  der  Krankenunterstützung  völlig
unzureichend  ist,  bedarf  keines  besonderen  Nachweises.
Wenn  schon  der  noch  in  Arbeit  stehende  Arbeiter  mit  seinem
Lohn  sehr  schwer  auskommen  kann,  so  ist  dieses  in  noch  bedeutend
höherem  Maße  der  Fall  bei  dem  krankfeiernden,  dessen  Krankenunterstützung
  jetzt  nicht  einmal  die  Halste  des  Arbeitslohnes  beträgt. ­
  In  Erkenntnis  dessen  hat  auch  der  Bundesrat  neuerdings
eine  Verordnung  erlassen,  wonach  die  Grundlöhne  bzw.  Krankenunterstütznngen
  gemäß  8  180  RVO.  auf  8  bis  10  Mark  erhöht
werden  können.  Für  die  Bergarbeiter  ist  es  eine  bittere  Notwendigkeit, ­
  daß  von  der  Verordnung  des  Bundesrats  Gebrauch
gemacht  wird.  Daß  eine  hinreichende  Verpflegung  der  krankfeiernden ­
  Bergarbeiter  notwendig  ist,  hat  bereits  das  Kriegsernährungsamt ­
  erkannt,  indem  es,  Mitte  November  d.  Js.  in  einer
Verfügung  die  Weitergewährung  der  _  Schwerstarbeiterlebensmittelzulagcn
  an  krankfeiernde  Bergarbeiter  angeordnet  hat.  Bei
der  jetzigen  Krankenunterstübung  ist  der  krankfeiernde  Bergarbeiter ­
  aber  nicht  einmal  in  der  Lage,  die  ihm  zustehenden  Le-
            
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