weise der Bergarbeiter. Tie von den Werksbesitzern wiederholt
behauptete Verringerung der Arbeitsleistung ist nur eine Folge
der bei der jetzigen ungenügenden Ernährungsweise die Arbeits
fähigkeit besonders schnell ruinierenden langen Schichtzeit. In
Erkenntnis dessen haben neuerdings auch bereits Werke-das Ver
fahren der bisherigen Ueberschichten eingestellt. Wir sind der
Meinung, daß durch Einführung der achtstündigen Schichtzeit
Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer auf ihre Kosten kommen.
Die Verkürzung der Arbeitszeit ist besonders mit Rücksicht
auf die gegenwärtige Kriegswirtschaft deshalb wichtig, da hier
durch die Kohlenförderung keinesfalls beeinträchtigt, die Ar
beiterleistung aber wesentlich gesteigert werden wird.
Zu 6.: Im Zusammenhange mit der Lohn- und Schicht
zeitfrage steht die Frage der Arbeiteraussperrung. Diese wird in
beiden Revieren noch bis in die jüngste Zeit von den Werks
besitzern beliebt. Sie steht aber nicht nur im Widersprüche usit
der jetzt so dringend notwendigen Kohlenförderung, sondern ist
besonders moralisch höchst verwerflich und wirkt aufreizend unter
den Belegschaften. Wenn ein Bergarbeiter infolge eines Kon
fliktes mit seiner Werksverwaltung seine Abkehr gefordert oder
werksseitig erhalten hat, dann sollte es damit sein Bewenden
haben. Statt dessen aber üben auch die übrigen Werksverwal
tungen noch Rache an dem Arbeiter, obwohl zwischen ihnen und
diesem Arbeiter nichts vorgefallen ist. Und wenn diese Aus
sperrung in der Teilnahme an einer früheren Lohnbewegung
ihren Grund hat, so ist sie nicht minder verwerflich. Denn unter
unseren gesitteten Verhältnissen ist es sonst nicht üblich, daß
nach einem beigelegten Kampfe der eine Teil gegen den anderen
noch jahrelang solch eine kleinliche Rache übt.
Zu 7.; Daß die jetzige Höhe der Krankenunterstützung völlig
unzureichend ist, bedarf keines besonderen Nachweises.
Wenn schon der noch in Arbeit stehende Arbeiter mit seinem
Lohn sehr schwer auskommen kann, so ist dieses in noch bedeutend
höherem Maße der Fall bei dem krankfeiernden, dessen Kranken-
unterstützung jetzt nicht einmal die Halste des Arbeitslohnes be
trägt. In Erkenntnis dessen hat auch der Bundesrat neuerdings
eine Verordnung erlassen, wonach die Grundlöhne bzw. Kranken-
unterstütznngen gemäß 8 180 RVO. auf 8 bis 10 Mark erhöht
werden können. Für die Bergarbeiter ist es eine bittere Not
wendigkeit, daß von der Verordnung des Bundesrats Gebrauch
gemacht wird. Daß eine hinreichende Verpflegung der krank
feiernden Bergarbeiter notwendig ist, hat bereits das Kriegser
nährungsamt erkannt, indem es, Mitte November d. Js. in einer
Verfügung die Weitergewährung der _ Schwerstarbeiterlebens-
mittelzulagcn an krankfeiernde Bergarbeiter angeordnet hat. Bei
der jetzigen Krankenunterstübung ist der krankfeiernde Bergar
beiter aber nicht einmal in der Lage, die ihm zustehenden Le-