Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

weise der Bergarbeiter. Tie von den Werksbesitzern wiederholt 
behauptete Verringerung der Arbeitsleistung ist nur eine Folge 
der bei der jetzigen ungenügenden Ernährungsweise die Arbeits 
fähigkeit besonders schnell ruinierenden langen Schichtzeit. In 
Erkenntnis dessen haben neuerdings auch bereits Werke-das Ver 
fahren der bisherigen Ueberschichten eingestellt. Wir sind der 
Meinung, daß durch Einführung der achtstündigen Schichtzeit 
Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer auf ihre Kosten kommen. 
Die Verkürzung der Arbeitszeit ist besonders mit Rücksicht 
auf die gegenwärtige Kriegswirtschaft deshalb wichtig, da hier 
durch die Kohlenförderung keinesfalls beeinträchtigt, die Ar 
beiterleistung aber wesentlich gesteigert werden wird. 
Zu 6.: Im Zusammenhange mit der Lohn- und Schicht 
zeitfrage steht die Frage der Arbeiteraussperrung. Diese wird in 
beiden Revieren noch bis in die jüngste Zeit von den Werks 
besitzern beliebt. Sie steht aber nicht nur im Widersprüche usit 
der jetzt so dringend notwendigen Kohlenförderung, sondern ist 
besonders moralisch höchst verwerflich und wirkt aufreizend unter 
den Belegschaften. Wenn ein Bergarbeiter infolge eines Kon 
fliktes mit seiner Werksverwaltung seine Abkehr gefordert oder 
werksseitig erhalten hat, dann sollte es damit sein Bewenden 
haben. Statt dessen aber üben auch die übrigen Werksverwal 
tungen noch Rache an dem Arbeiter, obwohl zwischen ihnen und 
diesem Arbeiter nichts vorgefallen ist. Und wenn diese Aus 
sperrung in der Teilnahme an einer früheren Lohnbewegung 
ihren Grund hat, so ist sie nicht minder verwerflich. Denn unter 
unseren gesitteten Verhältnissen ist es sonst nicht üblich, daß 
nach einem beigelegten Kampfe der eine Teil gegen den anderen 
noch jahrelang solch eine kleinliche Rache übt. 
Zu 7.; Daß die jetzige Höhe der Krankenunterstützung völlig 
unzureichend ist, bedarf keines besonderen Nachweises. 
Wenn schon der noch in Arbeit stehende Arbeiter mit seinem 
Lohn sehr schwer auskommen kann, so ist dieses in noch bedeutend 
höherem Maße der Fall bei dem krankfeiernden, dessen Kranken- 
unterstützung jetzt nicht einmal die Halste des Arbeitslohnes be 
trägt. In Erkenntnis dessen hat auch der Bundesrat neuerdings 
eine Verordnung erlassen, wonach die Grundlöhne bzw. Kranken- 
unterstütznngen gemäß 8 180 RVO. auf 8 bis 10 Mark erhöht 
werden können. Für die Bergarbeiter ist es eine bittere Not 
wendigkeit, daß von der Verordnung des Bundesrats Gebrauch 
gemacht wird. Daß eine hinreichende Verpflegung der krank 
feiernden Bergarbeiter notwendig ist, hat bereits das Kriegser 
nährungsamt erkannt, indem es, Mitte November d. Js. in einer 
Verfügung die Weitergewährung der _ Schwerstarbeiterlebens- 
mittelzulagcn an krankfeiernde Bergarbeiter angeordnet hat. Bei 
der jetzigen Krankenunterstübung ist der krankfeiernde Bergar 
beiter aber nicht einmal in der Lage, die ihm zustehenden Le-
	        
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