Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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aus  Versehen  das  Verbot  seitens  der  hiesigen  Polizei  mitgeteilt
wurde,  denn  es  muß  doch  als  ausgeschlossen  gelten,  daß  wir  mit
Ausnahmemaßregeln  bedacht  werden  sollen.  Die  Aufmachung
der  Ehrentafel  in  unserer  „Bergarbeiter-Zeitung"  ist  viel
weniger  auffallend,  als  in  anderen  Gewerkschaftsorganen.  Deshalb ­
  kann  unsere  Veröffentlichung  doch  nicht  als  besonders  aufregend ­
  angesehen  werden.  Wir  fügen  die  beiden  letzten  Numinern
  unserer  „Bergarbeiter-Zeitung"  zur  Einsichtnahme  bei,  in
welchen  wir  die  letzten  beiden  Listen  der  gefallenen  Mitglieder
veröffentlichten.
Unser  Einspruch  bei  der  hiesigen  Polizei  war  bisher  ohne
jeden  Erfolg.  Deshalb  bitten  wir  das  hohe  Generalkommando,
die  genannte  Verfügung  aufzuheben  und  uns  wieder  als  Gleichberechtigte ­
  zu  behandeln.
Schließlich  bitten  wir  noch  um  Beschleunigung  der  Sache,
damit  nicht  eine  sehr  lange  Lifte  der  inzwischen  Gefallenen  zusammenkommt, ­
  welche  der  Veröffentlichung  noch  harrt.
Es  zeichnet  ehrerbietigst
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Der  V  o  r  st  a  n  d.
Das  Generalkommando  antwortete  hierauf  am  11.  Januar
1915:
„Aus  Ihre  Eingabe  vom  9.  Januar  wird  Ihnen  erwidert,  daß  die
Veröffentlichung  von  Sammelnachrufen  durch  Verfügung  vom  6.
Januar  für  Fachorgane  ohne  Einschränkung  wieder  freigegeben
worden  ist."

Gegen  das  Versammlungsverbot  im  Saargebiet
wandte  sieh  unser  Verbandsvorstand  in  einer  Beschwerde  vom
19.  Januar  1916  an  das  Generalkommando  des  21.  Armeekorps
und  erhielt  darauf  folgende  Antwort:
Stellvcrtr.  Gen.  -  Kdo.
des  XXI.  Armeekorps.  Saarbrücken,  den  25.  Januar  1915.
Abt.  V.  T.  L.  Nr.  639.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
z.  H.  des  Herrn  Reichstagsabgeordneten  H.  Sachse  in  Bochum.
Auf  die  Beschwerde  vom  19.  Januar  1915  erwidere  ich  ergebenst,
daß  das  Generalkommando  allerdings  den  Landrat  angewiesen  hat,
die  Abhaltung  einer  Mitgliederversammlung  des  Verbandes  der  Berg-3»

            
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