Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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stand,  wurde  durch  Aussprache  in  solchen  Versammlungen  beseitigt ­
  und  keinerlei  Streitigkeiten  kamen  zwischen  den  Mitgliedern ­
  der  verschiedenen  Organisationen  vor,  sondern  es
herschte  überall  Einmütigkeit,  in  der  jetzigen  ernsten  Zeit  alle
Streitfragen  zu  begraben.
Auch  im  Saargebiet  würden  öffentliche  Bergarbeiterversammlungen ­
  nicht  den  Frieden  unter  den  Bergarbeitern  stören,
sondern  ebenso  wie  heute  die  Bergarbeiter  im  Felde  eipig  und
ein  Volk  von  Brüdern  sind,  würden  sie  es  auch  in  den  Versammlungen ­
  sein.  Bei  Mitgliederversammlungen,  die  doch  nur  von
Anhängern  einer  Richtung  besucht  werden,  da  Nichtmitglieder
gar  keinen  Zutritt  haben,  ist  der  Einwand,  daß  der  Frieden
unter  den  Bergarbeitern  gestört  werden  könne,  erst  recht  hinfällig. ­
  Zwist  unter  den  Bergarbeitern  wird  eher  ausbrechen,
wenn  sie  nicht  mehr  belehrt  werden  und  jede  Aussprache  mit
ihnen  abgeschnitten  ist.
Auch  diese  Eingabe  zeigt  Ew.  Exzellenz,  daß  in  der  Kriegszeit ­
  von  Streitigkeiten  zwischen  den  verschiedenen  Organisationen
keine  Rede  sein  kaun,  und  glauben  wir  uns  der  Hoffnung  hingeben ­
  zu  dürfen,  daß  das  Kriegsministerium  Anweisungen  gibt,
die  auch  den  Bergarbeitern  des  Saargebiets  gestatten,  sich  zusammenzufinden, ­
  nm  darüber  zu  beraten,  wie  am  besten  die
Wunden,  die  der  Krieg  schlägt,  geheilt  werden  können.
In  der  angenehmen  Erwartung  auf  baldige  günstige  Antwort ­
  zeichnen
Mit  hochachtungsvollem  Glück  auf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter.
Gewerkvercin  der  Bergarbeiter  (H.-D.)

Essen,  den  6.  Februar  1915.
An  Se.  Exzellenz,  den  Herrn  Minister  für  Handel  und
Gewerbe,  von  Sydow,  Berlin.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergarbeiterverbände  erlauben ­
  sich,  Ew.  Exzellenz  die  Bitte  zu  unterbreiten,  geeignete
Schrite  zu  veranlassen,  daß  zur  Schlichtung  von  Streitigkeiten
aus  dem  Arbeitsverhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern
des  Bergbaues  ein  Einigungsamt  errichtet  wird.
AIs  Aufgabe  des  Einigungsamtes  käme  die  friedliche  Vermittelung ­
  und  Beilegung  von  Streitigkeiten,  die  sich  aus  Fragen
            
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