Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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arbeitet  Deutschlands  in  Dudweiler  zu  verbieten.  Die  Versagung  der
Genehmigung  hat  nicht  ihren  Grund  in  der  Befürchtung,  daß  der
Verein  oder  seine  Mitglieder  in  der  Versammlung  oder  sonstiger  Betätigung ­
  eine  Haltung  einnehmen  könnten,  die  den  Staatsinteressen
widerstreitet.  Lediglich  die  Rücksicht  auf  die  Erhaltung  des  Friedens
unter  den  Bergarbeitern  zwingt  mich,  grundsätzlich  allen  wirtschaftspolitischen ­
  Organisationen  der  Bergarbeiter,  die  hier  in  Saarbrücken
in  stetem  und  erbitterten  Kamps  gestanden  haben,  die  öffentliche  Aufnahme ­
  der  Vereinstätigkeit  zu  verbieten.  Aus  dem  gleichen  Grunde
sind  schon  Anträge  des  Gewerkvereins  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands ­
  und  des  Bezirkskartells  der  christlich-nationalen  Arbeiterorganisationen ­
  auf  Genehmigung  der  Abhaltung  von  Versammlunzeen  abgelehnt ­
  worden  und  aus  dem  gleichen  Grunde  werde  ich  solche  Anträge
bei  jeder  wirtschaftlich-politischen  Organisation  der  Bergarbeiter  ablehnen ­
  müssen.
Ich  bedauere  darum  lebhaft,  nicht  in  der  Lage  zu  sein,  Ihrer
Beschwerde  abzuhelfen.
Der  kommandierende  General,  v.  M  o  tz  n  e  r."
Die  unterzeichneten  Bergarbeiterverbände  wandten  sich
daraufhin  mit  folgender  Beschwerde  an  das  Kriegsministerium:
B  o  ch  u  m,  den  28.  Januar  1915.
An  das  Kriegsministerium.
Unterzeichnete  gestatten  sich,  Ew.  Exzellenz  folgende  Beschwerde ­
  mit  der  Bitte  um  Abhilfe  zu  unterbreiten:
Das  Generalkommando  des  21.  Armeekorps  in  Saarbrücken
hat  die  Landratsämter  des  Saargebiets  angewiesen,  allen  wirtschaftspolitischen
  Organisationen  der  Bergarbeiter  die  Genehmigung ­
  zur  Abhaltung  sowohl  von  öffentlichen  Bergarbeiterversammlungen ­
  wie  Mitgliederversammlungen  zu  verweigern.  Wie
das  Generalkommando  mitteilt,  sei  diese  Anordnung  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Erhaltung  des  Friedens  unter  den  Bergarbeitern
getroffen  worden,  weil  die  Bergarbeiterorganisationen  in  Saarbrücken ­
  in  stetem  und  erbitterten  Kampfe  gestanden  seien.  Auch
in  Zukunft  sollen  Anträge  auf  Genehmigung  von  Versammlungen ­
  laut  beiliegender  Mitteilung  des  Generalkommandos
abgelehnt  werden.
Wir  gestatten  uns,  Ew.  Exzellenz  darauf  aufmerksam  zu
machen,  daß  in  Rheinland-Westfalen  gerade  dadurch,  daß  es  den
Bergarbeiterorganisationen  möglich  war,  Versammlungen  abzuhalten, ­
  den  Angehörigen  der  im  Felde  stehenden  Bergarbeiter
reichliche  Hilfsmittel  zuflössen.  In  diesen  Versammlungen  beschlossen ­
  die  Bergarbeiter,  von  ihrem  Lohne  2  bis  3  Prozent
zur  Unterstützung  der  Kriegerfamilien  abzuführen.  So  manches
Mißverständnis,  das  zwischen  Belegschaft  und  Werksherren  be-
            
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