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arbeitet Deutschlands in Dudweiler zu verbieten. Die Versagung der
Genehmigung hat nicht ihren Grund in der Befürchtung, daß der
Verein oder seine Mitglieder in der Versammlung oder sonstiger Betätigung
eine Haltung einnehmen könnten, die den Staatsinteressen
widerstreitet. Lediglich die Rücksicht auf die Erhaltung des Friedens
unter den Bergarbeitern zwingt mich, grundsätzlich allen wirtschaftspolitischen
Organisationen der Bergarbeiter, die hier in Saarbrücken
in stetem und erbitterten Kamps gestanden haben, die öffentliche Aufnahme
der Vereinstätigkeit zu verbieten. Aus dem gleichen Grunde
sind schon Anträge des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands
und des Bezirkskartells der christlich-nationalen Arbeiterorganisationen
auf Genehmigung der Abhaltung von Versammlunzeen abgelehnt
worden und aus dem gleichen Grunde werde ich solche Anträge
bei jeder wirtschaftlich-politischen Organisation der Bergarbeiter ablehnen
müssen.
Ich bedauere darum lebhaft, nicht in der Lage zu sein, Ihrer
Beschwerde abzuhelfen.
Der kommandierende General, v. M o tz n e r."
Die unterzeichneten Bergarbeiterverbände wandten sich
daraufhin mit folgender Beschwerde an das Kriegsministerium:
B o ch u m, den 28. Januar 1915.
An das Kriegsministerium.
Unterzeichnete gestatten sich, Ew. Exzellenz folgende Beschwerde
mit der Bitte um Abhilfe zu unterbreiten:
Das Generalkommando des 21. Armeekorps in Saarbrücken
hat die Landratsämter des Saargebiets angewiesen, allen wirtschaftspolitischen
Organisationen der Bergarbeiter die Genehmigung
zur Abhaltung sowohl von öffentlichen Bergarbeiterversammlungen
wie Mitgliederversammlungen zu verweigern. Wie
das Generalkommando mitteilt, sei diese Anordnung mit Rücksicht
auf die Erhaltung des Friedens unter den Bergarbeitern
getroffen worden, weil die Bergarbeiterorganisationen in Saarbrücken
in stetem und erbitterten Kampfe gestanden seien. Auch
in Zukunft sollen Anträge auf Genehmigung von Versammlungen
laut beiliegender Mitteilung des Generalkommandos
abgelehnt werden.
Wir gestatten uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu
machen, daß in Rheinland-Westfalen gerade dadurch, daß es den
Bergarbeiterorganisationen möglich war, Versammlungen abzuhalten,
den Angehörigen der im Felde stehenden Bergarbeiter
reichliche Hilfsmittel zuflössen. In diesen Versammlungen beschlossen
die Bergarbeiter, von ihrem Lohne 2 bis 3 Prozent
zur Unterstützung der Kriegerfamilien abzuführen. So manches
Mißverständnis, das zwischen Belegschaft und Werksherren be-