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Zugeständnisse in der Lohnfrage.
Vom Minister für Handel und Gewerbe ging an die Berg
arbeiterverbände folgendes Schreiben ein:
Berlin W. 9, den 13. August 1918.
Im Anschluß an die mit Ihnen (Vogelfang) und Herrn Hüsemann
hier stattgehabte Besprechung teile ich Ihnen mit, daß nach den mir
gegenüber abgegebenen Erklärungen der Vertreter des rheinisch-west
fälischen Bergbaues mit folgenden Lohnerhöhungen, beginnend mit dem
1. August d. Js. mit Bestimmtheit zu rechnen ist.
1. Die durchschnittlichen Gedingelöhne (Klasse 1 der amtlichen Lohn-
stattstil) werden bis Ende 1918 weiter in derselben Weise eine allmäh
liche Erhöhung erfahren, wie sie während des Jahres 1917 und des
ersten Vierteljahres 1918 nach und nach gesteigert worden sind. Dies
versteht sich unter der Voraussetzung, daß nicht außergewöhnliche Er
eignisse, insbesondere Störung durch Wagenmangel, Rückgang der Lei
stung (gegenüber dem Staude von 1917 und ersten Vierteljahr 1918)
und dergleichen eintreten.
2. Die Schichtlöhne werden allmählich von demselben Zeitpunkt ab
so steigen, daß im Durchschnitt bis zum Ende dieses Jahres eine Ge
samtsteigerung von 1 Mark je Schicht erreicht wird.
Zunächst ist vom 1. d. Mts. ab das Kindergeld, soweit dies nicht
schon vorher geschehen war, verdoppelt worden. Diese Zuwendung ist
in die Lohnerhöhung einzurechnen.'
Ich glaube mich der Erwartung hingeben zu dürfen, daß die Ver
treter der Arbeiterorganisationen, was an ihnen liegt, tun werden, um
die Ruhe unter den Belegschaften aufrecht zu erhalten und jedem Ver
suche einer Störung der Kohlenförderung, die im vaterländischen In
teresse unbedingt vermieden werden muß, entgegenwirken.
I. A.: Althans.
Eingabe betr. Kartoffelversorgung für die Jndustriebezirke.
Essen, Bochum, Wanne, den 13. August 1918.
Die unterzeichneten Vergarbeiterorganisationen ersuchen das
Reichsernährungsamt, für die Industriebezirke
a) die Kartoffelration auf mindestens 10 Pfund pro Kopf
und Woche festzusetzen.
b) dafür zu sorgen, daß die Kartoffeln' so weit wie möglich
von der Bevölkerung selbst eingekellert werden können.
Eine Kartoffelration von 10 Pfund pro Kopf und Woche ist
das mögliche Mindestmaß. Im letzten Jahr wurden 7 Pfund
geliefert. Damit ist die Bevölkerung im allgemeinen nur aus
gekommen, weil durch den Schleichhandel gewaltige Mengen ver
trieben wurden. Die Bevölkerung^darf aber bei einem solch wich
tigen Lebensmittel nicht auf den Schleichhandel angewiesen sein.
Zur weiteren Begründung der Forderung auf Lieferung von
mindestens 10 Pfund weisen wir noch auf die zunehmende Ver
schlechterung des allgemeinen Ernährungs- und Gesundheitszu-