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arbeitet Deutschlands in Dudweiler zu verbieten. Die Versagung der
Genehmigung hat nicht ihren Grund in der Befürchtung, daß der
Verein oder seine Mitglieder in der Versammlung oder sonstiger Be
tätigung eine Haltung einnehmen könnten, die den Staatsinteressen
widerstreitet. Lediglich die Rücksicht auf die Erhaltung des Friedens
unter den Bergarbeitern zwingt mich, grundsätzlich allen wirtschafts
politischen Organisationen der Bergarbeiter, die hier in Saarbrücken
in stetem und erbitterten Kamps gestanden haben, die öffentliche Auf
nahme der Vereinstätigkeit zu verbieten. Aus dem gleichen Grunde
sind schon Anträge des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutsch
lands und des Bezirkskartells der christlich-nationalen Arbeiterorgani
sationen auf Genehmigung der Abhaltung von Versammlunzeen ab
gelehnt worden und aus dem gleichen Grunde werde ich solche Anträge
bei jeder wirtschaftlich-politischen Organisation der Bergarbeiter ab
lehnen müssen.
Ich bedauere darum lebhaft, nicht in der Lage zu sein, Ihrer
Beschwerde abzuhelfen.
Der kommandierende General, v. M o tz n e r."
Die unterzeichneten Bergarbeiterverbände wandten sich
daraufhin mit folgender Beschwerde an das Kriegsministerium:
B o ch u m, den 28. Januar 1915.
An das Kriegsministerium.
Unterzeichnete gestatten sich, Ew. Exzellenz folgende Be
schwerde mit der Bitte um Abhilfe zu unterbreiten:
Das Generalkommando des 21. Armeekorps in Saarbrücken
hat die Landratsämter des Saargebiets angewiesen, allen wirt-
schaftspolitischen Organisationen der Bergarbeiter die Genehmi
gung zur Abhaltung sowohl von öffentlichen Bergarbeiterver
sammlungen wie Mitgliederversammlungen zu verweigern. Wie
das Generalkommando mitteilt, sei diese Anordnung mit Rück
sicht auf die Erhaltung des Friedens unter den Bergarbeitern
getroffen worden, weil die Bergarbeiterorganisationen in Saar
brücken in stetem und erbitterten Kampfe gestanden seien. Auch
in Zukunft sollen Anträge auf Genehmigung von Versamm
lungen laut beiliegender Mitteilung des Generalkommandos
abgelehnt werden.
Wir gestatten uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu
machen, daß in Rheinland-Westfalen gerade dadurch, daß es den
Bergarbeiterorganisationen möglich war, Versammlungen abzu
halten, den Angehörigen der im Felde stehenden Bergarbeiter
reichliche Hilfsmittel zuflössen. In diesen Versammlungen be
schlossen die Bergarbeiter, von ihrem Lohne 2 bis 3 Prozent
zur Unterstützung der Kriegerfamilien abzuführen. So manches
Mißverständnis, das zwischen Belegschaft und Werksherren be-