Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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arbeitet Deutschlands in Dudweiler zu verbieten. Die Versagung der 
Genehmigung hat nicht ihren Grund in der Befürchtung, daß der 
Verein oder seine Mitglieder in der Versammlung oder sonstiger Be 
tätigung eine Haltung einnehmen könnten, die den Staatsinteressen 
widerstreitet. Lediglich die Rücksicht auf die Erhaltung des Friedens 
unter den Bergarbeitern zwingt mich, grundsätzlich allen wirtschafts 
politischen Organisationen der Bergarbeiter, die hier in Saarbrücken 
in stetem und erbitterten Kamps gestanden haben, die öffentliche Auf 
nahme der Vereinstätigkeit zu verbieten. Aus dem gleichen Grunde 
sind schon Anträge des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutsch 
lands und des Bezirkskartells der christlich-nationalen Arbeiterorgani 
sationen auf Genehmigung der Abhaltung von Versammlunzeen ab 
gelehnt worden und aus dem gleichen Grunde werde ich solche Anträge 
bei jeder wirtschaftlich-politischen Organisation der Bergarbeiter ab 
lehnen müssen. 
Ich bedauere darum lebhaft, nicht in der Lage zu sein, Ihrer 
Beschwerde abzuhelfen. 
Der kommandierende General, v. M o tz n e r." 
Die unterzeichneten Bergarbeiterverbände wandten sich 
daraufhin mit folgender Beschwerde an das Kriegsministerium: 
B o ch u m, den 28. Januar 1915. 
An das Kriegsministerium. 
Unterzeichnete gestatten sich, Ew. Exzellenz folgende Be 
schwerde mit der Bitte um Abhilfe zu unterbreiten: 
Das Generalkommando des 21. Armeekorps in Saarbrücken 
hat die Landratsämter des Saargebiets angewiesen, allen wirt- 
schaftspolitischen Organisationen der Bergarbeiter die Genehmi 
gung zur Abhaltung sowohl von öffentlichen Bergarbeiterver 
sammlungen wie Mitgliederversammlungen zu verweigern. Wie 
das Generalkommando mitteilt, sei diese Anordnung mit Rück 
sicht auf die Erhaltung des Friedens unter den Bergarbeitern 
getroffen worden, weil die Bergarbeiterorganisationen in Saar 
brücken in stetem und erbitterten Kampfe gestanden seien. Auch 
in Zukunft sollen Anträge auf Genehmigung von Versamm 
lungen laut beiliegender Mitteilung des Generalkommandos 
abgelehnt werden. 
Wir gestatten uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu 
machen, daß in Rheinland-Westfalen gerade dadurch, daß es den 
Bergarbeiterorganisationen möglich war, Versammlungen abzu 
halten, den Angehörigen der im Felde stehenden Bergarbeiter 
reichliche Hilfsmittel zuflössen. In diesen Versammlungen be 
schlossen die Bergarbeiter, von ihrem Lohne 2 bis 3 Prozent 
zur Unterstützung der Kriegerfamilien abzuführen. So manches 
Mißverständnis, das zwischen Belegschaft und Werksherren be-
	        
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