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des Lohnes, der Arbeitszeit und der persönlichen Behandlung
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern des Bergbaues bezw. den
beiderseitigen Organisationen ergeben, in Betracht.
Zur Begründung unserer Bitte führen wir folgendes an:
In der letzten Zeit ist unter den Bergleuten der verschiedenen
Bergwerksbezirke Preußens, besonders auch im rheinischwestfälischen
Industriegebiet, eine gewisse Mißstimmung und
Unzufriedenheit entstanden. Diese ist unter anderem dadurch
hervorgerufen, daß die Arbeitgeber in der Frage der Ueberarbeit
zu rigoros vorgegangen sind. So wurden uns von der
Zeche Preußen I und Viktoria eine Anzahl Bestrafungen gemeldet,
weil die Leute keine Ueberschichten machen wollten. Wer
dann kündigen wollte, dem drohten die Beamten mit Zurückziehung
der Reklamation und mit dem Schützengraben. Auch
von der Zeche Neumühl wird uns berichtet, daß man den Leuten
sehr oft mit deni Schützengraben drohe. Als sich auf Zeche
Wiendahlsbank die Leute weigerten, Sonntags- und Nebenschichten
zu verfahren, sagte der Steiger Hahne, wenn das so
weiter gehe, werde die Belegschaft einfach gezwungen. Von
Zeche Rheinelbe wird berichtet, daß der Steiger Geizer einem
Schichtlöhner einen Lohnabzug von 50 Pf. pro Schicht angekündigt
habe, wenn er die Ueberschichten nicht mitmache.
Derartige Vorkommnisse sind nicht geeignet, die Bergleute
zur Ueberarbeit anzueifern. Sie schaffen vielmehr unnötige Erregung
und Verärgerung. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt,
daß die Bergarbeiter der Ueberarbeit keineswegs grundsätzlich
ablehnend gegenüberstehen. Sie sind im Gegenteil im vaterländischen
Interesse gern bereit, alles zu tun, ivas in ihren
Kräften steht, um die Kohlenförderung auf einer ausreichenden
Höhe zu erhalten. Diese Bereitwilligkeit würde unseres Erachtens
noch gesteigert werden, wenn die Arbeitgeber im Bergbau
bestimmte Zahlen über die unbedingt erforderlichen Kohlenmengen
angeben würden.
Mit der Frage der ausreichenden Förderung steht die Frage
der Beschäftigung von Kriegsgefangenen im engen Zusammenhang
Die unterzeichneten Verbände stehen auf dem Standpunkt,
daß, wenn es wegen zu großem Arbeitermangel auch trotz
der Ueberarbeit nicht möglich ist, den Betrieb aufrecht zu erhalten,
gegen eine Beschäftigung der Kriegsgefangenen über
Tage nichts einzuwenden ist. Für sehr bedenklich wird jedoch
deren unterirdische Beschäftigung gehalten, die Preßmeldungen
zufolge bereits auf einer Anzahl Zechen ernsthaft in
Erwägung gezogen ist. Einer solchen Beschäftigung stehen zunächst
große betriebstechnische Schwierigkeiten bezüglich der Aufsicht,
Verständigung usw. entgegen. Dazu kommt noch die Ge-