Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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10, für Ueber- und Nebenschichten an Werktagen, welche über 
die laufende Schichtenzahl hinaus Verfahren werden, wird ab 
1. Dezember 1918 ein Lohnzuschlag von 26 Prozent, für 
Arbeit an Sonm und gesetzlichen Feiertagen von 60 Prozent 
gezahlt. Als Krankfeierschichten gelten nur die Schichten, 
für welche von der Knappschaftskasse Krankengeld gezahlt 
wird, einschließlich der Karenztage, Für Ueber- und Neben- 
lchichten, welche die Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz 
für ausgefallene Schichten Verfahren, sollen keine Lohnzu 
schläge gezahlt werden. Als Sonntpgsarbeit gilt diejenige 
Arbeit, die während der,für die betreffende Zeche geltenden 
24stündigen Sonntagsruhe geleistet wird: als Ueberarbeit 
gilt die Zeit, die über 8 Stunden hinaus tatsächlich ge 
arbeitet wird; 
11, die Frauenarbeit wird beseitigt, sobald genügend männliche 
Arbeitskräfte beschafft werden können: 
12, es wird allgemein freies Geleuchte gewährt; 
13, der Arbeitsnachweis des Zechenverbandes wird gemäß den 
von den Berliner Zentralstellen der Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer getroffenen Vereinbarungen auf paritätische Grund 
lage gestellt werden; 
14, die zwischen einzelnen Zechen bestehenden Spcrrabkomnien 
werden aufgehoben. 
Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß alle Forderungen 
und Fragen in den ersten drei Verhandlungen erörtert und er 
ledigt werden konnten. Alles das bleibt späteren Verhandlungen 
vorbehalten. In den bisherigen Verhandlungen wurden aber 
schon u. a. miterörtert die Scheingedinge, die Löhne der Gruben 
handwerker/ die Arbeiterleistung, die Arbeiterbehandlung, das 
Strafwesen, das Verhältnis zu den Gelben usw. Ueber die Re 
form des Strafwesens und einige andere Fragen soll demnächst 
verhandelt werden. Die bisherigen Abmachungen wurden außer 
von den Vertretern der Bergarbeiterverbände von denen des 
Zechenverbandes unterschrieben nnd zwar von Hugenberg, Wink 
haus, Althoff, Dütting, Funcke, Haarmann, Jacob, Kleine, Patt 
berg, Tcngelmann, Wiskott und v. Loewenstein. 
Vereinbarungen in Oberschlesien. 
Kattowitz, den 18. November 
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der gewerkschaftlichen Ar 
beiterorganisationen und den Vertretern der oberschlesischen Berg 
werksbesitzer, vereinigt im Oberschlesischen Berg- und Hütten 
männischen Verein, wurde heute folgendes vereinbart;
	        
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