Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

I.  Arbeitszeit.
Spätestens  bis  zum  1.  Dezember  st118  ist  auf  sämtlichen
Steinkohlenbergwerke»  die  achtstündige  Schicht  einzuführen,  und
zwar  in  folgender  Weise:
st  unter  T  a  g  e  :
Die  Achtstundenschicht  gilt  vom  Beginn  der  Einfahrt  bis
zum  Beginn  der  Ausfahrt  mit  der  Maßgabe,
a)  daß  alle  Pausen  in  Wegfall  kommen,  insofern  solche  bestanden ­
  haben:
l>)  daß  Anschläger,  Maschinenwärter  u.  dgl.  die  Ablösung  an
ihrer  Arbeitsstelle  abzuwarten  haben.
Es  wird  hierbei  als  Regel  aufgestellt,  daß  die  beiden  Fürder
schickten  sich  unmittelbar  aneinander  anschließen.
2.  über  Tage:
Die  Arbeitszeit  für  die  über  Tage  beschäftigten  Arbeiter
beträgt  8  Stunden.  Allgemeine  Pausen  verlängern  diese  Arbeitszeit ­
  um  die  Zeitdauer  dieser  Pausen.
Ausgenommen  von  dieser  Regelung  sind  vorläufig  Fuhrwerks- ­
  und  landwirtschaftliche  Arbeiter.
II.  Lohnfragcn.
Alle  Prämien.  Teuerungs-  und  sonstigen  Zulagen,  abgesehen
von  der  Kindergeldzulage,  zuni  Grundlohn  fallen  vom  st  Novbr.
1918  ab  fort:  dafür  werden  von  diesem  Zeitpunkte  einheitliche
Grn  n  d  löhn  e  v  er  e  inba  rt.
1.  Das  Gedinge  ist  derart  festzusetzen,  daß  bei  normaler  Arbeitsleistung ­
  folgende  vereinbarte  Grundlöhne  erreicht  werden:

a)  von  Pfeilerhauern  16,00  Mk.
b)  von  Streckenhauern  15,00  „
<■)  von  Zimmcrhauern  14,00  „
d)  von  Füllern  und  Schleppern  .  .  11,00  „
e)  von  Wagenstößern  ......  10,00  „
2.  Ter  Schichtlohn  beträgt:
a)  bei  Hauern,  wenn  sie  im  Schichtlohn
beschäftigt  werden  14,00  Mk.
b)  bei  Zimmerhauern  12,00  „

0.  Alle  sonstigen  Arbeiter  über  und  unter  Tage  erhalten
eine  Lohnerhöhung,  die  sich  zwischen  15  und  25  Prozent  mit  der
Maßgabe  bewegt,  daß  die  geringer  bezahlten  bei  der  Lohnaufbesserung ­
  die  höheren  Zuschläge  bekommen.
>.  Feder  Arbeiter  erhält  als  K  inderb  eihilfe  je  Kind
unter  14  Fahren  und  verfahrenen  Kalenderwerktag  20  Pf.
5.  Die  Sätze  von  1  bis  einschließlich  2  können  auf  den  Gruben ­
  des  südlichen  Reviers  wegen  der  besonderen  Verhältnisse
dieses  Reviers  bis  zu  10  Prozent  niedriger  gehalten  werden.
            
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