Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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12. Kriegsverletzte werden grundsätzlich nach ihrer Leistung 
entlohnt. Die Höhe ihrer militärischen Rente bleibt hierbei 
außer Betracht. 
13. Ab 1. Dezember 1918 betrügt die Schichtzeit unter Tage 
acht Stunden, vom Beginn der Einfahrt bis zum Beginn der 
Ausfahrt; alle Pausen sommert in Wegfall. Schachtanschläger, 
Maschinenwärter und dergleichen haben die Ablösung an ihrer 
Arbeitsstelle abzuwarten. 
14. Für sämtliche Arbeiter über Tage wird ab 1. Januar 
1919 die achtstündige Arbeitszeit eingeführt. Etwa eingelegte 
feste Pausen werden nicht als Arbeitszeit gerechnet. 
15. Eine Neuregelung des Strafwesens soll bei der bevor 
stehenden Umarbeitung der Arbeitsordnung erfolgen. 
16 Es besteht Uebereinstimmung, daß im Interesse der Auf 
rechterhaltung der deutschen Volkswirtschaft und der dazu drin 
gend notwendigen Kohlenförderung Eingriffe in die Arbeits 
und Betriebsverhältnisse der Zechen (z. B. Absetzung von Be 
amten, Absetzung von Arbeiter- und Angestelltenausschüssen sowie 
Sicherheitsmännern, willkürliche Aenderung der Schichtzeit, Fort 
führung von Autos und Pferden usw.) unbedingt zu ver 
meiden sind. 
Diese Vereinbarungen sind nur als vorläufige Grundlage 
für neue Verhandlungen zu betrachten. Dieselben finden zwischen 
den einzelnen Grubenverwaltungen und dem Arbeiterausschutz 
in den nächsten Tagen statt. Dort sollen die Bedingungen, unter 
denen die einzelnen Urbeiterkategorien ihre Tätigkeit auszuüben 
haben, festgesetzt werden. Ist keine Einigung zu erzielen, dann 
wird der Streitgegenstand vor eine sofort zu bildende paritätische 
Schlichtungsstelle gebracht. Int übrigen wird es auf die Ar 
beiter selbst ankommen, ob in Zukunft die Arbeitsverhältnisse 
gute oder schlechte sein werden. Stehen die niederschlesischen Berg 
arbeiten einig und geschlossen im Bergarbeiterverband zusammen, 
dann können sie dahingehend beruhigt sein. 
Vereinbarungen ii» Kalibergbau. 
Der Verein der Kaliinteressenten i» Berlin, dein alle Kali 
werke als Mitglied angehören, rnit Ausnahme der vier Werke, 
die zum Ronnenberg-,Konzern gehören, hatte für den 26. Novbr. 
die Bergarbeiterverbände, deit Fabrikarbeiterverband und den 
Verband der Heizer und Maschinisten zu einer Sitzung eingeladen. 
Es sollte einesteils Stellung zu dem Vertrag genominen werden, 
welcher ani 15. Nov. zwischen fast allen Arbeitgeberverbänden 
und den Gelverkschaften aller Richtungen abgeschlossen wurde. 
Wir haben diesen Vertrag in Nr. 48 der „Bergarb.-Ztg." bereits 
veröffentlicht. Der Verein der Kaliinteressenten trat diesem Ver 
trag bei. Dann wurde die Lage des Kalibergbaues besprochen
	        
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