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12. Kriegsverletzte werden grundsätzlich nach ihrer Leistung
entlohnt. Die Höhe ihrer militärischen Rente bleibt hierbei
außer Betracht.
13. Ab 1. Dezember 1918 betrügt die Schichtzeit unter Tage
acht Stunden, vom Beginn der Einfahrt bis zum Beginn der
Ausfahrt; alle Pausen sommert in Wegfall. Schachtanschläger,
Maschinenwärter und dergleichen haben die Ablösung an ihrer
Arbeitsstelle abzuwarten.
14. Für sämtliche Arbeiter über Tage wird ab 1. Januar
1919 die achtstündige Arbeitszeit eingeführt. Etwa eingelegte
feste Pausen werden nicht als Arbeitszeit gerechnet.
15. Eine Neuregelung des Strafwesens soll bei der bevor
stehenden Umarbeitung der Arbeitsordnung erfolgen.
16 Es besteht Uebereinstimmung, daß im Interesse der Auf
rechterhaltung der deutschen Volkswirtschaft und der dazu drin
gend notwendigen Kohlenförderung Eingriffe in die Arbeits
und Betriebsverhältnisse der Zechen (z. B. Absetzung von Be
amten, Absetzung von Arbeiter- und Angestelltenausschüssen sowie
Sicherheitsmännern, willkürliche Aenderung der Schichtzeit, Fort
führung von Autos und Pferden usw.) unbedingt zu ver
meiden sind.
Diese Vereinbarungen sind nur als vorläufige Grundlage
für neue Verhandlungen zu betrachten. Dieselben finden zwischen
den einzelnen Grubenverwaltungen und dem Arbeiterausschutz
in den nächsten Tagen statt. Dort sollen die Bedingungen, unter
denen die einzelnen Urbeiterkategorien ihre Tätigkeit auszuüben
haben, festgesetzt werden. Ist keine Einigung zu erzielen, dann
wird der Streitgegenstand vor eine sofort zu bildende paritätische
Schlichtungsstelle gebracht. Int übrigen wird es auf die Ar
beiter selbst ankommen, ob in Zukunft die Arbeitsverhältnisse
gute oder schlechte sein werden. Stehen die niederschlesischen Berg
arbeiten einig und geschlossen im Bergarbeiterverband zusammen,
dann können sie dahingehend beruhigt sein.
Vereinbarungen ii» Kalibergbau.
Der Verein der Kaliinteressenten i» Berlin, dein alle Kali
werke als Mitglied angehören, rnit Ausnahme der vier Werke,
die zum Ronnenberg-,Konzern gehören, hatte für den 26. Novbr.
die Bergarbeiterverbände, deit Fabrikarbeiterverband und den
Verband der Heizer und Maschinisten zu einer Sitzung eingeladen.
Es sollte einesteils Stellung zu dem Vertrag genominen werden,
welcher ani 15. Nov. zwischen fast allen Arbeitgeberverbänden
und den Gelverkschaften aller Richtungen abgeschlossen wurde.
Wir haben diesen Vertrag in Nr. 48 der „Bergarb.-Ztg." bereits
veröffentlicht. Der Verein der Kaliinteressenten trat diesem Ver
trag bei. Dann wurde die Lage des Kalibergbaues besprochen