Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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12.  Kriegsverletzte  werden  grundsätzlich  nach  ihrer  Leistung
entlohnt.  Die  Höhe  ihrer  militärischen  Rente  bleibt  hierbei
außer  Betracht.
13.  Ab  1.  Dezember  1918  betrügt  die  Schichtzeit  unter  Tage
acht  Stunden,  vom  Beginn  der  Einfahrt  bis  zum  Beginn  der
Ausfahrt;  alle  Pausen  sommert  in  Wegfall.  Schachtanschläger,
Maschinenwärter  und  dergleichen  haben  die  Ablösung  an  ihrer
Arbeitsstelle  abzuwarten.
14.  Für  sämtliche  Arbeiter  über  Tage  wird  ab  1.  Januar
1919  die  achtstündige  Arbeitszeit  eingeführt.  Etwa  eingelegte
feste  Pausen  werden  nicht  als  Arbeitszeit  gerechnet.
15.  Eine  Neuregelung  des  Strafwesens  soll  bei  der  bevorstehenden ­
  Umarbeitung  der  Arbeitsordnung  erfolgen.
16  Es  besteht  Uebereinstimmung,  daß  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung ­
  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  der  dazu  dringend ­
  notwendigen  Kohlenförderung  Eingriffe  in  die  Arbeitsund ­
  Betriebsverhältnisse  der  Zechen  (z.  B.  Absetzung  von  Beamten, ­
  Absetzung  von  Arbeiter-  und  Angestelltenausschüssen  sowie
Sicherheitsmännern,  willkürliche  Aenderung  der  Schichtzeit,  Fortführung ­
  von  Autos  und  Pferden  usw.)  unbedingt  zu  vermeiden ­
  sind.
Diese  Vereinbarungen  sind  nur  als  vorläufige  Grundlage
für  neue  Verhandlungen  zu  betrachten.  Dieselben  finden  zwischen
den  einzelnen  Grubenverwaltungen  und  dem  Arbeiterausschutz
in  den  nächsten  Tagen  statt.  Dort  sollen  die  Bedingungen,  unter
denen  die  einzelnen  Urbeiterkategorien  ihre  Tätigkeit  auszuüben
haben,  festgesetzt  werden.  Ist  keine  Einigung  zu  erzielen,  dann
wird  der  Streitgegenstand  vor  eine  sofort  zu  bildende  paritätische
Schlichtungsstelle  gebracht.  Int  übrigen  wird  es  auf  die  Arbeiter ­
  selbst  ankommen,  ob  in  Zukunft  die  Arbeitsverhältnisse
gute  oder  schlechte  sein  werden.  Stehen  die  niederschlesischen  Berg
arbeiten  einig  und  geschlossen  im  Bergarbeiterverband  zusammen,
dann  können  sie  dahingehend  beruhigt  sein.

Vereinbarungen  ii»  Kalibergbau.
Der  Verein  der  Kaliinteressenten  i»  Berlin,  dein  alle  Kaliwerke ­
  als  Mitglied  angehören,  rnit  Ausnahme  der  vier  Werke,
die  zum  Ronnenberg-,Konzern  gehören,  hatte  für  den  26.  Novbr.
die  Bergarbeiterverbände,  deit  Fabrikarbeiterverband  und  den
Verband  der  Heizer  und  Maschinisten  zu  einer  Sitzung  eingeladen.
Es  sollte  einesteils  Stellung  zu  dem  Vertrag  genominen  werden,
welcher  ani  15.  Nov.  zwischen  fast  allen  Arbeitgeberverbänden
und  den  Gelverkschaften  aller  Richtungen  abgeschlossen  wurde.
Wir  haben  diesen  Vertrag  in  Nr.  48  der  „Bergarb.-Ztg."  bereits
veröffentlicht.  Der  Verein  der  Kaliinteressenten  trat  diesem  Vertrag ­
  bei.  Dann  wurde  die  Lage  des  Kalibergbaues  besprochen
            
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