Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

ihre Betriebe stillgelegt und die Beamten und Arbeiter dadurch 
brotlos gemacht, sondern es wird nunmehr auch noch von Kali- 
werksbefitzern angestrebt, dort, wo sie den Betrieb aufrecht er 
halten oder wieder aufnehmen, die Not der Arbeiter noch der 
art auszunützen, daß nian die Löhne der Arbeiter ganz ge 
waltig kürzen will. Weil dadurch die Kaufkraft der Arbeiter 
stark eingeschränkt wird, so werden nicht nur die Arbeiter stark 
geschädigt, sondern auch Handel und Wandel davon getroffen, 
so daß infolgedessen die Arbeitslosigkeit in anderen Betrieben 
gefördert wird. Einer größeren Lohnreduziernng im Kaliberg 
bau sieht jetzt der § 13 des Kaligesetzes von 1910 insofern ent 
gegen, indeni er die Werke mit einer Kürzung ihrer Förderquote 
bestraft, welche die Durchschnittslöhne der Arbeiter unter die 
jenigen in den Jahren 1907—1909 herabgleiten lassen. 
Um dieses Hindernis zu beseitigen, um die Löhne gewaltig 
herabsetzen zu können, um auch während des Krieges auf Kosten 
der Arbeiter einen guten Gewinn für die Unternehmer heraus 
schlagen zu können, strebt man von seiten der Kaliinteressenten 
an, wie es in ihrem Organ, der „Industrie" (Nr. 187 vom 
12, d. M.), geschieht, den Hohen Bundesrat dahin zu drängen, 
daß er diesen geringen Arbeiterschutz aus dem Kaligesetz ent 
fernen soll. Man erlaubt sich sogar, diese erstrebte Maßnahme 
noch als eine humane und arbeiterfreundliche zu bezeichnen, um 
die Sache dem Bundesrat und der Öffentlichkeit gegenüber nicht 
nur als harmlos, sondern als zurzeit nützlich hinzustellen. 
Sollten die Kaliwerksbesitzer mit einem solchen Ansinnen 
schon an den Hohen Bundesrat herangetreten sein oder in aller 
nächster Zeit herantreten, so bitten wir, den Antrag, die ge 
nannte Schutzbestimmung aus dem Kaligesetz zu beseitigen, mit 
großer Entschiedenheit abzulehnen. 
Die Löhne der Arbeiter im Kalibergbau sind an und für 
sich schon als sehr niedrig zu bezeichnen. Trotz der schweren 
Arbeit haben die Löhne nach dem „Reichs-Arbeitsblatt" betragen: 
O b e r b e r g a 
mts 
b ez 
i r k 
Halle 
1907 
1908 
1909 
1910 
1911 
1912 
1913 
ant. 
ant. 
Mk. 
Mk. 
Mk. 
ant. 
Mk. 
Eigentl. Bergarbeiter (Hauer 
und Lehrhauer .... 
4,35 
4,26 
4,18 
4,34 
4,67 
4,82*; 
i 4,76 
Sonstige Untertagsarbeiter . 
3,82 
3,81 
3,80 
8,84 
4,00 
4,00 
4,08 
Erwachsene Uebertaqsarbeiter 
8,67 
3,71 
8,72 
3,72 
8,86 
3,75 
3,85 
Juqendl.Arb. unter ikJahren 
1,28 
1,28 
1,32 
1,31 
1,34 
1,62 
1,39 
Arbeiterinnen 
1,96 
1,96 
1,83 
2,00 
2,25 
1,78 
*) Die Löhne von 1912 und 1913 sind nach neuen Grundsätzen er 
mittelt, daher mit den früheren nicht mehr ohne weiteres vergleichbar. 
Doch ist die Differenz nur sehr gering.
	        
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