ihre Betriebe stillgelegt und die Beamten und Arbeiter dadurch
brotlos gemacht, sondern es wird nunmehr auch noch von Kali-
werksbefitzern angestrebt, dort, wo sie den Betrieb aufrecht er
halten oder wieder aufnehmen, die Not der Arbeiter noch der
art auszunützen, daß nian die Löhne der Arbeiter ganz ge
waltig kürzen will. Weil dadurch die Kaufkraft der Arbeiter
stark eingeschränkt wird, so werden nicht nur die Arbeiter stark
geschädigt, sondern auch Handel und Wandel davon getroffen,
so daß infolgedessen die Arbeitslosigkeit in anderen Betrieben
gefördert wird. Einer größeren Lohnreduziernng im Kaliberg
bau sieht jetzt der § 13 des Kaligesetzes von 1910 insofern ent
gegen, indeni er die Werke mit einer Kürzung ihrer Förderquote
bestraft, welche die Durchschnittslöhne der Arbeiter unter die
jenigen in den Jahren 1907—1909 herabgleiten lassen.
Um dieses Hindernis zu beseitigen, um die Löhne gewaltig
herabsetzen zu können, um auch während des Krieges auf Kosten
der Arbeiter einen guten Gewinn für die Unternehmer heraus
schlagen zu können, strebt man von seiten der Kaliinteressenten
an, wie es in ihrem Organ, der „Industrie" (Nr. 187 vom
12, d. M.), geschieht, den Hohen Bundesrat dahin zu drängen,
daß er diesen geringen Arbeiterschutz aus dem Kaligesetz ent
fernen soll. Man erlaubt sich sogar, diese erstrebte Maßnahme
noch als eine humane und arbeiterfreundliche zu bezeichnen, um
die Sache dem Bundesrat und der Öffentlichkeit gegenüber nicht
nur als harmlos, sondern als zurzeit nützlich hinzustellen.
Sollten die Kaliwerksbesitzer mit einem solchen Ansinnen
schon an den Hohen Bundesrat herangetreten sein oder in aller
nächster Zeit herantreten, so bitten wir, den Antrag, die ge
nannte Schutzbestimmung aus dem Kaligesetz zu beseitigen, mit
großer Entschiedenheit abzulehnen.
Die Löhne der Arbeiter im Kalibergbau sind an und für
sich schon als sehr niedrig zu bezeichnen. Trotz der schweren
Arbeit haben die Löhne nach dem „Reichs-Arbeitsblatt" betragen:
O b e r b e r g a
mts
b ez
i r k
Halle
1907
1908
1909
1910
1911
1912
1913
ant.
ant.
Mk.
Mk.
Mk.
ant.
Mk.
Eigentl. Bergarbeiter (Hauer
und Lehrhauer ....
4,35
4,26
4,18
4,34
4,67
4,82*;
i 4,76
Sonstige Untertagsarbeiter .
3,82
3,81
3,80
8,84
4,00
4,00
4,08
Erwachsene Uebertaqsarbeiter
8,67
3,71
8,72
3,72
8,86
3,75
3,85
Juqendl.Arb. unter ikJahren
1,28
1,28
1,32
1,31
1,34
1,62
1,39
Arbeiterinnen
1,96
1,96
1,83
2,00
2,25
1,78
*) Die Löhne von 1912 und 1913 sind nach neuen Grundsätzen er
mittelt, daher mit den früheren nicht mehr ohne weiteres vergleichbar.
Doch ist die Differenz nur sehr gering.