Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

ihre  Betriebe  stillgelegt  und  die  Beamten  und  Arbeiter  dadurch
brotlos  gemacht,  sondern  es  wird  nunmehr  auch  noch  von  Kaliwerksbefitzern
  angestrebt,  dort,  wo  sie  den  Betrieb  aufrecht  erhalten ­
  oder  wieder  aufnehmen,  die  Not  der  Arbeiter  noch  derart ­
  auszunützen,  daß  nian  die  Löhne  der  Arbeiter  ganz  gewaltig ­
  kürzen  will.  Weil  dadurch  die  Kaufkraft  der  Arbeiter
stark  eingeschränkt  wird,  so  werden  nicht  nur  die  Arbeiter  stark
geschädigt,  sondern  auch  Handel  und  Wandel  davon  getroffen,
so  daß  infolgedessen  die  Arbeitslosigkeit  in  anderen  Betrieben
gefördert  wird.  Einer  größeren  Lohnreduziernng  im  Kalibergbau ­
  sieht  jetzt  der  §  13  des  Kaligesetzes  von  1910  insofern  entgegen, ­
  indeni  er  die  Werke  mit  einer  Kürzung  ihrer  Förderquote
bestraft,  welche  die  Durchschnittslöhne  der  Arbeiter  unter  diejenigen ­
  in  den  Jahren  1907—1909  herabgleiten  lassen.
Um  dieses  Hindernis  zu  beseitigen,  um  die  Löhne  gewaltig
herabsetzen  zu  können,  um  auch  während  des  Krieges  auf  Kosten
der  Arbeiter  einen  guten  Gewinn  für  die  Unternehmer  herausschlagen ­
  zu  können,  strebt  man  von  seiten  der  Kaliinteressenten
an,  wie  es  in  ihrem  Organ,  der  „Industrie"  (Nr.  187  vom
12,  d.  M.),  geschieht,  den  Hohen  Bundesrat  dahin  zu  drängen,
daß  er  diesen  geringen  Arbeiterschutz  aus  dem  Kaligesetz  entfernen ­
  soll.  Man  erlaubt  sich  sogar,  diese  erstrebte  Maßnahme
noch  als  eine  humane  und  arbeiterfreundliche  zu  bezeichnen,  um
die  Sache  dem  Bundesrat  und  der  Öffentlichkeit  gegenüber  nicht
nur  als  harmlos,  sondern  als  zurzeit  nützlich  hinzustellen.
Sollten  die  Kaliwerksbesitzer  mit  einem  solchen  Ansinnen
schon  an  den  Hohen  Bundesrat  herangetreten  sein  oder  in  allernächster ­
  Zeit  herantreten,  so  bitten  wir,  den  Antrag,  die  genannte ­
  Schutzbestimmung  aus  dem  Kaligesetz  zu  beseitigen,  mit
großer  Entschiedenheit  abzulehnen.
Die  Löhne  der  Arbeiter  im  Kalibergbau  sind  an  und  für
sich  schon  als  sehr  niedrig  zu  bezeichnen.  Trotz  der  schweren
Arbeit  haben  die  Löhne  nach  dem  „Reichs-Arbeitsblatt"  betragen:

O  b  e  r  b  e  r  g  a

mts

b  ez

i  r  k

Halle

1907

1908

1909

1910

1911

1912

1913

ant.

ant.

Mk.

Mk.

Mk.

ant.

Mk.

Eigentl.  Bergarbeiter  (Hauer

und  Lehrhauer  ....

4,35

4,26

4,18

4,34

4,67

4,82*;

i  4,76

Sonstige  Untertagsarbeiter  .

3,82

3,81

3,80

8,84

4,00

4,00

4,08

Erwachsene  Uebertaqsarbeiter

8,67

3,71

8,72

3,72

8,86

3,75

3,85

Juqendl.Arb.  unter  ikJahren

1,28

1,28

1,32

1,31

1,34

1,62

1,39

Arbeiterinnen

1,96

1,96

1,83

2,00

2,25

1,78

*)  Die  Löhne  von  1912  und  1913  sind  nach  neuen  Grundsätzen  ermittelt, ­
  daher  mit  den  früheren  nicht  mehr  ohne  weiteres  vergleichbar.
Doch  ist  die  Differenz  nur  sehr  gering.
            
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