159
Die Urkunde 69 vom 17. Juni 1230 dient Jung 1 als Beweis gegen
die Regalität des Bergbaues. Sie ist vollständig außer bei Jung und
Ludwig noch in Johann Georg Leuckfelds 1 2 3 Antiquitates Praemon-
stratenses p. 46 ff. abgedruckt, der auch eine allerdings ganz kurze
Erläuterung mit den Worten gibt: „Anno 1230 hat das Konvent zu
Gottes Gnade folgenden Vergleich getroffen mit einigen vom Adel und
anderen Personen, wegen eines zu grabenden Salz-Brunnens zu Eimen
oder Alten-Salze, welches die letzteren dem ersteren nicht gestatten
wollten, sondern vor einen Eingriff hielten.“
Aus der Urkunde ist folgendes zu entnehmen:
Eine Reihe von Personen betrieben gemeinschaftlich eine Saline
bei Frose. Als nicht weit davon das Kloster Gottesgnade in Eimen
nach Solquellen graben lassen wollte, erhoben jene Einspruch, weil sie
behaupteten, daß nur ihnen selbst auf den Gründen des Klosters ein
solches Recht zustände. Der Streit wurde dahin geschlichtet, daß das
Kloster von der Errichtung einer eigenen Saline gegen eine Entschädi
gung Abstand nahm und das Recht der Sozien, auch auf Kloster
gründen zu graben, anerkannte. Zunächst ist hervorzuheben, daß jene
Betreiber der Saline zu Frose nicht als Oberflächenbesitzer zum Berg
baubetriebe befugt sein konnten, da unter ihnen auch ein Jude er
wähnt wird, Juden aber damals keinen Grundbesitz haben konnten.
Hiernach erübrigt nur die Annahme, daß sie ihr Recht von dem Berg
regalherrn durch Verleihung erhalten haben, und dieser Regalherr war
die Kirche zu Magdeburg, welcher schon Kaiser Otto I. im Jahre 965
die aquae salzae im ganzen pagus verliehen hatte 8 . Das Gebiet um
Eimen wie das Kloster Gottesgnade gehörte zu Magdeburg 4 , in dessen
Nähe Eimen und Frose liegen.
Die Urkunde 70 vom i. Oktober 1231 erwähnt der Schenkung
einer Salzpfanne in der Stadt Hall durch König Heinrich II.
In der Urkunde 71 vom Jahre 1235 wiederholt Kaiser Friedrich II.
die von Friedrich I. für Admont in Urkunde 55 erteilte Bergregal
verleihung.
In der Urkunde 72 vom 12. September 1243 bestätigt Fürst Bor-
win von Rostock dem Kloster Doberan zwei von seinen Vorfahren
1 De jure salinarum p. 127—131.
2 „Gründliche historische Nachricht von dem ehemals berühmten Praemon-
stratenser Kloster Gottes Gnade.“ (In den Antiquitates Praemonstratenses, Magde
burg und Leipz’g 1721.)
3 S. auch Dopsch II 175 (Verleihung Kaiser Ottos für Magdeburg-[St. Moritz]).
4 Leuckfeld S. 1 ff.